vorherrschaft schrieb:
ich dachte man schliesst den verlagsvertrag über alles ab was der künstler schafft oder nur bestimmte titel so das man halt anderes beim label machen und veröffentlichen kann ohne den verlag einzubeziehen?
Es kommt immer darauf an WAS der Künstler schafft. Um das zu kapieren, muss man mal verstanden haben, welche konkreten Schutzrechte eigentlich bestehen.
Da gibt es einmal die Urheberrechte an dem Song (Komposition/Text). Außerdem gibt es an konkreten Tonaufnahmen des Songs die sogenannten "Produzentenrechte".
Ein Label interessiert sich i. d. R. nur für letztere, denn es will meist nur konkrete Tonaufnahmen verwerten, also auf Tonträgern veröffentlichen usw. Die zugrundeliegende Komposition ist dem Label normalerweise egal. Für die Rechte daran werden schlicht und einfach die [g=119]GEMA[/g]-Gebühren abgeführt. Die betreffenden Rechte werden also nur insoweit (meist über die [g=119]GEMA[/g]) erworben, als es zur Auswertung der Tonaufnahme zwingend erforderlich ist. Die Rechte an den Aufnahmen erwirbt das Label entweder vom Produzenten der Aufnahme oder aber es lässt im eigenen Auftrag die Aufnahme herstellen. Wenn das Label die Aufnahme selbst auf eigene Kosten veranlasst, entstehen die Rechte an den Aufnahmen unmittelbar beim Label, weil es der wirtschaftlich Verantwortliche für die Aufnahmen ist.
Den Musikverlag interessieren wiederum die konkreten Tonaufnahmen nicht. Er verwertet allein die Komposition als solche. Er vertreibt diese etwa in Notenform, sucht Interpreten, die dann ihrerseits eigene Tonaufnahmen fertigen, gestattet Dritten die Bearbeitung der Komposition, lizenziert ggf. an die [g=119]GEMA[/g] und rechnet mit der [g=119]GEMA[/g] ab, usw.
Hieraus ergibt sich, dass sich Label und Musikverlag nicht ins Gehege kommen und natürlich auch nicht nur dem einen oder dem anderen etwas lizenziert werden kann. Es geht jeweils eben um unterschiedliche Rechte.
tomaxx