Inhaber des sog. "Urheberrechts" ist bei Musikstücken immer der Ersteller. Ein Musikstück "schützen" (hier denke ich gleichzusetzen mit: patentieren) geht meines Wissens überhaupt nicht. Im Falle eines kommerziellen Rechtstreits lohnt es sich, eine Kopie des ursprünglichen Arrangements incl. aller Audio- Dateien zu besitzen, auf diese Weise kann ein Gericht die tatsächliche Urheberschaft feststellen. Die hinterlegte Kopie beim Notar ist ein beliebtes Mittel, um sich Sicherheit zu verschaffen, habe allerdings bis jetzt von keinem Fall gehört, in dem diese Kopie tatsächlich benötigt wurde.