Software bei ebay?

SNAFU

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Hallo,

bin von meinem Bruder mal darauf angesprochen worden, ob es nicht lohnend wäre, sich manch teure Software second hand bei ebay zu holen. Eventuell, um dann später eben auch Updates durchführen zu können.

Danach gefragt, wie es bei second hand Software mit den Lizenzen aussieht konnte ich ihm leider keine Antwort geben, daher die konkrete Frage an euch:

Wenn ich bei ebay ein Programm erwerbe, bin ich (quasi als Zweitbesitzer) in der Lage etwaige Updates durchzuführen, bzw. höherwertige Versionen zu Vorzugspreisen zu erstehen? Und trifft dies insbesondere dann zu (wichtig!), wenn sich der Vorbesitzer schon registriert hat??

Schon mal vielen Dank an alle Fachkundigen :)
 
Es gibt heute so viele verschiedene Registrierungsverfahren und Anwendungslimitationen, dass man darauf keine allgemeine Antwort geben kann. Das Sicherste ist, den Ebay-Verkäufer des jeweiligen Artikels anschreiben und danach fragen. Ich kann mir sogar gut vorstellen, dass einige Leute ihre Software dort reinsetzen, ohne überhaupt zu wissen, welche Schwierigkeiten sich für den Käufer ergeben können.
 
Frag am besten bei der Herstellerfirma nach, ob die Re-Registrierung, also umschreiben der Lizenz auf einen anderen Nutzer zulässt oder nicht.

Ich habe gute Erfahrungen gemacht mit Steinberg, da hat der bisherige Nutzer an Steinberg geschrieben, dass er mir die Software verkauft hat und zack war ich der neue Nutzer.

Riesenproblem hatte ich vor 1 oder 2 Jahren mit VSL, die schlossen damals (wie es heute ist weiß ich nicht) in Ihren AGBs eine Übertragung der Lizenz auf Dritte aus. Ich hatte das Produkt bei Ebay gekauft, der Verkäufer war unkooperativ, gelinde gesagt ein Ar...l.... - und ich hatte leider keine Rechtsschutzversicherung zu diesem Zeitpunkt.
Ich konnte das erworbene Produkt also rechtlich und auch tatsächlich nicht nutzen. Das einzige was mit dann geholfen hat war das Käuferschutzverfahren, so dass mein Schaden auf 25 Euro Selbstbehalt und verlorene Nerven reduziert wurde und ne Strafanzeige hatte der Verkäufer auch am Hals.
Wenn du bei einem bestimmten Verkäufer was bei ebay beobachtest, schick mir gerne ne PM, dann kann ich dir sagen, ob es zufällig der selbe ist.
 
Es gibt ja jetzt bei ebay auch die detailierten bewertungen. Sollte man sich ab einem bestimmten bet-betrag sowieso durchlesen. Topsellern mit 100 prozent positivem [g=94]feedback[/g] vertrau ich mittlerweile fast blind. Wenn erst wenige dutzend bewertungen abgegeben wurden, wird erstmal ordentlich misstraut.
 
Software, die auf einem Datenträger wie [g=420]CD[/g] oder DVD verkauft wird ist lt. Gesetz meines Wissens prinzipiell veräußerbar, ein Ausschluss einer Rechteübertragung in den Lizenzvereinbarungen ist ungültig (Beispiel Sonar). Bei Downloads sieht's da etwas anders aus.

Gruß Stephan
 
stevo schrieb:
Software, die auf einem Datenträger wie [g=420]CD[/g] oder DVD verkauft wird ist lt. Gesetz meines Wissens prinzipiell veräußerbar, ein Ausschluss einer Rechteübertragung in den Lizenzvereinbarungen ist ungültig (Beispiel Sonar). Bei Downloads sieht's da etwas anders aus.

Gruß Stephan

Das mag eine EU Entscheidung sein, aber wie setzt du die gegenüber einer Firma in Österreich, VSL, durch ohne großen Anwaltsaufwand zu betreiben?
Mittlerweile mögen die ihre AGBs vielleicht geändert haben, einfach mal schauen. Und zwischen Recht haben und Recht bekommen steht meist viel Geld und gute REchtsschutzversicherung...
 

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