moin moin,
kommt drauf an, um wieviel Geld es geht. Wenn Geld keine Rolle spielt, würde ich mir an Deiner Stelle von einem Rechtsanwalt, der sich im internationalen Urheber- und Medienrecht auskennt, einen Vertrag entwerfen lassen. Denn der Käufer in den USA wird sich wohl kaum darauf einlassen, dass deutsches Recht gilt, und da hier wohl nur wenige das US-Recht kennen, kann man ganz schnell über den Tisch gezogen sein.
Notar ist der Falsche, um einen Vertrag zu entwerfen, es sei denn, er wäre nebenbei noch ein versierter Urheberrechtler, der auch das US-Recht kennt.

Er wäre der richtige, um eine Prioritätsverhandlung zum Zwecke der Sicherung der Urheberrechte durchzuführen.
Vertrag selber kreieren geht grundsätzlich natürlich auch, wenn Du den entsprechenden fachlichen Hintergrund im Musikbiz hast und weißt, was Du schreibst.
Gruß Rainer