Urheberrecht - (Mit-)verantwortung des Tontechnikers?

Wenn das Stück veröffentlicht wird und da steht dann irgendwo "mixed by...", hat man ein Problem, da man dann an der VÖ beteiligt war.
Sorry aber das ist Unsinn.
Er ist nicht an der VÖ beteiligt sondern an der Produktion.
 
Selbstverständlich ist die Mutter des Produzenten verantwortlich. Denn ohne sie wäre der Produzent nicht geboren worden und die Urheberrechtsverletzung gar nicht erst entstanden. Es ist mal wieder frustrierend mit welcher Selbstverständlichkeit völlig unklare und gesetzesferne Zurechnungsversuche von den hiesigen Hobbyjuristen unternommen werden. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
 
Ich hab mir das so überlegt:
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- ein Dieb bringt geklaute Äpfel zur Mosterei
- die Mosterei weiß, dass es geklaute Äpfel (aus Friedas Garten) sind, macht aber trotzdem Apfelsaft draus
- Dieb bezahlt Mosterei und wird beim Verkauf des Apfelsaftes von Polizei verhaftet
.
Ist nun die Mosterei "Mittäter", oder nicht? Ja, da die wussten, dass es geklaute Äpfel waren und trotzdem Geld kassierten?

Und wenn der Dieb nun aber zur Mosterei sagte, dass er die Äpfel noch bei Frieda bezahlen will?
Ändert dies was an der Lage? Schliesslich hat er letztendlich ja nicht die Äpfel gekauft, sondern gestohlen.

;)
 
§ 259 StGB.
 
In Bezug auf welches Delikt?
Vermutlich Hehlerei.

Die Gesetzte sind auf jedenfall recht kompliziert und oftmals nicht nachvollziehbar. Beispielsweise gab es wohl mal seitens der Staatsanwalt eine Vorladungswelle an Leute, die einen Lizenzschlüssel von Windows für kleines Geld gekauft haben. Der Vorwurf "leichtfertige Geldwäsche" sowie "strafbare Urheberrechtsverletzungen". Wohlgemerkt: Der Endkunde wurde Vorgeladen!
 
Wenn wir den von Bodo geschilderten Fall mal summarisch durchprüfen, dann ist der Apfeldieb mit aller Wahrscheinlichkeit eines Diebstahles schuldig. An diesem hat der Saftpressenmann keine Beteiligung. Wenn man wissentlich die geklauten (oder unterschlagenen, erpressten oder geraubten) Sachen weiterveräußert, ist man damit Hehler. Der Dieb ist kein Beteiligter dieser Hehlerei, da dies eine sogen. mitbestrafte Nachtat ist. Verwertungshandlung ist (oder wie das heisst).

Weiss der Hehler nicht, dass die Äbbel geklaut ist, hehlt er auch nicht (Gutgläubigkeit). Hätte der Heher erkännen müssen, dass die Äbbel geklaut waren, dann ist er wieder strafbar.

Die Frage ist, was ist, wenn der Dieb sagt, er zahle später und der Hehler glaubt das? - Dann könnte man annehmen, dass der Hehler raus ist, es könnte aber nochmal ein Betrug durch den Dieb zu Lasten des Hehlers sein.

Wie man sieht, stellen kleine Nuancen das Bild immer anders da. Das ist auch der Grund, warum Juristen immer so auf saubere Sachverhaltsdarstellungen wert legen und bei generellen Fragen antworten: Es kommt drauf an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist das eine (gefährliche) Köperverletzung.
 
Versuchter Mord. Mindestens.
 
Je nach Apfelsorte. Bei den weichen roten kann man noch glimpflich davon kommen. Aber Achtung bei den grünen! Da steht Knast drauf!
 
Und digge Libbe.
 
Wenn man also jetzt Helene Fischers "atmungslos durch die Nacht" in einer Version als "ahnungslos in die Schlacht"
oder "Arm ist los, Bein ist ab" als zB Antikriegshit von Jürgen Hippelmann, dem schlauen Trittbrett mit Ohr am pulls der Zeit mischen tut uuuuuund dabei voraussichtlich unbezahlte Äpfel von Oma Erna isst, tja dann... Rübe runter!
(Zurecht! )
 
In Bezug auf welches Delikt?
§ 259 StGB "Hehlerei", wie muffy schon schrieb.
"(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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Moogman schrieb: "Mixen ist ja nicht strafbar, nur die VÖ"
Der Tontechniker lässt sich seine Arbeit bezahlen (er bereichert sich), obwohl er weiß, dass der Song sozusagen gestohlen wurde (rechtswidrige Tat). Aber klar, gibt es keine VÖ, entsteht wohl auch kein Schaden.
 
Ich hab mir das so überlegt:
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- ein Dieb bringt geklaute Äpfel zur Mosterei
- die Mosterei weiß, dass es geklaute Äpfel (aus Friedas Garten) sind, macht aber trotzdem Apfelsaft draus
- Dieb bezahlt Mosterei und wird beim Verkauf des Apfelsaftes von Polizei verhaftet
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Ist nun die Mosterei "Mittäter", oder nicht? Ja, da die wussten, dass es geklaute Äpfel waren und trotzdem Geld kassierten?

Und wenn der Dieb nun aber zur Mosterei sagte, dass er die Äpfel noch bei Frieda bezahlen will?
Ändert dies was an der Lage? Schliesslich hat er letztendlich ja nicht die Äpfel gekauft, sondern gestohlen.

;)
Vergleich hinkt.
Danach hätte er es erst veröffentlicht und danach mixen lassen. Die Straftat folgte aber erst später.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber das ist alles weit von dem entfernt, wie es wirklich ist. Ich finde es als Berufsträger schon bemerkenswert, dass Leute, die eindeutig keine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich haben (2x Staatsexamen und ggf. Zusatzqualifikation), mit dem Brustton der Überzeugung sich hier zu rechtlichen Spezialmaterien äußern, die auch für Volljuristen ohne Spezialisierung Neuland sind.
 
Sorry, aber das ist alles weit von dem entfernt, wie es wirklich ist. Ich finde es als Berufsträger schon bemerkenswert, dass Leute, die eindeutig keine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich haben (2x Staatsexamen und ggf. Zusatzqualifikation), mit dem Brustton der Überzeugung sich hier zu rechtlichen Spezialmaterien äußern, die auch für Volljuristen ohne Spezialisierung Neuland sind.
Und was lernen wir daraus? Spar dir Zeit und Nerven für lästige Examen! Die Contests bei Rec.de machen erheblich mehr Spaß!

:rock::drink:
 
Sorry, aber das ist alles weit von dem entfernt, wie es wirklich ist. Ich finde es als Berufsträger schon bemerkenswert, dass Leute, die eindeutig keine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich haben (2x Staatsexamen und ggf. Zusatzqualifikation), mit dem Brustton der Überzeugung sich hier zu rechtlichen Spezialmaterien äußern, die auch für Volljuristen ohne Spezialisierung Neuland sind.
Ich frage mich ja generell, was der Sinn dieses Unterforums ist. Voljuristen werden hier keine vernünftige Rechtsberatung kostenlos erteilen und die Ahnungslosen lassen ihren Senf ab. Also ist es gar nicht zu vermeiden, dass in dem Unterforum Desinformation verbreitet wird, wenn man Rechtsberatungsanfragen nicht unterbindet.
 
Sorry, aber das ist alles weit von dem entfernt, wie es wirklich ist. Ich finde es als Berufsträger schon bemerkenswert, dass Leute, die eindeutig keine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich haben (2x Staatsexamen und ggf. Zusatzqualifikation), mit dem Brustton der Überzeugung sich hier zu rechtlichen Spezialmaterien äußern, die auch für Volljuristen ohne Spezialisierung Neuland sind.
Das ist so als wenn dich jemand nach dem Weg fragt und du erklärst: "300m geradeaus, hart nach links, in 200m nach rechts, nun oben drüber und jetzt einfach queerfeldein". Irgendwie hast du dann ein gutes Gefühl, obwohl du genau weißt, dass du noch nie von derem Ziel gehört hast 😂
 

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