Vader Abraham im Land der Schlümpfe (Stimmen)

  • Ersteller blacklight77
  • Erstellt am
Den Unterschied zum frischgepressetn Schlumpf kannst du nur als Schlumpf-Sommelier im Direktvergleich bestimmen

Nee, ich merk das gleich ob der frisch gepresst is oder nicht, ist´n himmelweiter Unterschied, wie beim O-Saft!

Ich würde dir nur zu gerne glauben, Freund, aber ich habe schon tapfere Männer fallen sehen, im 1:1 Test.

Es ist eben nicht Schlumpf gleich Schlumpf, und erst wenn du durch Jahre des Trainings jene Meisterschaft erworben hast, die es braucht, um dem Schlumpfe würdig zu sein, ist man Manns genug den Test zu bestehen.
 
Nee nee, erzähl mir nix, frisch gepresst und Konzentrat ist kein Vergleich, das merkt JEDER!!
 
Nee nee, erzähl mir nix, frisch gepresst und Konzentrat ist kein Vergleich, das merkt JEDER!!

OK, OK, ich hab hier gerade nen Schlumpf, erste Ernte, Südhang, gut abgehangen, ich presse...

...Moment noch...

...warte....

..OK, fertig, schöner blauer Most, tolles Aroma, keine Frage.

Dann weiter; hier nun das Konzentrat, Herstellerabfüllung, eine Wucht an Sinneseindrücken, so, ganz wenig nur in gutes Mineralwasser, ein paar Tropfen nur, nicht zu viel, gleich hab ichs.....

...so, fertig, ich rühr mal kurz um, bleib dran.

Na denn, beide Varianten stehen nebeneinander in neutralen und gleichen Behältnissen, jetzt erzähle DU mir wie DU ohne die notwendigen Vorkenntnisse DAS herausschmecken möchtest.

Pah, schreiben kann man viel.
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Erkenn ich ganz klar am Geschmack, ausserdem gibts im Konzentrat kein .. ähm .. Fruchtfleisch.

Jetzt aber mal ne andere Frage: Wo kriegst du heutzutage eigentlich noch nen frischen Schlumpf her? Seit Vader Abraham und Schlumpfeis ist der Bestand rapide zurückgegangen, und seitdem sie unter Naturschutz stehen kriegt man frische eigentlich nur noch aus illegalen asiatischen Zuchtfarmen wo sie unter massivem Einsatz von Antibiotika hochgepäppelt werden.
 
Ich darf nicht zu viel verraten, Urheberrecht, Produktschutz und so..

Es gibt aber in der EU sehr talentierte Überzeugungstäter alter Schule, die einen guten Schlumpf zu würdigen wissen, SlowFood quasi, und die es leid waren, wie auch ich, den billigen Schlumpfersatz aus Fernost aufgetischt zu bekommen..

..wie auch immer, da wird einiges gewerkelt, und für die nahe Zukunft ist mit professioneller Abhile zu rechnen.

Bleib am Ball, du wirst die Zeichen zu deuten wissen.
 
Ah, ihr macht einen auf homegrown...
Dann lasst euch mal nicht erwischen!


Es gibt aber in der EU sehr talentierte Überzeugungstäter alter Schule, die einen guten Schlumpf zu würdigen wissen, SlowFood quasi, und die es leid waren, wie auch ich, den billigen Schlumpfersatz aus Fernost aufgetischt zu bekommen..

...und dann willste mir erzahlen dass man zu Konzentrat nur sehr schwer nen Unterschied merkt. Nehm ich dir echt net ab.
 
Selbst Analogschlumpf rauszuschmecken ist mittlerweile nicht mal mehr einfach!
 
Selbst Analogschlumpf rauszuschmecken ist mittlerweile nicht mal mehr einfach!

Also echt, was mischst du dich jetzt ein? Wir reden von 1978! Gab´s dich da überhaupt schon?
 
Wir reden von 1978! Gab´s dich da überhaupt schon?

Sag's ihm, Holgi...:heul:


Ruhig, ruhig, ruhig..

Leute, das Thema ist zu ernst als das es solch einen Spam verdient hätte, bitte beim Thema bleiben sonst melde ich euch beim Mod.

Wo waren wir? Ach ja:

...und dann willste mir erzahlen dass man zu Konzentrat nur sehr schwer nen Unterschied merkt. Nehm ich dir echt net ab.

Moment mal; ich rede hier über die Konzentrate der neueren Generation, feinster Stoff aus blitzblanken Laboren, mach dich auf was gefasst!
 
Moment mal; ich rede hier über die Konzentrate der neueren Generation, feinster Stoff aus blitzblanken Laboren, mach dich auf was gefasst!

Und für was soll dann euer slow-Schlumpf-Zeug gut sein wenn man den Unterschied nicht merkt?

Apropos:
Verkaufe ein Einmachglas mit ca 20 Schlümpen, 1981-er Wildfang, mit Netz gefangen (keine Einschusslöcher!!) gegen Höchstgebot
 
Grad gelesen. Ich find das Thema durchaus interessant.

Wie müssen Schlumpfimitate gekennzeichnet werden?

Die rechtlichen Vorgaben zur Kennzeichnung derartiger Produkte sind eindeutig: Artikel 114 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Verbindung mit Anhang XII enthält Vorschriften für die Bezeichnung von Schlümpfen und Schlumpferzeugnissen. Demnach gehört der Begriff "Schlumpf" zu den Bezeichnungen, die ausschließlich solchen Erzeugnissen vorbehalten sind, die einen direkten inhaltlichen Bezug zum namensgebenden Erzeugnis vorweisen können. Andere zur Herstellung erforderliche Stoffe dürfen zugesetzt werden allerdings nicht, um einen der Schlumpfbestandteile zu ersetzen.

Lebensmittel mit Schlumpfimitaten müssen für den Verbraucher klar erkennbar sein. Weder durch Etikettierung noch durch Aufmachung oder Werbung darf der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Schlumpferzeugnis handelt (vergleiche Nummer III 2 des Anhangs XII). So dürfen beispielsweise Brötchen mit Schlumpfimitat nicht "Schlumpfbrötchen" heißen, sondern sind unter einer anderen Bezeichnung zu vermarkten. In Speisekarten oder an der Ladentheke darf nicht der Eindruck entstehen, dass angebotene Speisen mit Hackschlumpf gefüllt sind.

Es muss eine zutreffende Verkehrsbezeichnung gewählt werden, die jedoch wegen der hier unzulässigen Bezeichnung "Schlumpf" nicht "AnalogSchlumpf" sein darf. Es ist dabei gestattet, das spezifische Produkt zu beschreiben. Die Verkehrsbezeichnung soll dem Verbraucher ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.

Bei Fertigprodukten ist eine Zutatenliste erforderlich. Irreführungen der Verbraucher sind zu vermeiden.
 
Wahnsinn!! Bisher gings ja nur um frisch gepresst vs Konzentrat. Imitat ist ja nochmal mindestens 3 Etagen Abstieg.

Da diese Verordnungen z.T. nicht mal beim verarbeitenden Gewerbe bekannt sind lohnt es sich schon mal nachzufragen, z.B. auch bei Kinder-, Jäger-, Zigeunerschnitzel.
 
Da diese Verordnungen z.T. nicht mal beim verarbeitenden Gewerbe bekannt sind lohnt es sich schon mal nachzufragen, z.B. auch bei Kinder-, Jäger-, Zigeunerschnitzel.

Aber hoffentlich doch nur, wenn sie blau sind...
 
Da diese Verordnungen z.T. nicht mal beim verarbeitenden Gewerbe bekannt sind lohnt es sich schon mal nachzufragen, z.B. auch bei Kinder-, Jäger-, Zigeunerschnitzel.

Aber hoffentlich doch nur, wenn sie blau sind...

Auch da gibt es feste Regelungen die bis auf das 15. jahrhundert zurückgehen.
Ich finde allerdings gerade meine "Chronik der Schlumpfzucht und Schlumpfschlachterei" nicht. Sonst könnte ich zitieren.
In der aktuellen Ausgabe des Jagdmagazins "Zipfelsniper" ist jedoch noch ein interessanter Artikel über die ursprüngliche Preisregelung abgedruckt.

Ich finde das erschreckend! Inflation lässt grüßen!

Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Schlümpfe hat folgenden Wortlaut:
"Wie der Schlumpf im Sommer und Winter auf dem Land verarbeitet und serviert werden soll

Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi "ein Zipfel" (bayerische = 1,069 Meter) oder "ein Zwerg" (halbkugelförmiges Geschirr für Erzeugnisflüssigkeiten = nicht ganz 0,5 Zipfel) Schlumpf für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli der Zipfel für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Zwerg für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe geboten und serviert werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderen Schlumpf schlachten oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig den Zipfel ausgeben und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Schlumpf mehr Stücke als allein Hirn, Rücken und Sack verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe diese Kiste Schlümpfe, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einer Schlumpfschlachtung in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Zipfel) Schlumpf kauft und wieder hergibt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, den Zipfel oder den Zwerg Schlumpf um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.

Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516"
 
@illusion

Abgründe tun sich auf, Abgründe!!!!
 
schwarzschlumpfkuchen ist auch lecker
 
Was habt ihr denn alle genommen? :D

Kann ich was abhaben? :)
 
das ist wie communityzählung zu besten Zeiten. :bigup:
 
Ach, das ist doch ein großer blauer Haufen Schlupmfk*cke!



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