Steuerfrage

Ob Du mit Ust/Vst kaufst ist eine Sache desjenigen, der die Rechnung ausstellt. Wenn er Dir eine Rechnung mit USt ausstellt kannst Du diese als VSt mit dem FA gegenverrechnen u gfs nur den Nettowert der Ware buchhalterisch aktivieren ... wenn nicht dann eben nicht ...

karumba s Anmerkung halte ich diesbzgl für falsch, weiß es aber nicht. Aus FA Sicht gedacht wäre das def zu mühsam das nachzuprüfen ! Ein ähnliches Problem habe ich, wenn ich als Unternehmer im Ausland ( EU ) kaufe u der Verkäufer ( zB ebay ) mir keine USTfrei Rechnung ausstellt. Pech gehabt ... wo anders kaufen ist die einzige Alternative.
lg
Andi
 
Es ist ganz einfach:

wenn ein Gerät zum Betriebsvermögen eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers zählt, dann muss beim Verkauf immer Umsatzsteuer abgeführt werden. Egal an wen man verkauft.

Ob das Gerät beim Einkauf von Privat (ohne USt) oder vom Händler/Unternehmer (mit USt) bezogen wurde spielt keine Rolle, denn im Betriebsvermögen (Anlagespiegel: AfA) wird ja nur der Netto-Wert erfasst.

Wenn dann der Netto-REstwert zzgl. USt. geringer ist als der Marktwert, den man für das Gerät noch erhält, ist das nicht das Problem des Finanzamtes - dieser Verlust bleibt einem - er erhöht allenfalls die verbleibende Abschreibung bis zum Verkaufsdatum.

Beispiel:

Gerät gekauft am 01.01.2010 für 3000,- €netto / 3570,- € brutto

Anlagewert 3000,- € - lineare Abschreibung 3 Jahre (es ist nur ein Beispiel)

also Rest-Buchwert am 01.01.2012 = 1000,- €

Variante a.) Verkauf am 01.07.2012 für 357,- € (brutto) - Restbuchwert am 01.07. wäre aber 500,- also netto 200,- € zu wenig bekommen.Dies bedeutet für 2012: AfA 1000,- minus Verkaufserlös 300,- = Abschreibung 700,- € in 2012
(ist dasselbe, wie Buchwert am Verkaufstag 500 - Erlös 300 + AfA bis Verkaufstag 500 = 700)


Variante b.) Verkauf am 01.07.2012 für 833,- € (brutto) - Restbuchwert am 01.07. wäre aber 500,- also netto 200,- € zu viel bekommen. Dies bedeutet für 2012: AfA 1000,- minus Verkaufserlös 700,- = Abschreibung nur 300,- € in 2012
(oder Buchwert am Verkaufstag 500 - Erlös 700 + AfA bis Verkaufstag 500 = 300)

Nur beim Verkauf an einen Ausländer (mit Ident-Nr.) kann die USt wegbleiben, da ja die Leistung sozusagen "nicht im Inland" erbracht wurde und der Käufer sich die USt sonst beim Finanzamt zurück holen könnte.
 
ja diese Steuerregelung kenne ich auch, bin mir aber nicht sicher ob es nicht nur für Händler bestimmt ist, damit die keinen finaziellen Nachteil erleiden, wenn sie von privat oder Kleinstunternehmer (nicht USt. pflichtig) kaufen um es wiederzuverkaufen.

Wir dagegen kaufen Geräte etc. für unseren Betrieb, nicht um damit zu handeln.

Ist halt nicht ganz so leicht dieses Thema......aber wenn man immer die MwSt. beim wiederverkauf ausweist und somit auch ans FA abführt, fährt man auf jedenfall sicher.
mit mwst ist man auf jeden fall immer auf der sicheren seite, aber man verschenkt u.U. geld welches man nicht zwingend abführen müsste. eindeutig konnte das hier bisher keiner beantworten. ich habe gerade mal meinem steuerberater eine mail geschickt & ihn gefragt wie das in meinem falle am beispiel aussieht (z.b. ich kaufe was für 1000€, es geht ins Afa-verzeichnis & nach 5 jahren verkaufe ich es für 500€). ich kann dann mal hier einstellen was rausgekommen ist. kann natürlich gut sein, dass die differenzbesteuerung nur für warenhandel gilt (klassischer fall "autohaus") & nicht für betriebsvermögen welches von privat gekauft wurde.
 
Noch ein Hinweis: meine obige Betrachtung ist natürlich auch nur eine Ergebnisbetrachtung.

Erlös und AfA sind zwei getrennte Konten in der Buchhaltung.
 
karumba,

hast Du schon was von Deinem Steuerberater gehört.

Wenn ich mich auf ebay so umschaue verkaufen viele ohne MwSt., obwohl es Unternehmen sind, was für mich natürlich ägerlich ist aber für einen privaten Käufer egal.
 
Werden wohl KleinUnternehmer sein. So können Sie auch theor. billiger verkaufen. Du kannst Dich da ( gerechterweise ) nur über den Staat ärgern, der an allem mehrfach mitschneidet ...
 
Ich denke nicht dass alle KleinUnternehmer sind, wenn diese professionelle Studios betreiben die Equipment im Wert von über 100.000€ haben. Vielleicht weisen sie die MwSt. aus, steht bloss nicht in Ihrem Angebot.

Ich denke die meisten machen sich halt darüber keine Gedanken.

Ich ärgere mich nicht über die Wiederverkäufer, über das deutsche Steuersystem doch schon ab und zu
smil470009513826a.gif
 
Diese Thema beschäftigt mich halt gerade, da ich so in nächster Zeit einige Geräte verkaufen möchte....
 
karumba,

hast Du schon was von Deinem Steuerberater gehört.

Wenn ich mich auf ebay so umschaue verkaufen viele ohne MwSt., obwohl es Unternehmen sind, was für mich natürlich ägerlich ist aber für einen privaten Käufer egal.
ja, habe ich ganz vergessen hier zu posten. hier die antwort:

Die Differenzbesteuerung können Sie leider nicht anwenden, da Sie nicht als Wiederverkäufer handeln.
Im Gesetz heißt es:
„§ 25a UstG ist dahin zu verstehen, dass der Unternehmer bei der konkreten Lieferung, die der Differenzbesteuerung unterworfen werden soll, als Wiederverkäufer gehandelt haben muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Wiederverkauf des Gegenstandes bei seinem Erwerb beabsichtigt war und dieser Wiederverkauf aufgrund seiner Häufigkeit zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehört.“
Das ist bei Ihnen ja nicht der Fall.

kurzum: meine annahme war falsch.
 
In den österreichischen Dokumenten liest sich das, ganz allgemein gesagt, als hätte man das für die DachbodenEntstauber, Gerümpelverticker etc erfunden ...

@karumba

Zahlst Du eigentlich etwas für derartige ( wahrscheinlich sehr seltene Anfragen ? Ich schon, obwohl mein StB aus der Familie kommt :) ...
 
@karumba

Zahlst Du eigentlich etwas für derartige ( wahrscheinlich sehr seltene Anfragen ? Ich schon, obwohl mein StB aus der Familie kommt :) ...
ich zahle für die anfrage selber nichts. ich habe idR auch kaum fragen, das hält sich also sehr in grenzen. auf der anderen seite lasse ich schon ziemlich gut geld beim StB, ich finde da sollte das dann schon inclusive sein.

noch ein hinweis: die obige aussage gilt natürlich für deutschland.
 
Anlageabgänge sind immer zu versteuern. Noch schlimmer die Buchhaltung

Im Standardkontenrahmen SKR 03 gibt es ja div. Möglichkeiten

Erlös aus Anlageabgang Anlagevermögen 8800 bei Buchverlust
bei Buchgewinn dann 8820

Jeweils im Haben

Sollkonto ist dann Bank, Kasse oder Forderungen
 

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