Urheberrechtsklage - hat da jemand Erfahrungen zu?

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karaokenico

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ist schon mal jemand hier verklagt worden wegen Urheberrechtsverletzung?
Falls ja, wie läuft das dann ab?

Mal angenommen ich komponiere etwas, weise auch die Urheberschaft
zu einem bestimmten Datum nach, stelle die Komposition ins
Internet (kostenlos über streaming) und es stellt sich dann heraus, daß
tatsächlich jemand schon mal die gleiche oder sehr ähnliche Idee
hatte. Das ist ja nicht auszuschließen bei lediglich 12 Halbtönen.

Was könnten dann da für Kosten auf einen zukommen? Ich möchte
einfach nur ein Gefühl für das Risiko entwickeln, daß man da eingeht.
 
Im besten Falle keine, weil Du gewinnst.

Im schlechtesten Falle so 5-7-stellig, aber all inclusive.
 
Oh ja, stell bloß keine Musik in's Internet ... könnte ja jemand kommen, der vorher schonmal was ähnliches gemacht hat. ;)

Sehr sehr sehr seeeehhhhrr unwahrscheinlich, daß du jemals Probleme bekommst, weil du zufällig eine Melodie gemacht hast, die ein anderer schonmal vor dir gemacht hatte.
Und selbst wenn so einer ankommt und mit Urheberrechtsklage droht, ist's immernoch unglaublich unwahrscheinlich, daß es am Ende tatsächlich was kostet.

Risiko = lim0
 
Also meine Klage war erfolgreich, ok, es war auch für das Gericht nicht schwer die Änderungen die von dem Beklagten durchgeführt wurden zu erkennen.

Aber deine Aussage das das Limit bei Null liegt ist falsch. Es gibt Anwälte die gezielt nach Urheberrechtsverletzungen suchen und diese zur Anzeige bringen, also Vorsicht. Ich konnte mir damals von dem Schadensersatz ein schönes Mischpult kaufen.
 
@alex:

Es ging nicht darum, wie hoch die Ansprüche sind, sondern darum, welche KOSTEN als Urheber auf einen zukommen können.

Und im besten Fall liegen die bei Null, weil man als Gewinner alle Verfahrenskosten von der Gegenseite erstattet bekommt (falls sie pfändbar ist, aber ich habe geschrieben im "besten" Fall)

nur ein Mischpult? Aber wenigstens eine SSL-Konsole, hoffe ich...
 
Ich versteh das Problem nicht, wenn du die Urheberschaft vor dem Einstellen nachgewiesen hast, brauchst du doch nichts zu befürchten. Weil bei dem Nachweis der Urheberschaft ja schon geprüft wurde, ob dein Stück ein Original oder eine Kopie ist.

Schlimmstenfalls musst Du Anwaltskosten (u.U. auch viel) auslegen um den Prozeß dann zu gewinnen, meinst du das? Falls Du über wenig oder keine Mittel verfügst, kannst Du in so einem Fall auch Prozeßkostenhilfe beantragen.

Rock steady
Tomtaste
 
Der Prozess ist erst die zweite Stufe. Du wirst wohl erst eine Abmahnung erhalten. Falls es sich um ein unbedeutendes Stück handelt, sind auch die Kosten gering.
 
wenn die Abmahnung unberechtigt ist, dann können die Kosten im besten Fall genauso bei Null liegen.
Dann ist die spannende Frage, wie ähnlich sich zwei Stücke sind. Oder wann sie jeweils vorgestellt / Veröffentlicht wurden.
 
EarlGrey schrieb:
wenn die Abmahnung unberechtigt ist, dann können die Kosten im besten Fall genauso bei Null liegen.
Dann ist die spannende Frage, wie ähnlich sich zwei Stücke sind. Oder wann sie jeweils vorgestellt / Veröffentlicht wurden.

Wer beurteilt den das gewöhnlich...also das mit der Ähnlichkeit...?
 
"Wer beurteilt den das gewöhnlich...also das mit der Ähnlichkeit...?"

Der RiALG (Richter am Landgericht) Traunstein Heinz Schmidt. (Namensgleichheit zufällig). Der kann natürlich noch einen Sachverständigen damit betrauen, oder du bringst selbst ein "Parteigutachten"mit. Da schreibt dir dann ein möglichst bekannter Musikwissenschaftler so einiges rein. Gegen Einwurf klingender Münze.

lG f

[Sollte jemand Lust bekommen haben: Für Urheberrechtssachen ist das LG Traunstein nicht zuständig. Das Beispiel diente der farbigeren Illustration.]
 
@pit: ja, die Ähnlichkeit...

ich traue mir das ohne weiteres zu, die Ähnlichkeit zu beurteilen, falls ein Gericht mich als Sachverständigen bestellen würde. Ist mir aber noch nicht passiert. :D

de facto idR der gerichtlich bestellte Sachverständige. de jure natürlich nur das Gericht. 8)

Gruß Rainer
 
Selbst wenn du nur von 12 Halbtönen ausgehst und ne Erkennbare Melodie aus 10 Tonfolgen besteht hast du:

12^10 Möglichkeiten also 61 917 364 224

Die Wahrscheinlichkeit im Lotto 6 Richtige zu haben liegt ungefähr bei
13 841 287 201 (ich habs jetzt mit 49^6 gerechnet und nicht mit 49*48*47...) also noch deutlich drunter (für den Jackpot brauchste noch die Zusatzzahl, das ist dann wieder unwahrscheinlicher da 6 Richtige mal 10)

Da sind dann zwar massig Tonfolgen alla CCCCCDDDD mit drin, aber dafür haben wir ja sämtliche Rhytmik noch nicht bedacht. Und selbst wenn das schonmal jemand komponiert hat dann dürfte er vor maximal 69 Jahren gestorben sein bzw müsste noch leben usw.

Alles in Allem also sehr unwahrscheinlich da zufällig nen "Fehler" zu begehen. Und wenn das doch mal eintrifft - einfach Lotto spielen. Bei dem Glück sind die Prozesskosten ein Klacks ;)


Edit: Das bezieht sich natürlich auf zufällig das Gleiche einspielen wie jemand davor. Wer absichtlich kopiert bzw. bekannte Dinge nur leicht abändert hat natürlich Pech gehabt. Bei nem "ohrwurm" der einem zufällig in den Sinn kommt, kannes natürlich sein, dass es was bekanntes ist, aber das bekommt man ja schnell mit wenn mans zB hier ins Feedbackforum stellt.



Habs vorher schon in nem anderen Thread gepostet, hier passt es jetzt wirklich:

Brahms soll seinerzeit mit einem Freund am Strand spazieren gegangen sein, als sein Freund sich beklagte, dass alle gute Melodien schon gefunden und aufgeschrieben wären. Darauf hin schaute Brahms aufs Meer und sagte: "Schau da kommt die letzte Welle."
 
Ludwig der alte Van hat das wohl bekannteste motiv aller zeiten geschaffen. Und zwar aus 3 !! tönen (1 [g=39]intervall[/g] und 2 versch. notenwerte) und trotzdem hätte ich - selbst wenn ich es nicht kannte - niemals angst es AUS VERSEHEN zu kopieren.
Ich hoffe du merkst, worauf ich hinaus will.

Gruß
 
es waren 4 Töne 8)

sorry für Klugscheißerei. :D
 
Ha auf jeden! Schussel Fehler.
Danke für die Blöße. Hehe
 
12 hoch 4 ist auch schon 20 736 und abgesehen davon kannst du das DaDaDaDaaaaa absolut problemlos verwenden ;)
 
Genau das wollt ich dem srettsteller damit sagen!
 
die Töne sind schuld! Wer hat ihnen erlaubt, nur zu zwölft daherzukommen...?
 
ja, da sind die Inder schon viel weiter... die haben auch Vierteltöne... das gibt aber ne Rechnung.
 
wie isn das,wenn der track ,der auf my space oder evtl auf einer Homepage steht,samples enthält!kann man da verklagt werden???

wenn man samples klar raushört wahrscheinlich schon,oder?aber wenn die samples ordentlich verändert wurden und Timestreched worden sind usw. wie is das dann?
 

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