Songs verkaufen / mit Gewerbe?

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hallo,

ich habe einige Songs produziert und hatte schon einige Nachfragen, die wollten meine songs kaufen.

jetzt möchte ich meine Songs online stellen und auf meiner Webseite privat mit Paypal vertreiben.

brauche ich dafür ein Gewerbe? ist es nur ein Bauchladen?

wenn ich jetzt nur 30 Songs im Jahr verkaufe, ist es ja nicht so wichtig dafür ein Gewerbe anzumelden oder?

weiss jemand mehr? wie vertreibt ihr eure songs?

ich bedane mich für eure Meinung
 
Als Songschreiber bist Du kein Gewerbetreibender.
 
Also bis zu einem bestimmten jährlichen Einkommen (das du damit nicht überschreiten wirst) kannst du das als Freiberufler betreiben.. Musst halt ne Steuernummer beim Finanzamt haben und immer ordentlich Rechnung mit Steuernummer und natürlich Mehrwertsteuer schreiben..
 
Nachtsum11imFriedhof schrieb:
Also bis zu einem bestimmten jährlichen Einkommen (das du damit nicht überschreiten wirst) kannst du das als Freiberufler betreiben.
ob man freiberufler ist oder nicht hängt nicht vom jährlichen einkommen ab, sondern nur von der art der tätigkeit.
 
stimmt. Freiberufler ist man unabhängig vom Einkommen.
 
aber soweit ich weiss muss man bis zu einem bestimmten betrag keine steuern dafür bezahlen..
 
Nachtsum11imFriedhof schrieb:
aber soweit ich weiss muss man bis zu einem bestimmten betrag keine steuern dafür bezahlen..
ja, aber vorher will der Fiskus natürlich wissen, worauf Du keine Steuern zu zahlen hast - dafür muss er zunächst erfahren, wie hoch Dein Gewinn war ;)
 
Kleinunternehmer sind steuerfrei bis 17.500 Euro. Ich kenne zwar deine Preise nicht, aber ich denke, das wären schon einige Songs.
 
Kleinunternehmer sind steuerfrei bis 17.500 Euro. Ich kenne zwar deine Preise nicht, aber ich denke, das wären schon einige Songs.


17500 : 30 = 583,33 € pro Song.

Das ist zu billig.
Oder sind es nur Instrumentalstücke, die der Käufer weiter produziert?
 
Das ist zu billig.
Oder sind es nur Instrumentalstücke, die der Käufer weiter produziert?

Wenn er ein professioneller Songwriter ist und diese Songs dann mehr oder weniger groß rausgebracht werden, dann ja, wenn die Songs aber kaum für den Käufer gewinnbringend sein werden bzw dafür garnicht gedacht sind, hat er wohl schon mit dem Preis Absatzschwierigkeiten am Hals. Daher würde ich raten, dass wenn die Songs verkauft werden, genau festgehalten wird, was der Käufer mit dem erwerbeten Material machen darf. In anbetracht dieser Klausel sollte dann der Preis gefällt werden, denn wenn er die Rechte behält bzw für einen Vertrieb weitere Erlaubnisanfragen und damit Kosten verbunden sind, kann er immernoch mehr Geld rausschlagen. Dafür wäre natürlich wichtig zu wissen, was die Käufer damit machen wollen bzw wer die potentiellen Käufer eigentlich sind.
 
glimpflicht schrieb:
Kleinunternehmer sind steuerfrei bis 17.500 Euro. Ich kenne zwar deine Preise nicht, aber ich denke, das wären schon einige Songs.

17.500 Euro = Umsatzsteuerfreigrenze - meines Wissens müsste er bis zu dieser Grenze die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausweisen und erst bei Übertretung im Vorjahr muss Umsatzsteuer (MwSt.) abgeführt werden.

Einkommenssteuer Freigrenze von 7.664 Euro - die kommt eher auf ihn zu ;)



ich habe ehrlich gesagt auch noch nicht recht verstanden, was mit verkaufen gemeint sein soll:
- fertig produziert und andere setzen ihren Namen drunter (Du gibst also alle Rechte komplett ab) oder
- fertig produziert und einfach der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und auf CD verkaufen....
 
die einkommensteuerfreigrenze gilt aber auch nur dann, wenn er sonst kein einkommen hat. wenn er nebenbei noch einen job hat, ist die sicher ohnehin schon überschritten.
 
ElectricSheep schrieb:
glimpflicht schrieb:
Kleinunternehmer sind steuerfrei bis 17.500 Euro. Ich kenne zwar deine Preise nicht, aber ich denke, das wären schon einige Songs.

17.500 Euro = Umsatzsteuerfreigrenze - meines Wissens müsste er bis zu dieser Grenze die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausweisen und erst bei Übertretung im Vorjahr muss Umsatzsteuer (MwSt.) abgeführt werden.

Richtig, Steuern muss man trotzdem zahlen. Mache ich ja auch.
 
die einkommensteuerfreigrenze gilt aber auch nur dann, wenn er sonst kein einkommen hat. wenn er nebenbei noch einen job hat, ist die sicher ohnehin schon überschritten.


dann beträgt (wenn es sich nich wieder 1000mal geändert hat) der freibetrag etwa 400€ jährlich.

also als arbeitnehmer kann man im jahr private rechnungen bis 400€ steuerfrei stellen.
wie aktuell die zahl ist bitte selber nachforschen.

alles darüber fließt ganz normal in die steuererklärung als einkommen.

bei einem 400€ job ist das wieder was anderes.
da sind die 400€ monatlich im job frei und zusätzlich die 4800€ selbstständiges einkommen jährlich frei.


am allerbesten ist es sich bei solchen fragen an einen steuerberater zu wenden denn diese gesetze ändern sich gefühlt alle paar minuten..

EDIT:
die frage die sich stellt ist auch ob es sich um eine freiberufliche (künstlerische) tätigkeit handelt oder eine gewerbliche.
das liegt im ermessen des finanzamtes.
also unbedingt fragen ob du mindestens ein kleingewerbeschein brauchst oder es als freiberuflich beim FA angemeldet wird.
irgendwas anmelden sollte man schon wenn geld verdient wird.
 
Also als Produzent würde ich ihn als Künstler einstufen. Wenn die Stücke weiterverarbeitet werden, würde ich denken das es eine Ware ist, die er vertreibt. Da hört dann die künstlerische Ebene auf. Erst der, der die Sachen weiter benutzt, ist dann ein Künstler. Denke das es so ist.
 
Also als Produzent würde ich ihn als Künstler einstufen. Wenn die Stücke weiterverarbeitet werden, würde ich denken das es eine Ware ist, die er vertreibt. Da hört dann die künstlerische Ebene auf. Erst der, der die Sachen weiter benutzt, ist dann ein Künstler. Denke das es so ist.


das kann echt nur der zuständige finanzbeamte entscheiden.
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das kann echt nur der zuständige finanzbeamte entscheiden.

Man kann nur hoffen, daß die Entscheidung <b>nicht</b> vom zuständigen Finanzbeamten abhängt, sondern von entsprechenden gesetzlichen Regelungen (u.a. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html">§ 18 Einkommensteuergesetz</a>), die der Beamte nur weitergibt bzw. umsetzt.

Ansonsten gibt es ein paar Infos zur Abgrenzung "freie Berufe" vs. "gewerbliche Tätigkeit" z.B. <a href="http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html">hier, </a> <a href="http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/rechtsformen_1_f.html">hier, </a> und natürlich auch <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf">hier</a>. Über die sachliche Richtigkeit dieser Texte kann ich leider nichts sagen, aber als erste Orientierung dürfte das vielleicht schon mal weiterhelfen. Trotzdem: Im Zweifelsfall lieber Steuerberater als Wikipedia.
 
wenn der finanzbeamte anderer meinung ist wird irgend ein gutachter die sache einstufen lese ich mal so raus.

naja also hier im forum wird der TE einfach keine sichere info bekommen.
also steuerberater oder rechtanwalt heranziehen aber vorher ruhig schonmal beim FA fragen stellen.

is ja schon eine grundsätzliche sache die vorher klar sein sollte.
 
Ich würde ein Nebengewerbe anmelden und das Ding darüber laufen lassen. Ich durfte als Grafik- und Sounddesigner 12500Euro im Jahr verdienen ohne, dass da irgendwas an MwSt noch mit bei muss. Musste halt jedem der einen Song kauft, eine Rechnung per Email schicken und archivieren, damit du einen Nachweis über alles hast, falls mal einer vom FA klopft.

Schlußfolgernd geht es den Heinis einzig und allein ums Geld was man verdient und nicht wie man es verdient. Das mit den 400Euro pro Monat stimmt glaub ich auch.

Versuch es einfach!!!

Ein Gewerbe kannst du immer 6 Monate rückwirkend anmelden.

Wird bloss ein Haufen Arbeit mit dem erstellen der Website, der Rechnungserstellung und dem Verfassen von Klauseln, dass keiner deine Mucke weiterverbreiten darf (Kopieren). Musste wissen, ob sich das bei 30 Songs pro Jahr lohnt.
 
Ich bezieh mich jetzt mal nur auf den ersten Eintrag. Schau dir mal Rebeat an: www.rebeat.com
 

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