Musikverkauf und Steuer

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Flake

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Servus Gesellen,

ich möchte irgendwann im kommenden Jahr gerne ein Album auf den Markt bringen - nicht für die Kohle, sondern für mich selbst. "Was erreicht haben", was zum Vorzeigen haben. Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit der Steuer zu handhaben ist. Ich möchte hier keine Rechts-/Steuerberatung (ist online eh immer kritisch), sondern eher Erfahrungsberichte und einen ersten Überblick.

Die Umstände:

- Ich bin Student, wohne noch bei meinem Vater, habe kein Einkommen.
- Eine Selbstständigkeit (die für mich eh nicht in Frage käme) ist nicht möglich, da mit Studienordnung unvereinbar (höchstens Teilzeitbeschäftigung nebenher, sonst Exmatrikulation).
- Ich nehme keinerlei Hilfe vom Staat in Anspruch, auch kein BaFöG.

- Ich gehe nicht davon aus, dass sich das Ding verkauft. Darum geht's auch nicht. Eine Überschreitung der Freigrenze von 8000 Euro jährlich (wenn ich das richtig im Kopf habe) ist definitiv nicht vorgesehen. Aber angemeldet muss das trotzdem werden, oder?
- Ich bin kein GEMA-, BMI- oder sonstiges Mitglied und möchte auch keins werden.
- Das Album kommt höchstwahrscheinlich via BandCamp, Verwertungsgesellschaftsmitgliedschaft ist also keine Pflicht.

Die wichtigste Frage ist eigentlich nicht die, wann oder wieviel ich bezahlen muss, sondern: Wie melde ich sowas an? Termin beim Finanzamt und drüber sprechen? Oder besser gleich zum Steuerberater? Wie geht man mit unkalkulierbaren, sehr kleinen und steuerlich nicht relevanten (im Sinne von 'nicht über der Freigrenze') Einnahmen um?

Etwas tiefer in der Materie sind ja dann noch solche Sachen wie Liebhaberei (Primärer Zweck nicht das Geldverdienen) und Anschaffungskosten des Equipments (vermutlich nur bei Selbstständigkeit relevant?) zu diskutieren, aber das würde hier wohl zu weit führen. Fakt ist: Ich habe hier teure Soft- und Hardware; die Kosten krieg ich mit der Musik auch nicht wieder rein...

Wenn da jemand Erfahrung hat, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn er/sie mit mir teilen könnte. Notfalls auch PM, wenn das nicht öffentlich diskutiert werden soll.

Vielen Dank für eure Zeit!

- Flake
 
Liebhaberei. Es ist steuerlich völlig unerheblich was du da tust.
 
Die Steuern für deine Hard- und Software bekommst du nur wieder, wenn das Projekt mit Gewinnabsicht angemeldet wird. Ansonsten ist es Liebhaberei und muss nicht angemeldet werden.

In der Steuererklärung muss es dennoch als Einkommen mit angegeben werden. Das müsste rein theoretisch jeder Euro, den man ausserhalb der eigentlichen (nicht-selbstständigen) Arbeit verdient - sei es durch eBay, durch Geschenke oder eben durch Albumverkäufe ;-)
 
Kleine Ergänzung: Von den Einnahmen musst Du aber die Ausgaben abziehen, die Du für die VÖ des Albums hattest. Also Equipmentkosten, Anteil Computer, falls er auch anders als fürs Recorden, Komponieren, Produzieren genutzt wird, Studiokosten, Kosten der VÖ... Ein Gewinn wird wohl nicht übrig bleiben und ist auch nicht auf Dauer (für ein einmaliges Album sowieso nicht) gewollt. Ich gehe davon aus, dass die paar Kleckererlöse die Kosten eh nicht übersteigen. Das FA kann dann außen vor bleiben.

Wie die Uni tickt, weiß ich nicht, aber wenn das Ganze eh unter Hobby, Liebhaberei läuft, wird Dich wohl auch die Uni nicht als Selbständigen ansehen. Das wäre irgendwie albern. Ein Hobby sollte einem auch die Uni zugestehen.
 
Danke für die Antworten! Eine Follow Up-Frage bleibt aber noch:

In der Steuererklärung muss es dennoch als Einkommen mit angegeben werden.

Bisher muss ich ja keine Steuererklärung machen. Das heißt, ich müsste mich nun "freiwillig melden", eine Steuererklärung zu machen (wie es üblicherweise Leute tun, die nicht steuererklärungspflichtig sind, aber was absetzen wollen), und müsste die Einnahmen des Jahres (falls es denn welche gibt) da drin angeben. Wie gehe ich da vor? Beim Finanzamt melden, Situation schildern, Steuererklärung machen?

Nachtrag: Ach, jetzt hab ich "das FA kann da außenvor bleiben" von EarlGrey erst kapiert. Heißt, wenn die Einnahmen nicht meine Ausgaben übersteigen, muss ich nicht mal die Liebhaberei "anmelden"?
 
Heißt, wenn die Einnahmen nicht meine Ausgaben übersteigen, muss ich nicht mal die Liebhaberei "anmelden"?

Exakt.

Zur Sicherheit würde ich aber alle Rechnungen aufheben.
 
"Anmelden" muß Du das Ganze erst wenn Du planst mittelfristig Gewinn zu erzielen, und nur wenn Dir das dann auch nach 2-3 Jahren gelingt, kannst Du Ausgaben als Verlust gelten machen..
Bleibt das ganze "Liebhaberei" kannst Du keine MWst gelten machen, ACHTUNG erzielst Du langfristig keine Gewinne mußt du alle geltengemachten bzüge zurückzahlen....
 
Heißt, wenn die Einnahmen nicht meine Ausgaben übersteigen, muss ich nicht mal die Liebhaberei "anmelden"?

Exakt.

Zur Sicherheit würde ich aber alle Rechnungen aufheben.

Merci! Ob ich die Equipment-Rechnungen, die alle ein paar Jahre alt sind, noch habe, ist die andere Frage... Aber ich denke, ich werde die nicht brauchen, da das Zeug nun wirklich nicht dazu gedacht ist, Gewinne zu erzielen.
 
@Earl: bist du sicher? Soweit ich weiss (besser: glaube zu wissen) muss man jeden Euro den man einnimmt angeben, egal ob am Ende Gewinn rauskommt oder nicht?
 

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