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anthe
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Ob Du mit Ust/Vst kaufst ist eine Sache desjenigen, der die Rechnung ausstellt. Wenn er Dir eine Rechnung mit USt ausstellt kannst Du diese als VSt mit dem FA gegenverrechnen u gfs nur den Nettowert der Ware buchhalterisch aktivieren ... wenn nicht dann eben nicht ...
karumba s Anmerkung halte ich diesbzgl für falsch, weiß es aber nicht. Aus FA Sicht gedacht wäre das def zu mühsam das nachzuprüfen ! Ein ähnliches Problem habe ich, wenn ich als Unternehmer im Ausland ( EU ) kaufe u der Verkäufer ( zB ebay ) mir keine USTfrei Rechnung ausstellt. Pech gehabt ... wo anders kaufen ist die einzige Alternative.
lg
Andi
karumba s Anmerkung halte ich diesbzgl für falsch, weiß es aber nicht. Aus FA Sicht gedacht wäre das def zu mühsam das nachzuprüfen ! Ein ähnliches Problem habe ich, wenn ich als Unternehmer im Ausland ( EU ) kaufe u der Verkäufer ( zB ebay ) mir keine USTfrei Rechnung ausstellt. Pech gehabt ... wo anders kaufen ist die einzige Alternative.
lg
Andi