Urheberrecht bei Cover Songs???

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ms

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Hallo...

bin neu hier auf Homerecording.de... ich sag mal "wow" - selten so ein gut gestaltetes und umfangreiches Portal zum Thema Musik Produktion & Recording gesehen. Gefällt mir sehr gut... Um mich kurz und knapp vorzustellen: heisse Michael, bin 25... spiele Gitarre und studiere... weiss nicht was ich gross sagen soll, aber wenn man irgendwo neu ist sollte man sich vorstellen...

Ok, meine Frage... Ich spiel mit zwei Bekannten zusammen in so einer kleinen Combo - wir machen eigene Sachen und covern ein wenig - ich würd gerne mal wissen, ob und wie das funktioniert mit dem Urheberrecht bei gecoverten Songs auf Konzerten /Auftritten... Wir covern manchmal Doors, Beatles, Antonio Carlos Jobim, Chick Corea, Sonny Rollins, John Coltrane und solche Sachen - meist nicht 100ig genau, sondern eher eigen interpretiert. Wir machen keinerlei Aufnahmen, sondern wollen nur mal ein bisschen Geld nebenbei verdienen mit Auftritten im kleineren (gediegenen) Rahmen. Muss da die [g=119]Gema[/g] vorher eingeschaltet werden??? Bezahlt man pro Song??? einmalig für einen Zeitraum oder pro gespielten Song??? wie wird das mit der [g=119]Gema[/g] gekärt??? Oder interessiert das im Prinzip niemanden, so lange keine Aufnahmen gemacht werden und diese vielleicht sogar verkauft würden??? falls ja - dann aber [g=119]Gema[/g], oder??? Ich versteh diese Urheber Sache nicht so richtig... Wär nett wenn mir jemand kurz helfen könnte...

Ansdonsten wünsch ich noch einen schönen Abend...
 
Hi MS, (steht das für Microsoft? :p )
erstmal willkommen im Forum!
Also soweit ich weiß, muss bei Auftritten der Veranstalter von Cover-Konzerten etwas an die [g=119]GEMA[/g] abtreten.
Wenn ihr selbst der Veranstalter seid, dann müsst ihr euch darum kümmern...wenn ihr engagiert werdet, z.B. auf einem Festival oder einem Fest (im kommerziellen Rahmen), dann müssen die Abgaben vom Veranstalter geleistet werden, der das Fest organisiert hat, bzw. in dessen Taschen die Einnahmen fließen.
Bei Auftritten in Gaststätten und Diskos ist dies der Betreiber, bzw. Besitzer.

Ich glaube, an dieser Stelle ist das Forumsmitglied EarlGrey gefragt... :D
 
hey, bin zwar keine experte aber vielleicht stimmts ja trotzdem was ich hier schreibe ;)

die [g=119]gema[/g] hat an sich mit den urheberrechten nicht so viel zu tun. sie verwertet sie lediglich, sprich: sie kassiert kohle von den leuten, die deine musik spielen (radio, frisör, veranstalter => auch live-konzerte) und schüttet das geld dann an dich aus (nach kleinen abzügen). Wenn du also eine Coverband hast und in den Formularen (zumindest gibts hierzulande auszufüllende Formulare für Live-Konzerte mit Titellisten) brav den originalen Urheber anführst (nur weil du die nummer bearbeitest wirst du nicht zum urheber, der bleibt gleich), sollte das kein problem darstellen, denn die künstler bekommen ihr geld aus den tantiemen und das passt schon so. führst du aber nicht sie als urheber an, dann könntest du probleme bekommen. des weitern: solltest du planen eine cd zu machen müsstest du vorher die rechte der urheber einholen, wieder hat die [g=119]gema[/g] damit nichts zu tun. sollten die urheber und alle anderen etwaigen rechteinhaber einverstanden sein und führst du wieder brav die original urheber an passt wieder alles - so reibungslos wird das aber meines erachtens nicht funktionieren.

lg
flox
 
Hi und willkommen,

bitte sag mir erst, dass MS keine Abkürzung für den Gates-Moloch darstellt :D

ok, ernsthaft weiter:

In Deutschland nimmt die [g=119]Gema[/g] für diejenigen Komponisten und Texter, die sich ihr als Mitgleider angeschlossen haben, deren Urheberrechte wahr. Sie verwaltet diese sozusagen und zieht die anfallenden Lizenzgebühren für die Urheber ein. Hört sich toll an, aber ist vor allem für kleine Lichter auch mit ziemlichen Nachteilen verbunden. Aber egal. Die [g=119]Gema[/g] ist mit entsprechenden Gesellschaften im Ausland weltweit zusammengeschlossen, jede nimmt für die andere in ihrem Land auch die Urheberrechte wahr. D.h., wenn Ihr bekannte Titel covert und diese auf Euren Konzerten spielt, könnt Ihr davon ausgehen, dass Ihr fast nur [g=119]Gema[/g]-Material spielt, egal, aus welchem Land die Titel stammen (Tuvalu dürfte da wohl ne Ausnahme sein :D).

Veranstalter, die regelmäßig Live-Konzerte veranstalten, führen an die [g=119]Gema[/g] wohl meist eine monatliche Gebührenpauschale ab, die sich u.a. nach Saalgröße usw. richtet. Dann habt Ihr mit [g=119]Gema[/g]-Gebühren nichts zu tun, aber es sollte eine Playlist erstellt und an die [g=119]Gema[/g] weitergeleitet werden.

Bezahlt der Veranstalter möglicherweise keine [g=119]Gema[/g]-Gebühren (z.B. der Kneipier macht nur gelegentlich mal einen Event als Werbung für sich), seid letztlich Ihr selber dafür verantwortlich, dass [g=119]Gema[/g]-Gebühren abgeführt werden. Ob das einen juckt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ihr Euch da absichern wollt, solltet Ihr Euch nachweislich bestätigen lassen, dass der Veranstalter/Kneipenwirt/Sonstwer die [g=119]Gema[/g]-Gebühren abführt und Euch von solchen Ansprüchen freistellt.

Jaja, in der Praxis ist das schwer durchzuhalten, ich weiß :D. Aber ich stelle ja nur die rechtliche Seite dar.

Gruß Rainer
 

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