Urheberrecht bei Remixen

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JJ123

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Wie ist das nochmak geregelt, weiss das jemand genau - wenn ich max. 2 Takte aus einem Song verwende, von einem ausländischen Autor, der nicht mehr lebt - inwieweit ist was erlaubt bzw. nicht erlaubt und vertragspflichtig?
Vielen Dank!
 
Hallo "JJ123" und willkommen auf HR.de!

1. Wieviele Takte bzw. Länge des Samples ist egal.
2. Ausländisch ist auch egal.
3. 70 Jahre (!) nach dem Tod erlischt das Urheberrecht - nach deutschem Recht. In anderen Ländern ist es anders (z.T. 100 Jahre)
4. Solange diese Zeit nicht abgelaufen ist, benötigst Du das Einverständnis des bzw. der Rechteinhaber(s)
 
Vielen Dank!
War da nicht was von wegen, dass man eine kurze Zeit benutzen, sogar kopieren darf? Etwas mit 2 Takten oder 2 Sekunden oder so??
Dann muss ich den Rechteurheber, wahrscheinlich seine Kinder oder so, mal ausfindig machen beim Verlag oder so..
 
War da nicht was von wegen, dass man eine kurze Zeit benutzen, sogar kopieren darf? Etwas mit 2 Takten oder 2 Sekunden oder so??

Ja, da war was. Allerdings ist das nur ein hartnäckiger Mythos.
Die Antwort ist also eigentlich: "Nein, da war nichts von wegen 2 Sekunden oder so."
 
kickback schrieb:
Ja, da war was. Allerdings ist das nur ein hartnäckiger Mythos.
Die Antwort ist also eigentlich: "Nein, da war nichts von wegen 2 Sekunden oder so."

Mal ein kleines Beispiel das es auch sehr gut verdeutlicht.
Stefan Raab schrieb den Song "Hol mir ma ne Flasche Bier, sonst streik ich hier", der Satz wurde seinerzeit von Altkanzler Schröder bei einer Veranstaltung ins Mikro von Reportern gesagt und original in den Song von Rab eingebaut, da der Song auf diesen paar gesprochenen Sekunden aufbaute.
Resultat: Schröder bekam nachher insgesamt ca 1,4 Mio eingespielte Tantiemenanteile ausgeschüttet (die er komplett für Sozialzwecke spendete), denn es war sein Satz den er selber sprach und den er (wenn auch zufällig) sozusagen "kreierte".


Der Song "Maschendrahtzaun" von Raab hat übrigens eine ähnliche Geschichte aufzuweisen denn auch da wurde für nur den kleinen Textteil kräftig gezahlt, weil die Rechte bei der Frau lagen die den Satz sprach.
 
Und kennt jemand den House-Track "R.I.O"? Dort wird ja auch so`n Sample verwendet aus "Samba de Janeiro".. Zahlt man für sowas auch?
 
Du zahlst für alles was nicht dein Eigentum ist.

Wenn du dann bezahlt hast, bist du Besitzer, aber kein Eigentümer. Du kannst dann damit machen, was du willst, darfst aber nicht deine Urheberschaft daran erklären.

In Deutsch: Du zahlst für ne Benutzungslizenz, kannst remixe/cover machen wie du lustig bist. Du bist dann aber trotzdem nicht der Urheber des Samples, sondern nur deines Covers/Remixes.
 
Richtig, nur ein Mythos, das mit der [g=253]Takt[/g]-/Samplelänge .
Allerdings hab ich grad was gelesen, bezüglich des [g=119]GEMA[/g]-Freaks (s.u.) mit den 70.200 Samples in einem Song (und der soll grade mal 30 sek lang sein!). Der hatte ja alle verwendeten Samples einzeln angemeldet.

Dazu die [g=119]GEMA[/g]:
Offenbar hatte Kreidler nicht gewusst, dass derart kleine Musikfetzen, wie er sie in seinem Werk verwendet hatte, "urheberrechtlich vollkommen irrelevant" sind. Urheberrechtlich geschützt seien nur erkennbare Tonfolgen...
 
Interessant wird es, wenn eine Band einen Hit in den Charts landet und für den entscheidenden Teil dieses Songs Material von einer Sample [g=420]CD[/g] verwendet hat. Wenn jetzt jemand diese [g=420]CD[/g] ebenfalls besitzt und auf dieser Hookline einen Song aufbaut: verboten oder nicht?
 
Interessant wird es, wenn eine Band einen Hit in den Charts landet und für den entscheidenden Teil dieses Songs Material von einer Sample [g=420]CD[/g] verwendet hat. Wenn jetzt jemand diese [g=420]CD[/g] ebenfalls besitzt und auf dieser Hookline einen Song aufbaut: verboten oder nicht?

wieso sollte daran was verboten sein? wenn du eine sample-[g=420]cd[/g] kaufst, deren samples du vom hersteller aus damit ganz offiziell für kommerzielle produktionen verwenden darfst, dann kannst du das tun.

und wenn dann halt 20 horsts den selben [g=415]loop[/g] gepickt haben wie du, dann is das nunmal so. wobei das auf künstlerischer ebene jetzt nich unbedingt für talent und kreativität sprechen würde...

aber was verbotenes seh ich da nich, oder wie meintest du das?
 
Ich glaube nicht, dass das, was auf einer Sample [g=420]CD[/g] drauf ist, urheberrechtliche Qualitäten hat.

Und für die Verwertung des Samples hat man bezahlt.

Gruß Rainer
 
@EarlGrey:
Das hat es gegeben. Das verwendete Sample war schon ziemlich markant und hat dem Titel zumindest einen gewissen Character gegeben. Bekannt wurde der Song als "Ping Pong-Song". Die Sample [g=420]CD[/g], welche diese Phrase enthält, ist von Bunker 8, soweit ich weiß.
 

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