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nilssternel
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Das Thema "Abmahnwelle" ist ja eigentlich ein alter Hut, das Internet ist voll von diesen Fällen, aber ich habe hier im Forum keinen Thread darüber gefunden.
Ich habe eine konkrete Frage dazu. Und zwar: Wie kann es sein, dass ein solches Verhalten von Firmen immer wieder auf deutschen Gesetze gestützt werden kann?
Folgendes ist passiert (diese Woche; 06.02.-10.02.06): Ein Bekannter von mir hat sich eine Webseite gesichtert, die dem Schema "www.kuenstlername.de" entspricht. Er wollte ein Fan-Forum für den Künstler aufbauen, so, wie er das schonmal für einen vergleichbaren Künstler getan hatte. Diese Webseite steht per Rechtssprechung dem Künstler selbst bzw. bei entsprechendem Plattenvertrag der Plattenfirma zu. Das finde ich auch richtig so. - Soweit, so gut.
Was macht die Plattenfirma(?): Beauftragt einen Rechtsanwalt(!), die Domain zu besorgen, OHNE mal vorher den Domainbetreiber anzurufen, oder anzumailen (wenn man seinen bürgerlichen Namen bei Google eingibt ist seine Webseite erster Treffer. Im Impressum seiner Seite ist seine Telefonnummer. Also leicht zu finden).
Dem Bekannten sollten durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes "Erstattungskosten" von ca. 1300 Euro entstehen. Er hat den Anwalt runtergehandelt auf unter 400 Euro. Und natürlich muss er die Domain hergeben.
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Dazu kommt nun noch - aber das ist "Zufall": Genau diesen Typen kenne ich nur deshalb, weil ich auch mal in einer Plattenfirma gearbeitet habe und vor dem gleichen Problem stand. Was habe ich gemacht(?): Den Domainbetreiber angerufen! Und zwar ohne näher drüber nachzudenken. Ist doch logisch: Man will eine Domain haben. Erster Schritt: Anrufen! - Damals hat er sehr gut im Sinne des Künstlers (und damit im Interesse der Firma) gearbeitet und es gab nie Stress mit ihm. Feiner Kerl. - Die Domain hat 'unsere' Firma nach meinem Anruf natürlich auch gehabt. Klar.
Jetzt hat der Typ natürlich keine Lust mehr, auch nur einen Finger zu krümmen, im Sinne dieses Künstlers. Denn er ist verärgert. Selbstverständlich. - Das aber nur am Rande.
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Meine eigentliche Frage ist:
Wie kann sich ein solches, bestehendes Gesetz, ggfls. mal verändern?
Diese Fälle gehen meines Wissens nach selten oder nie vor Gericht, daher gibt es keine richtlerlichen Urteile, die ggfls. mal das Gesetz ändern.
Diese Fälle sind 'Peanuts' für die deutsche Justiz und werden ebenfalls als 'Peanuts' von den Firmen betrachtet. Was aber zurückbleibt sind mehr- und mehr frustrierte (ehemals tatenwillige) Musikfans, die aufgrund solcher schlechten Erfahrungen Abstand von aktiver Arbeit im Musikbereich nehmen.
Und - last but not least - es kann doch nicht rechtens sein, dass man jemandem einen Anwalt aufhetzt, den man noch nichtmal kennt und auch seine Absichten nicht eindeutig weiss! (?) Begründung der Abmahnung ist, dass eine "Verwechslungsgefahr" mit dem echten Künstler auftreten könnte bzw. man unterstellt dem Domain-Betreiber aufgrund der Namenssicherung, dass er die böse Absicht hatte sich selbst als der Künstler auszugeben. Und gegen eine solche Abmahnung ist man ziemlich machtlos, denn die Firma hat ja in der Tat das Recht an dem Namen.
Grüße
Nils
P.S.: EarlGrey, weisst Du etwas über Gesetzesveränderungen in solchen Bereichen? Da muss doch auf Dauer was zu machen sein. Kann doch nicht ewig so weitergehen. Denn ich wette in den nächsten 10 Jahren werden sich noch hunderte von (jungen) Musikfans solche Domains sichern, ohne zu wissen, dass sie was falsches tun.
Ich habe eine konkrete Frage dazu. Und zwar: Wie kann es sein, dass ein solches Verhalten von Firmen immer wieder auf deutschen Gesetze gestützt werden kann?
Folgendes ist passiert (diese Woche; 06.02.-10.02.06): Ein Bekannter von mir hat sich eine Webseite gesichtert, die dem Schema "www.kuenstlername.de" entspricht. Er wollte ein Fan-Forum für den Künstler aufbauen, so, wie er das schonmal für einen vergleichbaren Künstler getan hatte. Diese Webseite steht per Rechtssprechung dem Künstler selbst bzw. bei entsprechendem Plattenvertrag der Plattenfirma zu. Das finde ich auch richtig so. - Soweit, so gut.
Was macht die Plattenfirma(?): Beauftragt einen Rechtsanwalt(!), die Domain zu besorgen, OHNE mal vorher den Domainbetreiber anzurufen, oder anzumailen (wenn man seinen bürgerlichen Namen bei Google eingibt ist seine Webseite erster Treffer. Im Impressum seiner Seite ist seine Telefonnummer. Also leicht zu finden).
Dem Bekannten sollten durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes "Erstattungskosten" von ca. 1300 Euro entstehen. Er hat den Anwalt runtergehandelt auf unter 400 Euro. Und natürlich muss er die Domain hergeben.
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Dazu kommt nun noch - aber das ist "Zufall": Genau diesen Typen kenne ich nur deshalb, weil ich auch mal in einer Plattenfirma gearbeitet habe und vor dem gleichen Problem stand. Was habe ich gemacht(?): Den Domainbetreiber angerufen! Und zwar ohne näher drüber nachzudenken. Ist doch logisch: Man will eine Domain haben. Erster Schritt: Anrufen! - Damals hat er sehr gut im Sinne des Künstlers (und damit im Interesse der Firma) gearbeitet und es gab nie Stress mit ihm. Feiner Kerl. - Die Domain hat 'unsere' Firma nach meinem Anruf natürlich auch gehabt. Klar.
Jetzt hat der Typ natürlich keine Lust mehr, auch nur einen Finger zu krümmen, im Sinne dieses Künstlers. Denn er ist verärgert. Selbstverständlich. - Das aber nur am Rande.
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Meine eigentliche Frage ist:
Wie kann sich ein solches, bestehendes Gesetz, ggfls. mal verändern?
Diese Fälle gehen meines Wissens nach selten oder nie vor Gericht, daher gibt es keine richtlerlichen Urteile, die ggfls. mal das Gesetz ändern.
Diese Fälle sind 'Peanuts' für die deutsche Justiz und werden ebenfalls als 'Peanuts' von den Firmen betrachtet. Was aber zurückbleibt sind mehr- und mehr frustrierte (ehemals tatenwillige) Musikfans, die aufgrund solcher schlechten Erfahrungen Abstand von aktiver Arbeit im Musikbereich nehmen.
Und - last but not least - es kann doch nicht rechtens sein, dass man jemandem einen Anwalt aufhetzt, den man noch nichtmal kennt und auch seine Absichten nicht eindeutig weiss! (?) Begründung der Abmahnung ist, dass eine "Verwechslungsgefahr" mit dem echten Künstler auftreten könnte bzw. man unterstellt dem Domain-Betreiber aufgrund der Namenssicherung, dass er die böse Absicht hatte sich selbst als der Künstler auszugeben. Und gegen eine solche Abmahnung ist man ziemlich machtlos, denn die Firma hat ja in der Tat das Recht an dem Namen.
Grüße
Nils
P.S.: EarlGrey, weisst Du etwas über Gesetzesveränderungen in solchen Bereichen? Da muss doch auf Dauer was zu machen sein. Kann doch nicht ewig so weitergehen. Denn ich wette in den nächsten 10 Jahren werden sich noch hunderte von (jungen) Musikfans solche Domains sichern, ohne zu wissen, dass sie was falsches tun.