Und wieder Samples...

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Hallo!

Dass man bei Sample CDs das Kleingedruckte lesen sollte, hat sich ja herum gesprochen.
Bei etlichen dieser Produkte gibt es im Handling ( Veröffentlichung, Vermarktung eigener Songs ) jedoch keinerlei Einschränkungen.
Aber: Mal angenommen. ich habe mir einen Song nach dem Baukastenprinzip zusammengebastelt
( incl. Gesang, Instrumenten, Loops etc. )und möchte diesen dann " in echt " nachspielen, incl. Aufnahme und & Veröffentlichung.
Habe ich das Recht dazu auch noch mit gekauft, ist das dann mein Werk?
Dazu habe ich bisher nichts gefunden.

In diesem Fall geht es um komplett " free royalty " Material.
 
Die LIzenz-Vereinbarungen musst du schon mit dem jeweiligen Hersteller der Sample-Cd klären. Eine Rechtsberatung in die Richtung - an dieser Stelle - währe fahrlessig :)
 
Aber interessante Frage!
 
Die LIzenz-Vereinbarungen musst du schon mit dem jeweiligen Hersteller der Sample-Cd klären


Wenn hier wirklich niemand etwas darüber weiß, werde ich das tun...

Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.
 
PierreAliasC2H2 schrieb:
Die LIzenz-Vereinbarungen musst du schon mit dem jeweiligen Hersteller der Sample-Cd klären. Eine Rechtsberatung in die Richtung - an dieser Stelle - währe fahrlessig :)
Eine Rechtsberatung an dieser Stelle und ohne Organ der Rechtspflege zu sein, ist unzulässig.
 
Ja ja, aber PierreAliasC2H2 hat es schon erfasst, und J-Soundation im Grunde selbst gesagt.

Man muss es evtl. nicht immer mit den Herstellern abkaspern (gibt ja AGBs) aber das ist von Fall zu Fall sicher anders.

Wenn im Kleingedruckten nichts erlaubt wird, dann denke ich, ist das Nachspielen, dank Urheberrechten generell erstmal untersagt.

Interessant bleibts also erstmal...

...EAAARRRLLL!?!?
 
Weiß noch jemand etwas...?
 
Da sind 2 Punkte zu beachten:

1. Leistungsschutzrechte, also das Recht an der bloßen Aufnahme:

Ist normalerweise der Knackepunkt. bei VÖs von Stücken mit Samples. Wenn Du aber etwas nachspielst, die Samples also gar nicht mehr verwendest, dann kann Dir der Hersteller der Sample-CD in diesem Punkt gar nichts.

2. Urheberrechte:

Generelle Wertung: Wenn die Puzzlestücke, die Du benutzt hast, selbst keine Schöpfungshöhe aufweisen (wovon ich eigentlich ausgehe), dann liegt Deine schöpferische Leistung in der individuellen Verknüpfung dieser Stücke, die ein Werk erst entstehen lässt.

Vorausgesetzt, diese zugegebenermaßen nicht sehr anschauliche Bedingung ist gegeben, dann kann dir der Samplehersteller da auch nichts.

Das ist natürlich eine allgemeine Info, nicht auf Dein konkretes Stück oder ein konkretes Produkt bezogen.

Gruß Rainer
 
Danke Dir!

ZITAT Magix - Eula:

5. ÄNDERUNGSVERBOT:

Nach Maßgabe der §§ 69 d, e UrhG dürfen Sie an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Gleichermaßen dürfen Sie die Software nicht in ihre Bausteine auflösen, nicht in Objektcode verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer Weise, als im Vertrag vorgesehen, nutzen.


Dann bezieht sich dieses " nachahmen " sicherlich auf die Software, oder?
 
Nur auf die Software.
 

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