H
hedelund
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Ich habe mal eine Frage aus einer Situation, die ich so noch nicht hatte.
Angenommen eine Management Abteilung schreibt mir, das sie die Songs unverbindlich auf Verwendung prüfen will, und eventuell im Nächsten Jahr eine Aufführung erfolgt.
Bedeutet das, das ich den oder die Songs solange zurüchhalten muss und von der Öffentlichkeit Fernhalten muss ?
Weiterhin, muss ich die Lieder zwangsläufig bei der Gema anmelden, oder kann man das anders managen.
LG Hedelund
Angenommen eine Management Abteilung schreibt mir, das sie die Songs unverbindlich auf Verwendung prüfen will, und eventuell im Nächsten Jahr eine Aufführung erfolgt.
Bedeutet das, das ich den oder die Songs solange zurüchhalten muss und von der Öffentlichkeit Fernhalten muss ?
Weiterhin, muss ich die Lieder zwangsläufig bei der Gema anmelden, oder kann man das anders managen.
LG Hedelund