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hedelund

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Ich habe mal eine Frage aus einer Situation, die ich so noch nicht hatte.

Angenommen eine Management Abteilung schreibt mir, das sie die Songs unverbindlich auf Verwendung prüfen will, und eventuell im Nächsten Jahr eine Aufführung erfolgt.

Bedeutet das, das ich den oder die Songs solange zurüchhalten muss und von der Öffentlichkeit Fernhalten muss ?
Weiterhin, muss ich die Lieder zwangsläufig bei der Gema anmelden, oder kann man das anders managen.

LG Hedelund
 
Hey Hedelund,

du musst differenzieren zwischen - Managment , Vertrieb und Verlegen.

Du haust in Deinem Thread drei Themen kreuz und quer.

Grundsätzlich geht es beim Managment i.d.R. erstmal rein um Dich als ausführender Künstler, oder?
Oder ist es der A&R eines Musikvertriebes.
Hier ist es so, dass diese sich auch um den ganzen Vertriebs-Kram kümmern.

Was die GEMA anbelangt: sollte ein ernsthafter Vertrieb mit Marketing mit einem Deiner Lieder (d.h. wo Du Urherber bist) stattfinden ist eine Anmeldung absolut zu machen. Wäre auch blöde -wenn Dira ls Autor Geld flöten gehen würde, oder?

Aber: "unverbindlich auf Verwendung prüfen " klingt erstmal so wie es ist. Absolut unverbindlich und ohne Pflichten beiderseits. Faireshalber würde ich natürlich - wenn Du ihnen soweit das "okay" gegeben hast , den Song erstmal bis zur weiteren Entscheidung liegen zu lassen.

GEMA kannst Du dann im Zweifel auch noch immer anmelden.

Bg
maik
 
ich denke mal, daß es letztlich verhandlungssache mit der managementabteilung ist, wie die konditionen genau aussehen.
man sollte vielleicht darauf achten, daß man sich mit unsicheren bzw. zu sehr in die zukunft gerichteten verträgen nicht mögliche zukünftige chancen verbaut...
 
du musst differenzieren zwischen - Managment , Vertrieb und Verlegen.

In diesem Fall gibt es keine Zwischenstationen, und keinen Vertrieb, Der oder Die Songs werden mit Urheberrechten erworben, und somit Eigentum der Firma.
LG Hedelund
 
Das wäre auch nicht der Fall, Franz! Alles Weitere per PM. :) Immer mit der Ruhe! :)
 
Urheberrechte kann man doch mW nicht veräußern Schulterzuck

Halbrichtig. Natürlich bleibt der Urheber immer der Autor.
Aber was Du verkaufen kannst ist das Nutzungs- und Verwertungsrecht.

Diese werden oft von einem Verlag gekauft.

Insofern gehe ich jetzt auch davon aus, dass es sich bei der Anfrage von Hedelund nicht um eine Plattenfirma handelt, sondern um einen Musikverlag. Richtig?

Und wie gesagt: das Thema GEMA erstmal abwarten - falls die sich nur eine Option warm halten.

Nachtrag:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
 
Sorry, Ich hatte mich aus Unkenntniss her falsch augedrückt, und von daher bedanke ich mich bei
Allen, die helfen wolten.
Das hat sich dann jetzt soweit erledigt

Liebe Grüße
Hedelund
 

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