VERÖFFENTLICHUNG Was kann passieren?

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Hallo,
Habe gerade 2 Tracks bei einem privatem Studio mastern lassen und will diese nun uploaden was ich ja schon desöfteren gemacht habe.(Musikbörsen und so weiter).
Einer der im Studio arbeitenden machte mich darauf aufmerksam das der Song eine bekannte Tonfolge die ich ja auch aus dem originalen Song abspielte enthält und ich solle mal gucken was auf diesem Track für Copyrights stehen..
Frage:
Wie alt muß ein Song sein um ihn problemlos nachzuspielen.?.Wenn man Melodien aus dem Pop in Trance-Housemixes einspielt ist es da nicht egal weils eh ne andre Genre ist? und wo findet man die neuesten Short-Gesetze zum Thema HOMERECORDING und VERÖFFENTLICHUNG???? Gibt ja viele abgefahrene Texte zu diesem Thema die sich auf den meisten Seite wiedersprechen und dann noch Länderbezogen wirken?? Ich bin aus Österreich!
 
whiterabbit schrieb:
Wie alt muß ein Song sein um ihn problemlos nachzuspielen.?.Wenn man Melodien aus dem Pop in Trance-Housemixes einspielt ist es da nicht egal weils eh ne andre Genre ist?

Ich weiss jetzt nicht, wie alt der Song genau sein muss, aber wenn Du von Pop-Song-Melodien kopieren willst: No Chance, Baby. Vielleicht hättest Du bei den Spätromantikern eine Chance. Mir schwirrt da irgendwas von 70 Jahren im Kopf herum, aber ohne Gewähr.
 
Hi
Der Song ist in der Schweiz bis 50 Jahre nach dem Tode des Authors geschützt. In Deutschland wird das sicher irgendwie ähnlich sein.

Wieviel du grundsätzlich aus einem Titel in deine Musik übernehmen kannst ist wohl nicht eindeutig geregelt. Da gibt es eine grauzone.

Vor allem bei der SUISA erhälst du zu diesem Thema viele hilfreiche Tipps.

Was die SUISA dazu schreibt lieste unter http://www.suisa.ch

Die GEMA erreichst du unter http://www.gema.de

Ueli
 
Also ich glaube in Deutschland sind das sogar 70 Jahre bin mir aber nicht sicher... Jedenfalls kann dieses Recht weitervererbt werden bzw. es wird sogar automatisch "weitervererbt"...



Mfg
Christian
 
Was heisst bekannte Tonfolge? Es gibt auch Tonfolgen die sind zwar bekannt aber auch ziemlich simpel, die kann sich niemand schützen lassen. Oder hast Du aus einem bestimmten Stück was gesampled?

Daniel
 
Naja, ich hab halt ne Melodie von nem Dance-Pop aus meiner Discozeit als ich noch 16 war (ca 10 Jahre her) genommen und eine Sequenzermelody daraus abgespielt.Ich wollte erst gar nicht versuchen eine neue Tonfolge zu spielen oder ein paar Noten zu versetzen weil ich ja vorhatte das der neue Track etwas an den alten guten erinnert. Der Rest ist sowiso anders und auch ne andere Musikrichtung.Was ich noch gern wissen würde....Kann man durch ändern der Notenhöhe und des Tempos dieses lästige Gesetzgebung vermeiden?? Würd den Track gern im Bollwerk und im A2 mal von meinen Kumplz abspielen lassen und sehen wie die Leute darauf ansprechen..Rechtlich sicher ein Probelm da es ja öffentlich wäre??? Man kann ja nicht mal ALLE MEINE ENTCHEN ohne Verfolgungsängste covern.
 
Transponieren der gesamten Melodie oder verändern des Tempos dürfte nicht aussreichen. Könntest höchstens zwei, drei markante Noten in der Melodie ändern, und ein wenig die Rhythmik, dass sie sich immernoch ähnlich anhört, aber trotzdem anders. Glaube dann könnte Dich niemand für was belangen... bin aber auch kein Musikrechtsexperte. ;-)

Grüsse
Daniel
 
Hallo

Ich habe auch 70 Jahre im Kopf. Grundsätzlich darf man keine fremden längeren Melodien verwenden, wobei sehr kurze Zitate erlaubt sind. Was dann aber als Zitat zählt und was nicht, klären dann meist schon die Gerichte. Deshalb würde ich andere erkennbare Melodien ganz weglassen.

Viele Grüße
vocede
 
Hi

Meiner Meinug nach darfst du nichts veröffentlichen solange du nicht das Recht dazu hast.Das gilt auch insbesondere für deine Samples,die Hersteller von Sample cds weisen ausdrücklich daraufhin.
Und das musst du dir erst besorgen.

BBK
 
Also..es sind definitiv 70 jahre nach dem tod eines künstlers.es sei denn jemand er- behält das urheberrecht darüber hinaus.
mfg profhoell
 
whiterabbit schrieb:
Würd den Track gern im Bollwerk und im A2 mal von meinen Kumplz abspielen lassen und sehen wie die Leute darauf ansprechen..Rechtlich sicher ein Probelm da es ja öffentlich wäre???

1. in clubs laufen öfter sachen, die rechtlich nicht ganz in ordnung sind. und nicht nur auf den plattentellern ;-)

2. es gibt nen guten grundsatz: "wo kein kläger, da kein richter!" wenn du einfach mal testen möchtest, wie dein track ankommt, müsste es schon mit dem teufel zugehen, wenn gerade da der gema-oberboss da ist... um das klarzstellen, das ist keine aufforderung zu illegalen aktivitäten (und vor einer veröffentlichung würde ich auf jedenfall alle rechtsfragen klären), aber wenn rock´n´roll immer gesetzestreu gewesen wäre, gäbe es ne menge guter geschichten und musik weniger...

grüße,
xing

ps. details gibts hier: http://www.gema.de/kunden/information_service/digi.shtml bei "6. Weitere Hinweise für Musiknutzer"
 
xing_qiu schrieb:
1. in clubs laufen öfter sachen, die rechtlich nicht ganz in ordnung sind. und nicht nur auf den plattentellern ;-)

2. es gibt nen guten grundsatz: "wo kein kläger, da kein richter!" wenn du einfach mal testen möchtest, wie dein track ankommt, müsste es schon mit dem teufel zugehen, wenn gerade da der gema-oberboss da ist... um das klarzstellen, das ist keine aufforderung zu illegalen aktivitäten (und vor einer veröffentlichung würde ich auf jedenfall alle rechtsfragen klären), aber wenn rock´n´roll immer gesetzestreu gewesen wäre, gäbe es ne menge guter geschichten und musik weniger...

grüße,
xing

"


Ebend , soll heißen . wenn Du eine Auflagen von 1 - 2 tausend Cd´s nur planst , dann ist das auch recht uninteresannt für einen Kläger nur wenn die Auflage in größere Dimensionen geht - denk ich mal...

Soll aber keine Aufforderung sein , das muß jeder selber wissen ;-)

XXL
 

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