Unterlassungserklärung für Musik-Webseite

  • Ersteller nilssternel
  • Erstellt am
wenn der genauso heißt und in Deutschland noch unbekannt ist, dann gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Gruß Rainer
 
sich eine domain mit dem namen einer bekannten band zu sichern ist schon etwas blauäugig.
und trotzdem stinkt die geschichte.
wenn sich der domainbetreiber nun geweigert hätte, die domain freizugeben, wär das eine andere sache, dann muss man eben mit dem anwalt kommen.
aber wenn er gar nicht gefragt wird? in meiner naiven fairness-welt müsste die plattenfirma auf den anwaltskosten sitzen bleiben, wenn diese keinen bock hat, erst mal vernünftig zu kommunizieren.
 
@chandalusia: Bin persönlich Deiner Meinung. Steht aber nirgendwo im Gesetz, dass Gutmütigkeit belohnt wird oder Blauäugigkeit vor Kosten schützt.
 
Manfred_Ohr schrieb:

Ob man den Domainberechtigten kennt oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Es gibt da einen schönen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Richtig Earlgrey ? ;)
D.h., sobald man durch sein Tun irgendwelche Kosten verursacht, muß man diese auch blechen. Natürlich kann man da auch verhandeln (siehe 1. Beitrag).


So einfach ist es nicht: ich gebe zu bedenken, daß sowas in anderen europäischen Ländern rechtlich gar nicht möglich ist. Es ist also eine Frage der Rechtsauslegung/des Rechtssystem und das würde ich persönlich nicht einfach so hinnehmen.

Ein für mich vertretbarer Weg wäre die Domain vertraglich dem eigentlich rechtmäßigen Besitzer zu übergeben (Namensrecht erkenne ich schon an) - notfalls in einem eigenen Schriftstück. Wenn der gegnerische Rechtsanwalt jedoch horrende Kosten verlangt soll er diese einklagen ... ich sehe die automatische Rechtfertigung jeglicher Vergütungsforderungen nicht.

Viele Grüße,
Ulrich
 
EarlGrey schrieb:
@chandalusia: Bin persönlich Deiner Meinung. Steht aber nirgendwo im Gesetz, dass Gutmütigkeit belohnt wird oder Blauäugigkeit vor Kosten schützt.

Gibt es da nicht so ein "Subsidiaritätsprinzip", das verhindern soll, dass man überfallene Bank mitsamt dem Bankräuber einfach in die Luft jagt? Ist das nicht der Rechtsstaat?
 
Äh... ich glaube, nun geht es etwas "off topic" :D und es wird auch seeeeehr abstrakt gerade. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen "die Bankräuber in die Luft jagen" und einer rechtmäßig geschlossenen Musikwebseite, wo die rechthabende Firma bei ihrem Vorgehen... sagen wir mal "trampelig" war. // Denn dabei kam ja niemand, ausser der im Unrecht stehende Webseiten-Betreiber, zu schaden.

Vergleichbar mit den Bankräubern wäre, wenn jemand das ganze Internet deswegen geschlossen hätte :D Aber das is ja nicht passiert. Und der Fall ist ja nun auch erledigt.
 
nilssternel schrieb:
..., wo die rechthabende Firma bei ihrem Vorgehen... sagen wir mal "trampelig" war.

... also "trampelig" war das nicht mehr - mit so einem Verhalten werden immerhin Existenzen zerstört. Hier geht es um die Frage, ob es nicht im Gesetzeswerk irgendwo eine Regelung gibt, mit der man sich gegen unangemessene Forderungen der beschriebenen Art schützen kann.

Viele Grüße,
Ulrich
 
T-Online hat sogar mal einen "Privatmann" verklagt, weil er in seinem Firmennamen ebenfalls ein "T-" benutzt hat. Daraufhin wurde er vor Gericht gezogen. T-Online wolle sich den Buchstaben "T" schützen lassen! :eek:
 
RockIngenieur schrieb:
... also "trampelig" war das nicht mehr - mit so einem Verhalten werden immerhin Existenzen zerstört. Hier geht es um die Frage, ob es nicht im Gesetzeswerk irgendwo eine Regelung gibt, mit der man sich gegen unangemessene Forderungen der beschriebenen Art schützen kann.
Viele Grüße,
Ulrich
Es gab gar keine Forderung. Es ging nur darum, die Anwaltskosten zu decken. Und Anwaltskosten staffeln sich nunmal (manchmal, oder immer?) nach dem Streitwert der Angelegenheit. Und dass der externe ANWALT sein Geld haben will, steht für mich völlig ausser Frage. DER hat alles richtig gemacht! Auftrag bekommen, ausgeführt. Will natürlich bezahlt werden.

WENN, dann müsste man darüber reden, ob die Firma, in dessen Auftrag der Anwalt die Domain besorgt hat, per Gesetz verpflichtet werden müsste, bei solchen "Star-Domains" (die manchmal unbedachter weise von Teenies bzw. Musikfans gesichert werden) mal vorher durchzurufen und eine Klärung ohne Anwalt zu versuchen. - Aber da sie dazu nicht verpflichtet sind (= Gutmütigkeit), waren sie nur "trampelig".

Gefordert wurde in diesem Fall gar nichts. "Nur" die Anwaltskosten wurden (wie üblich) auf denjenigen verlagert, der per Gesetz im Unrecht ist. Und jemand, der sich eine Domain sichert, an der jemand anderes die Namensrechte hat, ist nunmal im Unrecht. - Man hätte es nur freundlicher lösen können.
 
schoerschken schrieb:
T-Online hat sogar mal einen "Privatmann" verklagt, weil er in seinem Firmennamen ebenfalls ein "T-" benutzt hat. Daraufhin wurde er vor Gericht gezogen. T-Online wolle sich den Buchstaben "T" schützen lassen! :eek:
Das halte ich für ein Gerücht. Ich vermute ganz stark, dass Du hier einige entscheidende Details nicht aufgeführt hast ;) Also DAS ist sicherlich nicht die ganze Wahrheit. :)
 
kannst ja mal 'n bisken im internet recherchieren, wirste fündig! ist so!
 
ich recherchiere ja vieles... aber ich suche doch keine Details für Deine Behauptung.

Wenn Du Deine Aussage untermauern willst, musst Du schon selbst nach Informationen suchen, die die Aussage stützen. Ansonsten bleibt es einfach dabei, dass ich mir sicher bin, dass in dieser, oben genannten, Darstellung ganz bestimmt einige Fakten und Begebenheiten nicht erwähnt sind, die für das Gesamtbild des Falls wichtig wären. Und damit kann ich gut leben. Dieser Fall interessiert mich herzlich wenig. Und eine extrem knapp umrissene Behauptung, ohne Angabe von Quellen, wie dieser Fall angeblich ausgesehen hat, noch weniger. Also, da recherchiere ich mal gar nichts.

Grüße
Nils
 
Meiner Meinung nach liegt das Problem im deutschen Abmahnsystem:

Der Anwalt bekommt den Auftrag, schreibt einen (evtl schon vorgefertigten) Brief, unterzeichnet, denkt sich einen Streitwert aus und bastelt sich daraus nach Gebührenordnung sein Einkommen. Den Streitwert muss er nicht begründen, und da liegt der Hund begraben. Ein Freund von mir ist Mitbetreiber einer der größten Computertechnikseiten im deutschsprachigen Raum und bekam eine Abmahnung da irgendwo in den Untiefen seines 8 Jahre umfassenden Archivs ein Artikel zu finden war in dem auf ein in Deutschland verbotenes Brennprogramm verlinkt war. Die Anwaltskanzlei hat daraus einen Streitwert von 125.000€ gefolgert und wollte für einen Brief der in ähnlicher Form an 400 weitere Pagebetreiber ging 4000€ haben. Und im Prinzip ist das meiner Meinung nach eine legale Form der Erpressung: Entweder du bezahlst uns das Geld oder wir gehen vor Gericht, und dann wird die Sache nochmal ungleich teurer, zumal Gerichtsstand für solche Abmahnungen meistens (absichtlich) in der dem Empfänger entgegengesetzten Ecke Deutschlands ist.

Dass er die Domain abgeben muss ist ja gar nicht die Frage. Andererseits finde ich, dass die Musikindustrie sich bitte mal entspannen soll. Ich habe auch eine Domain (www.weakerthans.de - derzeit offline für Relaunch) mit Bandnamen, da befindet sich eine Fanpage, die Band weiß davon und es ist kein Problem. Und wenn sie die Domain doch mal haben wollen ist das auch kein Problem...
 
von stevo an 09.02.2006 17:03

Guter Artikel, leider nicht online zu bekommen, bei Interesse PM an mich: c't 9/2005, Seite 82.

Gruß stevo

Immer noch guter Artikel, leider immer noch nicht online zu bekommen, bei Interesse PM an mich:
c't 9/2005, Seite 82. Da steht vieles drin, worüber hier mit Halbwissen rumgeeiert wird.

Gruß stevo
 
stevo schrieb:
von stevo an 09.02.2006 17:03

Guter Artikel, leider nicht online zu bekommen, bei Interesse PM an mich: c't 9/2005, Seite 82.

Gruß stevo

Immer noch guter Artikel, leider immer noch nicht online zu bekommen (...)

Das stimmt definitiv nicht! Der Artikel IST online zubekommen, nur eben NICHT UMSONST.
Ein Zeitschriftenverlag möchte nun einmal gerne seinen Content verkaufen und nicht verschenken.
Den Artikel muss man übrigens nicht "raubkopieren", man kann ihn auch bei heise fuer 80 cent legal erwerben:
http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2005/9/82

datenS
 

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