Suche Mustervertrag zwischen Produzenten und Sängerin

  • Ersteller RSR-Project
  • Erstellt am
RSR-Project

RSR-Project

Registriert
22.11.04
Beiträge
6
Reaktionen
0
Punkte
11
Suche Mustervertrag zwischen Produzenten und Sängerin. So das sie mit Prozenten an den Verkauf des Tracks beteidigt wird.. Wer hat da was? Zu mir kommt ne Sängerin und sie möchte einen Vertrag.
 
Kann mir keiner helfen??? :? :? :? :( :(
 
Hallo Du!


Also. Dies geht in der Regel wie folgt:
Wenn eine Sängerin zu Dir kommt, wird eigentlich eine veränderte Form des Künstlervertrages geschlossen. Alternativ kannst Du auch einen Mustervertrag zwischen Plattenfirma und Produzent verwenden.

Es sieht ja so aus, Du musst das was Du der Plattenfirma garantierst sofort auch von der Künstlerin einfordern können.

Natürlich werden ebenfalls in der Regel spezielle Klauseln eingesetzt, die das exklusive Umgangsrecht zwischen Produzent und Künstlerin regeln.

Wenn Du gar nicht weiter kommst nimm das "Handbuch" von Robert Lyng.

Gruß
Tom
 
Hi,
ich habe zwar kaine Antwort, aber auch ich suche nach Verträgen oder Tipps wie sowas gemacht wird:
Bei mir waren letztens 3 Rapper und wollten was "einrappen", wir sind so verblieben, dass wir nicht ein fertiges playback nehmen sondern ein eigenes Stück fertig machen.
Damit wollen die dann losziehen:(Platenfirmen etc.)
Wie soll ich handeln?
Das sind junge Jäuster und haben bestimmt nicht soviel Geld, aber wie sichere ich mich ab FALLS sie das wirklich irgendwo landen?
Denke mal [g=119]Gema[/g], oder?
Aber was steht einem dann zu?
 
Hi Caveman,

wie schon erwähnt, einen Künstlervertrag abschließen.

Darin genau formulieren, wer Komponist der Aufnahme ist ,was die Jungs damit machen dürfen, wie die Vergütung aussieht.

Die [g=119]Gema[/g] hilft Dir da nicht weiter, denn die verteilt nur den Tantiemenkuchen, wenn das Stück öffentlich aufgeführt wird.

Deine Kompositionen schützt Du am besten ,wenn Du eine Kopie bei einem Notar hinterlegst.

Ich kann Dir nur raten, alle Eventualitäten vorher zu durchdenken und genauestens schriftlich zu fixieren.
Ich gehe mal davon aus, daß die Jungs schon voll geschäftsfähig sind.

Gruß Frank
 
Danke für die Antwort
und dafür gibt es wohl( wie schon gefragt)
keine Vorlagen oder so.
Was könnte das beim Notar ca. kosten?
 
Moin,
vorher sollte trotzdem noch zu klären sein, was die Sängerin im Fall von RSR-Project geleistet hat:
1. Produzent erstellt Backing, Text und Vocal Line (Backing = Song Melodie, Arrangement und Instrumental)... Sängerin Singt nur ihren Part ein

2. Produzent erstellt Backing, und Text .... Sängerin erstellt die Melodie und singt ein

3. Produzent erstellt Backing ... Sängerin den Text und die Vocal Melo und singt

bei 1. reicht eine Künstlerquittung, es muß also ein Honorar gezahlt werden, dafür tritt die Sängerin erstmal alle Rechte an den produzenten ab (Auftragsarbeit)

bei 2. und 3. wäre das eigentlich ein Cooperationsvertrag, da die Sängerin künstlerisch technisch am Werk beteidigt ist. In diesen Vertrag muß eindeutig beschrieben sein, in wiefern die Sängerin beteidigt ist, und was ihr bei einer erfolgreichen VÖ (Veröffentlichung) zustehen wird.

Sollte allerdings noch keine VÖ abzusehen sein, dann reicht auch eine Künstlerquittung mit der Option der Beteidigung. Darin muß dann stehen, das bei erfolgreicher VÖ die übliche Option des Cooperationsvertrages angewendet wird.

Künstlerverträge werden idR. nur dann abgeschlossen, wenn der Produzent die Sängerin binden möchte. Das ist zwar einerseits gut für den Produzenten (die Sängerin verpflichtet sich damit in keinen anderen Produktionen zu singen), kann der Produzent allerdings keine VÖ garantieren oder tut er es nicht innerhalb einer gewissen Zeit (meistens 1 Jahr für zwei Optionen) dann ist der Vertrag nichtig und die Sängerin kann nach Ablauf des vertrages Ansprüche (Schadensersatz bzw. Ausfallertattung) an den produzenten stellen.

Also, klärt das am besten wenn ein Deal da ist, vorher nur proforma niederschriftlich mit Datum, Unterschrift und Produktionsdetails.
 
Hi

schau mal hier da sind massig Musterverträge drin!
 
NAAAAIN, kein Künstlervertrag :D
§2 Absatz 1 sagt doch schon alles über diesen Vertrag aus! Ein Künstlervertrag kommt NUR dann zum Einsatz, wenn ein Plattendeal am Start ist und abzusehen ist, das auch weitere Optionen vom Verlag (bzw. Lable) angeboten werden.
Und kommt erst recht nicht auf die Idee, einen Künstlervertrag ohne rechtliche Absicherung (Anwalt für Musuk & Medienrecht) einfach nach euren Vorstellungen umzuschreiben.

!!! BITTE MACHT SOWAS NICHT...NIE!!!
 
Mir geht es ja eigentlich darum, dass wenn das
Stück fertig ist, dass es denen klar ist das es mein Stück bleibt. Ich kan ja nicht hergehen und denen noch nicht einmal 1 CD mitgeben, aber will mich halt absichern dass ich das produziert hab. Wer weiß wo die CD (oder Kopien davon) überall landen.
Kann man das wirklich einfach aufsetzen:
bla bla bla der produzirte Song bleibt Eigentum von...bla bla bla
nur: im Extremfall is das nur ein Dokument mit einem Songtitel drauf.....ein SongTITEL ist schnell geändert.
muß ich es doch beim Notar hinterlegen?
aber das kostet ja wieder, wieviel ca?
 
Hallo!

Ich muss mal leicht schmunzeln über die Ängste die hier herrschen.
Also, im Grunde hast Du Angst um Dein Urheberrecht.
Dann geh zum Notar, nimm Text und CD mit, zahle 35,- € (Urkunde),
erhalte versiegelten Umschlag mit beglaubigung vom Notar, dass
der Song von Dir ist. Das versicherst Du ihm an Eidesstadt.
Fertig.

Von mir aus melde ihn noch bei der [g=119]GEMA[/g] an - zieh vor Gericht aber nicht.
Nur der Notar, das Datum der Hinterlegung und der Song auf der CD zählen.

Und dann noch ein kleiner Tipp am Rande:
Sicher ist man nie, vertraue keinem. :)

In diesem Sinne..

Gruß
Tom
 

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben