Unterschied Voll- und Schulversion

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HI,

kann mir mal einer den Unterschied zwischen einer Voll- und einer Schulversion/EDU
sagen???

Falls es einen gibt?!


Gruß
Florian
 
Ich habe mir nur damals mal eine Schulversion von OS/2 gekauft.
Da war in der Funktionalität überhaupt kein Unterschied, ausser dass sie deutlich billiger war, und ma sie nur bekommen hat, wenn man einen Schüler- bzw. Studentenausweis vorlegen konnte.
Auch das Printlayoutprogramm Eagle war sowas, keine Einschränkungen.

Es ist aber durchaus möglich das Schulversionen dennoch eineige Einschränkungen aufweisen. => einfach mit der Vollversion vergleichen. Kann vom Hersteller abhängig sein. Sollte alles auf der Verpackung zu finden sein.
 
hi,

der grundsätzliche Unterschied liegt im Preis. Funktionseinschränkungen sind möglich, aber eher nicht die Regel. So ist z.B. die Schulversion von Cubase SX auch SX und nicht etwa SE.
Schulversionen kriegt nur der, der eine Lehrkraft oder Schüler an einer öffentlichen Schule oder Hochschule / Uni ist. Um Missbrauch vorzubeugen, sind beim Bezug grundsätzlich Schüler- oder Studentenausweis und eine von der Lehrkraft unterschriebene Bescheinigung vorzuweisen.

Gruß Rainer
 
Und wie ist das wenn man eine EDU-Version verkaufen möchte? Das ist wohl nicht möglich oder? So von wegen umregistrierung der Software...

Gruß
 
Hi,

wie schon gesagt wurde: einen Unterschied gibt es oftmals überhaupt nicht, auch wenn das Produkt nur 1/10 des regulären Preises kostet.

Aaaaber: bitte bedenke dass du Schulversionen ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen darfst, also keine Band recorden und mal eben Geld verlangen, keine Website zum Verkauf programmieren, kein Bild bearbeiten, an dem du was verdienst.

Die Schulversionen sind praktisch nur dazu da, den Kunden an die Firma und das Produkt zu binden ;) Find ich aber trotzdem fairer als armen Studenten den vollen Preis abzunehmen bzw. arme Hersteller durch Raubkopien zu schädigen.

Gruß
...splonk...

Edit: Umregistrieren geht meines Wissens schon, so lang dein Käufer wieder alle Voraussetzungen erfüllt.
 
..eben! Das ist die Einschränkung. Eine kommerzielle Nutzung ist leider nicht erlaubt. Auch nicht in der Variation: Befreundeter Schüler/Student produziert für mich mit seiner Schul-Software, "schenkt" mir das Produkt und ich setze es dann kommerziell ein... :cry:
Lithos
 
Lithos schrieb:
..eben! Das ist die Einschränkung. Eine kommerzielle Nutzung ist leider nicht erlaubt. Auch nicht in der Variation: Befreundeter Schüler/Student produziert für mich mit seiner Schul-Software, "schenkt" mir das Produkt und ich setze es dann kommerziell ein... :cry:
Lithos

mit anderen Worten: Diese Versionen sind ein großer Nachteil. Wer braucht ernsthaft privat so eine teure Software, um nur für sich selber ausprobieren zu dürfen? Löblich ist es ja, Schülern/Studenten entgegen zu kommen. Aber bei manchen Produkten macht es einfach keinen Sinn ;) :D

Gruß,
Psy
 
Löblich ist es ja, Schülern/Studenten entgegen zu kommen. Aber bei manchen Produkten macht es einfach keinen Sinn

Aus dem Grund gibt es ja meistens keine Edu-Versionen der "Pro"-Produkte. Ich finde durchaus, dass es sehr viel Sinn macht, den Studenten entgegenzukommen. Ich z.B. bin sehr froh, ne legale Flash-Version zu haben, um nachher in meine Bewerbung neben dem Programm ein Häkchen machen zu können...

Gruß
...splonk...
 
Aaaaber: bitte bedenke dass du Schulversionen ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen darfst, also keine Band recorden und mal eben Geld verlangen, keine Website zum Verkauf programmieren, kein Bild bearbeiten, an dem du was verdienst.

Verstehe ich das richtig: Wenn ich mit einer EDU-Lizenz Version von Cubase SX3 meine Musik aufnehme, darf ich diese nicht mastern und als Album pressen und verkaufen?
Was bringt mir das dann??
 
Du verstehst das richtig.
Was es dir bringt? Du darfst es benutzen. Ist doch nicht schlecht!

Nochmal: Es geht hier nicht um die Technik, sondern um die Nutzungsrechte. Das mag zwar abstrakt sein, aber ist doch eigentlich ganz einfach. Angenommen, ein Autohersteller vermietet seine Autos und verlangt eine Miete fuer Schueler und Studenten, meinetwegen eine fuer Privatnutzer und eine fuer gewerbliche Nutzung. Das fände niemand seltsam, oder?

Und dann gibt es Leute, die verkaufen die Studentenlizenz als ob sie kommerziell nutzbar wäre. Da darf man dann halt nicht drauf reinfallen. Technisch sind die ja nicht zu unterscheiden, aber einem Auto sieht man das ja auch nicht an.

Lovik
Wollte auchmal was dazu sagen :)
 
Yann schrieb:


Verstehe ich das richtig: Wenn ich mit einer EDU-Lizenz Version von Cubase SX3 meine Musik aufnehme, darf ich diese nicht mastern und als Album pressen und verkaufen?
Was bringt mir das dann??
bis auf das verkaufen darfst du alles. und welchen sinn es macht? glaubst du, dass alle leute nur musik machen, um damit geld zu verdienen...? :| oder was ist mit (musik)studenten oder "azubis" in musik/tontechniker-berufen? die können das ja gut gebrauchen, um solche werkzeuge für ihr handwerk es zu erlernen, um zu üben - da wäre es ja blöd, wenn die als noch-nicht-verdiener den vollpreis zahlen müßten. mit ner EDU "angeln" sich die firmen zudem schonmal die schüler/studenten, so dass die dann - falls sie mal damit geld machen wollen [und ehrlich genug sind] - tendenziell auch das vollprodukt kaufen würden. und WENN man damit geld verdienen kann, dann kann man sich ja wohl auch die "echte" vollversion leisten... das gilt natürlich analog für andere produkte, zB das officepaket von M$. ohne bist du an unis fast aufgeschmissen, aber zwangsweise die paar hundert euro dafür zu zahlen wäre wiederum unzumutbar.


btw: deiner CD wird man natürlich nicht anhören können, ob die nun mit einer EDU oder einer vollversion produziert hast... ;)


ps: es KANN natürlich sein, dass der hersteller dir auch erlaubt, damit geld zu verdienen. ein gesetz, dass ne EDUversion nur unkommerziell verwendet werden darf, gibt es AFAIK nicht - wenn doch, dann möge das jemand mal posten :)
 
an alle, die nach wie vor fragen zur EDU und vollversion haben:

das wurde bereits in nem anderen MEGA-thread besprochen, was das bringt und soll und sowieso:

http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?mode=viewtopic&topic_id=36578&forum=2

Verstehe ich das richtig: Wenn ich mit einer EDU-Lizenz Version von Cubase SX3 meine Musik aufnehme, darf ich diese nicht mastern und als Album pressen und verkaufen?
Was bringt mir das dann??

Eine EDU-Version ist wie der Name schon sagt zu "educational" Zwecken gedacht. Also für Schulen, speziell für tontechnische Ausbildungen interessant, aber auch für sonstige schulische Einrichtungen, die mit ihren Schülern "Musik am PC" machen wollen. Sie ist und bleibt aber eine rein auf studienzwecke ausgelegte Lizenz, so steht es in den Lizenzbestimmungen.
Wer "Geld mit Musik" machen will braucht eine Vollversion eines Produktes, das ist und bleibt so.
Ergo: Wenn du Software kommerziell nutzt, brauchst du auch die "volle Packung" - rein rechtlich betrachtet.
Das ist bei MS-Office so, bei Adobe Photoshop, bei Macromedia Flash und vielen anderen...und eben auch bei Cubase:)
Ansonsten bist du ein "böser Schmutzfink", der das System ausnutzt:)
 
Danke erst mal für die Antworten. So ganz ist es für mich noch nicht gelaufen.

bis auf das verkaufen darfst du alles. und welchen sinn es macht? glaubst du, dass alle leute nur musik machen, um damit geld zu verdienen...? oder was ist mit (musik)studenten oder "azubis" in musik/tontechniker-berufen?

Ich meinte damit wirklich mich. Ich habe (leider) nicht vor, eine Tontechniker- / Komponisten- / Studiofuzzi- / Profigitarristen-Ausbildung zu machen. Das heißt, ich schraube nur vor mich hin, habe aber schon vor, eines Tages (hoffentlich im nächsten Jahr) eine CD zu produzieren. Die will ich dann natürlich auch verkaufen... und schon sind wir kommerziell!

Wer "Geld mit Musik" machen will braucht eine Vollversion eines Produktes, das ist und bleibt so.
(...)
Ansonsten bist du ein "böser Schmutzfink", der das System ausnutzt:)

Da habe ich auch keine Lust drauf, weil ich nicht auf rechtliche Grauzonen und Illegalitäten stehe.
Könnte ich mir jetzt eine EDU-Lizenz kaufen und die eines Tages auf Standard updaten?
 
ich hab übrigens vor kurzem mit dem support von samplitude gemailt und dort erfahren, dass die studentenversion eine ganz normale kommerzielle version ist und man damit auch geld verdienen und die auch nach dem studium weiter verwenden darf. und das ganze zum halben preis der normalen versionen!!!
sowas hat man recht selten, ist aber sehr löblich.

wollte ich nur mal eben schnell mitteilen.
 
dass die studentenversion eine ganz normale kommerzielle version ist und man damit auch geld verdienen und die auch nach dem studium weiter verwenden darf.

hat jetzt eigentlich schon jemand bei cubase nachgefragt? ich habe bisher noch nirgends bei meiner edu-version gelesen, dass ich sie nicht kommerziell nutzen dürfte.

lg
flox
 
Grüße.


das mit dem nachweisen des studentenblabla ist aber auch nicht immer so... meine schwester hat sich dieses office-schülerding gekauft, da hat nie, zu keinem zeitpunkt, never ever jemand nach irgend einer form von nachweis gefragt....

btw. sie ist schülerin. bevor mir irgendwelche klagen kommen. ;)


Der Gruß


InSomnius
 
Naja, eine Steinberg EDU Ausgabe ist doch im Funktionsumfang und im Gebrauch völlig identisch mit der "normalen" Vollversion! Der einzige Unterschied ist halt der Status des
Käufers, der beim Kauf der EDU Ausgabe eben bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muss, die einer "Schullizenz" eben würdig sind, damit ihm/ihr ein Rabatt beim Kauf gewährt werden kann.
Da die vom User abzusegnenden "Lizenzbestimmungen" auch identisch sind - wie bei der "normalen" Vollversion - ist es mir schleierhaft, wie hier einige zu der Annahme eines "Verbots einer kommerziellen Nutzung" kommen!?
Davon ist in den "Lizenzbestimmungen" und im "Kaufvertrag" seitens Steinberg jedenfalls keine Rede!

Selbstverständlich kann man die Steinberg EDU-Versionen auch updaten oder upgraden, dies lohnt preislich aber nicht immer, da der Neukaufpreis einer EDU-Vollversion meist günstiger liegt als die Update/Upgrade-Kosten.

"Einschränkungen" sind mir nur bei Produkten von Apple, Microsoft und co bekannt, wenn es sich um sogenannte "Schüler/Studentenversionen" handelt, da finden sich dann auch solche Hinweise in den Lizenzbestimmungen, das die Software ausschließlich zum persönlichen oder ausbildungsbezogenen Gebrauch und/oder zu Forschungszwecken genutzt werden darf!

Aber vielleicht kann ja mal einer der Vertreter dieses ominösen "Kommerzverbots" von Steinbergs-EDU-Versionen berichten, wo er/sie jene Info her haben? Ich halte mit nem Kaufvertrag und Lizenzbestimmungen dagegen :D
 
Also ich habe jetzt mal Christian Deinhardt von Steinberg direkt angeschrieben, der wohl zuständig für EDU-Versionen ist. Der soll jetzt mal Licht ins Dunkel bringen:)

Also - seid gespannt auf die offizielle Steinberg-Antwort:)
 
hier mal ein zitat aus den lizenzbestimmungen einer anderen software:

- Beachten Sie bitte, dass die Lizenz zur Nutzung der Studentenversion zeitlich auf zwei Jahre begrenzt ist, gerechnet ab dem Datum der Installation der Software.
- Eine Studentenversion darf nur von einem Studenten, der an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben ist, erworben und genutzt werden. Die Nutzung beschränkt sich ausschließlich auf nicht komemrzielle Studien- und Lehrzwecke. Eine kommerzielle Nutzung auch im Sinne einer Non-Profit Organisation ist nicht gestattet. Eine weitere Vorrausetzung ist die Immatrikulation in den Fachbereichen Graphikdesing, Desing, Film, Maschinenbau und Architektur oder in Studiengängen in denen Desing oder Animation ein wichtiger Bestandteil des Lehrinhaltes ist, wie z.B. Geographie, Medizin, Physik.

ok, die software hat nun wirklich nix mit homerecording zu tun (es handelt sich um 3ds max, falls das jemanden interessiert). aber es zeigt, dass es auf jeden fall solche klauseln gibt.

mal schaun, was steinberg sagt.
 

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