Songnutzung in TV Spot

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Hallo zusammen,

eine Firma möchte einen Song für einen TV Spot nutzen. Dieser Song bzw. der Künstler ist aber kein GEMA Mitglied. Der Song wird auch nicht verkauft, kein Verlag steckt dahinter. Der Song ist lediglich durch das CC geschützt. (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/)

Hat der Künstler und/oder Produzent die Möglichkeit Geld für den Einsatz des Songs zu verlangen? Falls ja, wieviel ungefähr? Habe keine Schimmer davon.

Danke vorerst und Gruß
Tommy
 
das nc in der von dir verlinkten lizenz heißt "non-commercial"... der werbespot einer firma ist jedoch ein kommerzielles produkt, nicht?

der künstler, dessen song verwendet werden soll, muß angesprochen werden und er kann selbstverständlich für die verwendung geld verlangen (oder die verwendung untersagen), schließlich hat er die rechte an seinem song.

fg
 
So ungefähr:

Wenn es Eine CC-Lizenz ganz ohne besondere Einschränkung ist, darf die Musik auf alle erdenklichen nicht-kommerziellen Arten genutzt werden. Nicht-kommerziell ist die Nutzung so lange mit der Musik unmittelbar kein Geld eingenommen wird. Auch wenn man bei Werbespots erstmal reflexartig an kommerzielle Nutzung denken wird, ist es aber wohl keine. Schließlich nimmt die Fa kein Geld als Gegenleistung für das Verbreiten/Bereitstellen der Musik ein, sondern höchstens damit, dass durch den Werbespot mehr Leute das beworbene Produkt kaufen. Es muss in dem Werbespot nur der Künstler genannt werden (was ja eine fantastische Werbung für den Künstler sein kann).

Wenn es aber eine CC-Lizenz mit bestimmten Einschränkungen ist, die zB Bearbeitungen verbietet, sieht das ganze schon anders aus. Dann müsste für das Zusammenschnipseln der Musik auf Werbespotlänge und ggf. schon für die Verbindung Musik/Film eine gesonderte Lizenz erworben werden, für die der Künstler dann auch Geld verlangen könnte. Wie viel, ist Verhandlungssache und Einzelfallabhängig.
 
300LittleBirds schrieb in #2: [/ref]
das nc in der von dir verlinkten lizenz heißt "non-commercial"... der werbespot einer firma ist jedoch ein kommerzielles produkt, nicht?
fg
dachte ich auch erstmal, aber bei genauerem Hinsehen vielleicht doch nicht... s.o.?
 
@vermona:

meine überlegung war, daß ein tv-spot eigentlich nicht vom praktikanten im kopierzimmer zusammengeschuster wird, sondern daß da ein auftrag vergeben wird und eine werbeagentur mit der erstellung dieses werbespots geld verdient.

falls es wirklich in ganz kleinem rahmen, also ein spot für den lokalen ok oder so ist und niemand für dessen erstellung bezahlt wird, würde ich mich deiner interpretation anschließen.
dann ist allerdings zu beachten, daß der komplette werbespot seinerseits unter derselben lizenz veröffentlicht werden müßte.

edit: allerdings gibts in den offenen kanälen keine werbung, oder? wie auch immer..
 
ja, der spot wird sicherlich ein kommerzielles produkt sein. ich verstehe aber die klausel "nc" eher als verbot den song kostenlos ohne absprache zu nutzen (zB für einen spot), nicht aber den song generell nicht für kommerzielle vorhaben nutzen zu können. das liegt ja immer noch beim künstler, ob er das will oder nicht.

@vermona und andere: was für eine art von vertrag muss man in diesem fall abschließen? wovon hängt die höhe der zahlung ab? sender? häufigkeit? wird pro austrahlung des spots gezahlt, oder pauschal vorab? kannst du einen betrag nennen (von bis), den man verlangen kann?
 
ich verstehe aber die klausel "nc" eher als verbot den song kostenlos ohne absprache zu nutzen (zB für einen spot), nicht aber den song generell nicht für kommerzielle vorhaben nutzen zu können. das liegt ja immer noch beim künstler, ob er das will oder nicht.

schön, dann sind wir uns ja einig :)
 
stimmt. da sind wir uns einig. :) sollte nicht "kontra" klingen.
 
trotzdem wäre ich für (ungefähre) antworten auf folgende fragen sehr dankbar:

was für eine art von vertrag muss man in diesem fall abschließen? wovon hängt die höhe der zahlung ab? sender? häufigkeit? wird pro austrahlung des spots gezahlt, oder pauschal vorab? kannst du einen betrag nennen (von bis), den man verlangen kann?

hab was gefunden. bei den lizenzbestimmungen der seite soundtaxi.net finden sich schonmal anhaltspunkte für gema-freie musik. hier ist die rede von 750 euro für das recht einen gema-freien song 1 jahr lang für einen tv-spot national nutzen zu können.

habt ihr erfahrung, ob das "normal" ist? kann man da ansetzen?
 
weiß da echt keiner 'n rat..??
 
was für eine art von vertrag muss man in diesem fall abschließen? wovon hängt die höhe der zahlung ab? sender? häufigkeit? wird pro austrahlung des spots gezahlt, oder pauschal vorab? kannst du einen betrag nennen (von bis), den man verlangen kann?

Bei Werbung werden oft Gage (Erstellung des Dingens) und Nutzungs- und Leistungsschutzrechte getrennt verrechnet. 2tere (für 1 Jahr) bewegen sich üblicherweise in der Größenordnung des Layouthonorars (das es ja in dem Fall offenbar garnicht gibt).

Die genannten 700.- sind also je nach Material nicht ganz so weit ab vom Schuss.
 
Der Künstler, von dem der Song stammt, besitzt die Urheberrechte an diesem Song.

Wenn ein Unternehmen diesen Song nun kommerziell nutzen will (eben bspw durch Einsatz in einem Werbeclip) muss der Urheber sogenannte Nutzungsrechte übertragen. Wie weit diese Nutzungsrechte gehen, sollte vertraglich geregelt werden, ebenso die Gegenleistung durch Bezahlung. Ob nun pauschal oder pro Ausstrahlung gezahlt wird, hängt vom Vertrag ab. Keine Ahnung, was so üblich ist.

Nach Ablauf der Nutzungsrecht (was auch vertraglich festgehalten werden sollte!) hat das Unternehmen keine Rechte mehr, den Song zu benutzen.

So ist die DEUTSCHE Rechtslage. Das "Copyright" ist das amerikanische Prinzip und kennt ganz andere Grundlagen.
 
danke erstmal für die antworten.

kickback, danke für deine antwort, aber ich verstehe sie nicht ganz. wo taucht die zahlung enier gage auf, wenn ein song unter einen werbespot gelegt wird? und was, in verbindung mit musik und vermarktung dieser, bedeutet layouthonorar?

dnaudio, danke für die tipps.

also geht es im endeffekt darum einen lizenzvertrag anzufertigen, welcher die firma bevollmächtigt den song für eine bestimmte zeit im spot zu nutzen. zahlungsweise und höhe der zahlung sind dann verhandlungssache, je nach sender, häufigkeit und autraggeber.
 
300LittleBirds schrieb in #5:
meine Überlegung war, daß ein tv-spot eigentlich nicht vom praktikanten im kopierzimmer zusammengeschuster wird, sondern daß da ein auftrag vergeben wird und eine werbeagentur mit der erstellung dieses werbespots geld verdient.

Da hast Du Recht. Hatte die Produktionsfirma, die den Spot herstellt und dafür Geld nimmt vollkommen ausgeblendet. Dann ists natürlich kommerziell. Habe nochmal einen Blick in die ausführlichen cc-Bestimmungen geworfen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/legalcode) und danach wäre der Werbefilm auch ohne Produtionsfirma wohl eine kommerzielle Nutzung, weil es doch nicht nur darauf ankommt, ob unmittelbar mit den Nutzungsrechten Geld verdient wird. Dort heißt es bei den Beschränkungen:

"Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist."

Sorry für den etwas unüberlegten Schnellschuss..

Zurück zur eigentlichen Frage. Kickback meint mit Layouthonorar offenbar eine Vergütung für das Komponieren der Musik (ohne deren Nutzung). Da das Stück aber nicht extra für den Werbefilm beauftragt wurde, ist das hier wohl nicht mehr relevant.


thesoundlab schrieb in #13:
also geht es im endeffekt darum einen lizenzvertrag anzufertigen, welcher die firma bevollmächtigt den song für eine bestimmte zeit im spot zu nutzen. zahlungsweise und höhe der zahlung sind dann verhandlungssache, je nach sender, häufigkeit und autraggeber.

Ja. Wichtig wäre mir bei den Verhandlungen aber vor allem auch vielleicht doch noch im Spot genannt zu werden "Musik von..." Das kann unter Umständen viel wertvoller sein, als eine einmalige Gage. Kommt natürlich darauf an, wer wofür wirbt. Und beides wäre ja am besten...

Es wäre interessant zu erfahren, wie es mit der Sache weitergeht.
 
danke, vermona, für deinen beitrag. ich werde euch auf dem laufenden halten.

was ich auch in erfahrung gebracht habe, ist, dass es sogenannte sync agenturen gibt, die dafür sorgen, dass liedgut in tv, kino, etc. platziert wird, und das unter berücksichtigung der rechte der künstler. diese agenturen sorgen dann für korrekte lizenzvergaben. kostet natürlich, is klar.

hier ein beispiel: http://www.goldengatemanagement.com/sync-agentur/

danke nochmal und bis denn
tommy
 
sollte man deinen song in den medien nutzen wollen, geht das eh nur über deren schon vorgefertigte verträge. meistens bezieht sich das dann auf eine einmalzahlung, wobei du aber fast grundsätzlich einverstanden sein mußt, daß dein song, von denen weiter in verschiedenen formaten, vermarktet werden darf und sicherlich nicht nur in einer sendung.
ich mußte selbst schon erfahren, dass eine tv produktion, nicht nur (wie im vorfeld besprochen ) in rtl lief, sondern noch in weiteren sendern, gekürzt ausgestrahlt wurde.
und so dicke wie manche glauben mögen, sind viele gagen der produktionsfirmen gar nicht.
 

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