Unterlassungserklärung für Musik-Webseite

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nilssternel

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Das Thema "Abmahnwelle" ist ja eigentlich ein alter Hut, das Internet ist voll von diesen Fällen, aber ich habe hier im Forum keinen Thread darüber gefunden.

Ich habe eine konkrete Frage dazu. Und zwar: Wie kann es sein, dass ein solches Verhalten von Firmen immer wieder auf deutschen Gesetze gestützt werden kann?

Folgendes ist passiert (diese Woche; 06.02.-10.02.06): Ein Bekannter von mir hat sich eine Webseite gesichtert, die dem Schema "www.kuenstlername.de" entspricht. Er wollte ein Fan-Forum für den Künstler aufbauen, so, wie er das schonmal für einen vergleichbaren Künstler getan hatte. Diese Webseite steht per Rechtssprechung dem Künstler selbst bzw. bei entsprechendem Plattenvertrag der Plattenfirma zu. Das finde ich auch richtig so. - Soweit, so gut.

Was macht die Plattenfirma(?): Beauftragt einen Rechtsanwalt(!), die Domain zu besorgen, OHNE mal vorher den Domainbetreiber anzurufen, oder anzumailen (wenn man seinen bürgerlichen Namen bei Google eingibt ist seine Webseite erster Treffer. Im Impressum seiner Seite ist seine Telefonnummer. Also leicht zu finden).

Dem Bekannten sollten durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes "Erstattungskosten" von ca. 1300 Euro entstehen. Er hat den Anwalt runtergehandelt auf unter 400 Euro. Und natürlich muss er die Domain hergeben.
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Dazu kommt nun noch - aber das ist "Zufall": Genau diesen Typen kenne ich nur deshalb, weil ich auch mal in einer Plattenfirma gearbeitet habe und vor dem gleichen Problem stand. Was habe ich gemacht(?): Den Domainbetreiber angerufen! Und zwar ohne näher drüber nachzudenken. Ist doch logisch: Man will eine Domain haben. Erster Schritt: Anrufen! - Damals hat er sehr gut im Sinne des Künstlers (und damit im Interesse der Firma) gearbeitet und es gab nie Stress mit ihm. Feiner Kerl. - Die Domain hat 'unsere' Firma nach meinem Anruf natürlich auch gehabt. Klar.

Jetzt hat der Typ natürlich keine Lust mehr, auch nur einen Finger zu krümmen, im Sinne dieses Künstlers. Denn er ist verärgert. Selbstverständlich. - Das aber nur am Rande.
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Meine eigentliche Frage ist:
Wie kann sich ein solches, bestehendes Gesetz, ggfls. mal verändern?

Diese Fälle gehen meines Wissens nach selten oder nie vor Gericht, daher gibt es keine richtlerlichen Urteile, die ggfls. mal das Gesetz ändern.
Diese Fälle sind 'Peanuts' für die deutsche Justiz und werden ebenfalls als 'Peanuts' von den Firmen betrachtet. Was aber zurückbleibt sind mehr- und mehr frustrierte (ehemals tatenwillige) Musikfans, die aufgrund solcher schlechten Erfahrungen Abstand von aktiver Arbeit im Musikbereich nehmen.

Und - last but not least - es kann doch nicht rechtens sein, dass man jemandem einen Anwalt aufhetzt, den man noch nichtmal kennt und auch seine Absichten nicht eindeutig weiss! (?) Begründung der Abmahnung ist, dass eine "Verwechslungsgefahr" mit dem echten Künstler auftreten könnte bzw. man unterstellt dem Domain-Betreiber aufgrund der Namenssicherung, dass er die böse Absicht hatte sich selbst als der Künstler auszugeben. Und gegen eine solche Abmahnung ist man ziemlich machtlos, denn die Firma hat ja in der Tat das Recht an dem Namen.

Grüße
Nils
P.S.: EarlGrey, weisst Du etwas über Gesetzesveränderungen in solchen Bereichen? Da muss doch auf Dauer was zu machen sein. Kann doch nicht ewig so weitergehen. Denn ich wette in den nächsten 10 Jahren werden sich noch hunderte von (jungen) Musikfans solche Domains sichern, ohne zu wissen, dass sie was falsches tun.
 
hi nils,

ich denke, da wird sich gar nichts ändern. Domainrecht ist zu einem guten Teil Namensrecht, und das gilt mit wenigen Änderungen schon seit 106 Jahren. Wer sich eine Domain sichern will, die rechtlich einem anderen zusteht, der muss damit rechnen, dass gegen ihn vorgegangen wird. Wie, das ist eine Frage des Stils und der Fairness, aber rechtlich irrelevant.

Ich sehe das eher so: Dein Bekannter hat sich ganz bewusst eine Domain gesichert, von der er auch wusste, dass die einem anderen zusteht, nämlich dem Künstler. Das war ja glatte Absicht in diesem Fall. Mit dieser eigenmächtigen Aktion, so seine Spekulation, wollte er dem Künstler seine Dienste schmackhaft machen.

Wer sich aber absichtlich aufs Glatteis begibt, der muss damit rechnen, auf die Nase zu fallen.

Was zukünftige Änderungen angeht (vornehmlich wohl durch EU-Richtlinien): Du bist doch wohl nicht so naiv zu glauben, dass das Domainrecht freizügiger wird? Gegen die Unternehmer-Lobby?

Gruß Rainer
 
Wie sieht das denn aus, wenn ich mir meine Domain gesichert habe (www.florian-ostermann.de), die mir ja nach den Namensrecht auch zusteht (Das ist ja mein Name), und dann kommt jemand, der auch Florian Ostermann heißt, aber schon weltberühmt ist (hab nur noch nichts von ihm gehört...kann ja vorkommen) und will mir meine Domain wegnehmen. Gilt dann das recht des Schnelleren (d.h. ich darf die Domain behalten, weil ich die zuerst gesischert hatte), oder kann ich dann trotzdem angemacht werden, weil sich der Berühmte heini irgendwelche dicken Anwälte leisten kann, im gegensatz zu mir?

Auf deutsch: Können die mir an den Karren fahren?

Gruß,

Florian
 
Hallo,

dazu habe ich auch eine interessante Frage:

Wie wäre es, wenn sich A "unwissentlich" die Domain eines anderen/Künstlers sichert die er abzugeben hat und dann eine Rechtsanwaltsrechnung erhält? Muß man sowas überhaupt widerspruchslos bezahlen? Ich persönlich würde dem Anwalt Kostentreiberei vorwerfen - gibts dagegen eigentlich kein Rechtsmittel?

Viele Grüße,
Ulrich
 
EarlGrey schrieb:
Wie, das ist eine Frage des Stils und der Fairness, aber rechtlich irrelevant.
In Sachen 'guter Stil' ist die Sache sowieso eindeutig.
Was zukünftige Änderungen angeht (vornehmlich wohl durch EU-Richtlinien): Du bist doch wohl nicht so naiv zu glauben, dass das Domainrecht freizügiger wird? Gegen die Unternehmer-Lobby?
Gruß Rainer
Naja, ich dachte, man könnte das Namensrecht - wo es ja nun schon 106 Jahre besteht, mal den modernen Gegebenheiten anpassen. Wobei natürlich der "Star-Bereich" ein sehr kleiner Teil ist. - Im Prinzip hast Du natürlich recht: Ich selbst hätte mir auch niemals eine Künstlernamens-Domain gesichert, aber ich bin auch 27... der 'Bekannte' ist gerade mal 17... da macht man solche Sachen wohl noch.

Aber mit dem "seine Dienste näherbringen"... da könnte natürlich was dran sein. Er wollte halt einfach wieder ein Fan Forum aufbauen. Das ist (war) halt so eine Art Hobby von ihm. Welche anderen Absichten sich da in seinem Hinterkopf vielleicht(!) abspielten, weiss ich natürlich auch nicht.

Wie auch immer. Danke Rainer. Die Antwort war schon plausibel. Muss ich zugeben. - Ich glaube wohl doch immernoch zu sehr an das Gute im Menschen. (Jetzt die Hälfte hier: "Das WAAAAAS?? im Menschen? Nie gehört das Wort" :]-> ) ;)

Grüße
Nils
 
RockIngenieur schrieb:
Wie wäre es, wenn sich A "unwissentlich" die Domain eines anderen/Künstlers sichert
Ähh... wie soll man sich denn "unwissentlich" eine Domain sichern? - Nenn mal ein Beispiel, bei dem eine solche Sache möglich wäre.
 
nilssternel schrieb:
Ähh... wie soll man sich denn "unwissentlich" eine Domain sichern? - Nenn mal ein Beispiel, bei dem eine solche Sache möglich wäre.

War ein bißchen quer ausgedrückt:
Ich meinte unwissentlich das Namensrecht eines anderen durch Domainsicherung verletzen (z.Bsp. wenn man denselben Künstlernamen besitzt, die andere Person nur auf anderen Erdteilen bekannt ist und ihr internationales Management nun ihre Einführung in Europa mit entsprechender Webpräsenz vorantreiben möchte ... Möglichkeiten gibt es sicher viele einen anderswo sehr bekannten Namen nicht zu kennen...)

Nur solche Kosten sind unverschämt - unterliegt man denn gerichtlich IMMER wenn man dem gegnerischen Anwalt 0,50 Euro für ein klärendes Telefongespräch erstattet und ihn - wenn er es darauf anlegt - den restlichen Betrag gerichtlich erstreiten läßt???

Viele Grüße,
Ulrich
 
@gnarf:

kommt u.a. auch auf die Endung an. Mit .de bist Du ja schon mal schön auf Deutschland beschränkt. Da kann Dir der Rest der Welt prinzipiell egal sein, sofern Du nicht gerade die Firma eines global Players für Dich reservieren willst.
Und da Du so heißt, kann auch keiner kommen und sie Dir wegnehmen. Ausnahme: Du heißt wie eine geschützte Marke oder ein großes Unternehmen. Die sind tatsächlich gleicher als andere.

Bin da auch gerade auf eine interessante Site gestoßen:

http://www.domain-recht.de/recht/index.php

@Ulrich:

Auch hier eine Frage des Stils. Man kann z.B. unwissentlich eine Phantasiename.de-Domain für sich reservieren und weiß nicht, dass ausgerechnet dieser Name eine geschützte Marke ist. Dann hat man allerdings das Risiko, dass der markeninhaber sehr "kostenträchtig" tätig wird. Mit den Kosten ist das so eine Sache. Man muss nicht für alles gleich Kosten zahlen, aber wenn eine Rechtsverletzung berechtigterweise gerügt wird, dann wird man in den meisten Fällen wohl auch die Kosten tragen müssen. Vorher aber erstmal genau prüfen, ob der andere wirklich einen Anspruch hat.

Ich sehe das persönlich so: Einerseits hasse ich die Abmahnwut, wenn sie sich teilweise gegen Leute oder völlig branchenfremde Unternehmer richtet, die einem gar nichts tun. Andererseits ist es völlig legitim, eine Rechtsverletzung anwaltlich überprüfen zu lassen und den RA mit der Wahrung seiner Interessen zu beauftragen. Es ist ja lange nicht so, dass immer nur die Großen die Kleinen hauen, umgekehrt geht´s auch. :D

Gruß Rainer
 
Ausnahme: Du heißt wie eine geschützte Marke oder ein großes Unternehmen. Die sind tatsächlich gleicher als andere.

das ist ja wie in Absurdistan :nonono: . Nur, dass ich da zu den gleicheren zähle ;)

Danke für die Info,

Florian
 
also, wenn Du nicht Ostermann, sondern Mercedes heißen würdest und dann eine - falls sie noch frei wäre - Domain "Mercedes.de" anmelden würdest, dann hättest Du allerdings schlechte Karten. Aber bei "Florian-Mercedes.de" dürfte wohl keine Verwechslungsgefahr bestehen. :D

Ja, absurd ist so manches. Aber wir sind absurder.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
@Ulrich:

Ich sehe das persönlich so: Einerseits hasse ich die Abmahnwut, wenn sie sich teilweise gegen Leute oder völlig branchenfremde Unternehmer richtet, die einem gar nichts tun. Andererseits ist es völlig legitim, eine Rechtsverletzung anwaltlich überprüfen zu lassen und den RA mit der Wahrung seiner Interessen zu beauftragen. Es ist ja lange nicht so, dass immer nur die Großen die Kleinen hauen, umgekehrt geht´s auch. :D

Gruß Rainer

Danke für Deine Antwort! Ich möchte den Rechtsanwälten ja nichts und natürlich soll VERTRETBARER Aufwand vergütet werden - mir kommt es nur langsam so vor, als ob manche Anwälte über das Mittel der "Abmahnung" abseits jeglicher Gebührenordnungen gewinnorientierte Unternehmen führen, die sich auch auf Kosten völlig umgänglicher und zumeist rechtstreuer Personen bereichern möchten. Dagegen ist so manche Methode dubioser Unternehmen außerhalb des Rechtsbereiches eine Höflichkeit...

Ulrich
 
EarlGrey schrieb:
kommt u.a. auch auf die Endung an. Mit .de bist Du ja schon mal schön auf Deutschland beschränkt. Da kann Dir der Rest der Welt prinzipiell egal sein, sofern Du nicht gerade die Firma eines global Players für Dich reservieren willst.
Man kriegt zwar keine Probleme mit ausländischen Firmen, aber so ganz harmlos ist ".de" auch nicht: Ich habe die Unterlassungserklärung gelesen, da beruft man sich - zur Einschätzung des Streitwertes - unter anderem darauf, dass die Seite weltweit verfügbar ist. (Totaler Schwachsinn meiner Meinung nach, denn diesen Newcomer-Künstler will - wenn überhaupt - nur jemand in Deutschland haben.) - Und nach dem Streitwert berechnen sich die Erstattungskosten. - Hätte man das nur für Deutschland errechnet, wäre dabei wahrscheinlich nur ein 10tel der Kosten rausgekommen. Vielleicht sogar nur ein Bruchteil, wenn es dabei nach Ländergröße/-anzahl geht(?). Das wäre nach meiner Auffassung gerechter gewesen. Naja, so sind die Gesetze und sie sind ja auch richtig! ...Wie man mit der Durchsetzung der Rechte umgeht und ob man damit möglicherweise seine Kundschaft mit Füssen tritt, muss halt jeder selbst wissen.
 
Lustige Anecdote dazu:

In der Schweiz hat vor 10-20 Jahren keine Ahnung jemand die Domain www.bundesgericht.ch für sich reserviert.

Als das Bundesgericht endlich online gehen wollte, verlangte der Typ der die Domain registriert hatte 100 000 Franken (70 000 Euro) von der Schweiz.

Wie rechtsmissbräuchlich ist das denn!! Ich könnte auch jeden Tag 1000de Domains auf mich registrieren/reservieren und wenn einer die will, Geld verlangen.

Der Typ scheiterte bei den ersten zwei Instanzen und ging bis vor BUNDESGERICHT!! (die Anecdote)

Aus Gründen die EarlGrey genannt hat, hat das Bundesgericht die Klage abgewiesen und ihm symbolisch 1000 Franken zugesprochen.

Seine Kosten waren um die 12000.- .
 
Guter Artikel, leider nicht online zu bekommen, bei Interesse PM an mich: c't 9/2005, Seite 82.

Gruß stevo
 
Natürlich ist das eine Abzocke, und könnte durch ein einfaches Telefonat geklärt werden. ABER - Anwälte müssen auch von etwas leben, und es gibt einige die zu wenig Arbeit haben.

Ob man den Domainberechtigten kennt oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

Es gibt da einen schönen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Richtig Earlgrey ? ;)

D.h., sobald man durch sein Tun irgendwelche Kosten verursacht, muß man diese auch blechen. Natürlich kann man da auch verhandeln (siehe 1. Beitrag).
 
@nils: Ich meinte jetzt speziell Florians Domain, also die domain des eigenen Namens. Wenn ich mich stevie-wonder.de nennen würde, könnte das durchaus ernsthafte Folgen haben.
 
RockIngenieur schrieb:
mir kommt es nur langsam so vor, als ob manche Anwälte über das Mittel der "Abmahnung" abseits jeglicher Gebührenordnungen gewinnorientierte Unternehmen führen, die sich auch auf Kosten völlig umgänglicher und zumeist rechtstreuer Personen bereichern möchten. Dagegen ist so manche Methode dubioser Unternehmen außerhalb des Rechtsbereiches eine Höflichkeit...
Ja, den Gedanken hatten auch schon andere. ;) Die haben sogar extra deswegen einen Verein gegründet http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wellen/index.html

Also ganz 'wasserdicht' ist die Gesetzeslage da im Bezug auf Webseiten meiner Meinung nach immernoch nicht.

Aber da kann man nun nicht die Anwälte vertaufeln. Denn es hat wohl zuerst die eine Seite, die Domain-Sicherer, zugeschlagen (bundesgericht.ch und ähnliche 'Scherzchen') und nun schlägt wohl die andere Seite zurück (Geschäftsleute, Rechteinhaber)... - ...ich hoffe mal, so in 10/15 Jahren hat sich das Problemchen erledigt bzw. zu einem vernünftigen Handeln eingebürgert.
 
@manfred:

Ich würde nicht immer nur auf die Anwälte schimpfen. Wenn die sich nicht zufällig mal selber vertreten, handeln die doch für einen anderen, der sie beauftragt! Kann aber schon sein, dass da manche eine besondere Art der "Kundenakquisition" betreiben. Die sind dann eine Schande für den Berufsstand.

Ich habe da auch mal ne Kostennote mit einer Einigungsgebühr gesehen, die einem Aufforderungsschreiben beigefügt war. Das Verlangen der Einigungsgebühr halte ich für einen Betrugsversuch.

Der Spruch ist aber nicht verkehrt ;)
 
EarlGrey schrieb:
@nils: Ich meinte jetzt speziell Florians Domain, also die domain des eigenen Namens. Wenn ich mich stevie-wonder.de nennen würde, könnte das durchaus ernsthafte Folgen haben.
Die beiden Fälle sind eindeutig. Aber was ist mit einem Künstler, der noch keine Plattenveröffentlichung hatte, sondern nur über das deutsche (+österreichsche +schweizer) Fernsehen bekannt ist?
 

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