SNAP Rythm is a Dancer - geklaut?

  • Ersteller FischerZ
  • Erstellt am
...ich muss ma hier zuhause suchen, gibt bestimmt auch irgendne Hook, die mittlerweile Jemand in ähnlicher Weise veröffentlicht hat.
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Coldplay, hatte letztens dem Wort "The" ne gewisse Betonung gegeben, hatte ich auch schonmal so gemacht....vielleciht geht da was..
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Es klingt etwas änlich.
Der Unterschied liegt hier stark in der Spielweise.
Bei Automan klingt es so,als hätte derjenige keine Ahnung wie man spielt und es klingt mehr nach Apreggio und dazu ist es noch mega nervig.
Bei Snap klingt es rund da stimmt die Rhythmik,die Melodie ist viel grooviger und einladender,wenn man das mal vergleicht.

Das möcht ich sehn,der da Snap an die Karre pinkelt.

Man könnte vielleicht sagen,das Snap die Arpline von Automan als Inspiration genutzt hat,sonst aber auch nix.
Sowas lässt sich aber nicht nachweisen,selbst wenn es so wäre,würde ich das aber auch nicht zugeben,wenn es denn so wäre,die Ankläger müssen die Beweise bringen,nicht Snap.

Und es wiederholt sich halt vieles immer mal wieder,mal bewusst mal unbewusst.
Die Noten sind nun mal schon alle durch,das macht es immer schwieriger da jemanden was nachzuweisen.

Wäre ich Richter in dem Fall,würde ich Newcleus nach Hause schicken.
 
Achtet mal auf die Basslines in Eurodance Produktionen. Da ist fast jede Akkordfolge gleich! Bevorzugt A - F - G - A!

aber klingt schon ähnlich....
 
Es ist eigentlich "normal" dass man sich irgenwo bedient, eh, inspieriert...
Aber so was haben ja schon Musiker (Labels) in den 60er gemacht und die "Entwicklung" hat ja seinen lauf genommen... Leider.
Es ist so wie es ist, und wir können es nicht ändern, und die Kids von Heute haben eh weniger Ahnung; z. B. mein 14-jähriger Sohn ist immer wieder erstaunt wenn ich im gewisse Sequencen vorspiele... und wie "alt" das ganze ist.
LG
silvo
 
Hier gilt simpel: Wo kein Kläger, da kein Richter. So einfach ist das.

Bei Plagiatsgeschichten muss der Urheber schon von allein in die Pötte kommen will er seine Pfründe sichern. Von allein passiert da gar nichts und die Plattenfirma hat insofern auch Recht: Es ist die Sache des "angeblichen" Komponisten des Songs.

Da sowas aber hundertfach passiert und geklaut wird ist es in der Regel so, dass wenn eine Produktion ein kommerzieller Erfolg wird, sich die Urheber melden - bzw. per Anwalt - und ihre Ansprüche anmelden. In den allermeisten Fällen wird sich dann hinter den Kulissen geeinigt - sprich Geld wechselt den Besitzer. Denn darum geht es den allermeisten ja nur. Nur in wenigen Ausnahmefällen besteht ein Urheber darauf, dass die Produktion vom Markt genommen wird und die Restbestände vernichtet usw. Würde auch in unserer digitalen Welt nichts mehr bringen, einmal draussen ist das Ding eh verteilt. Dann lieber kassieren was geht.

Wenn der Automan Urheber heute noch was erreichen will, dann dürfte das meiste der Kohle schon über den Jordan sein. Vielleicht erhält er Recht und hat den Anspruch auf die Summe X. Ob er sie heute noch bekommen wird ist aber zweifelhaft. Hätte er machen müssen als die noch richtig im Geschäft waren, dann hätte die Plattenfirma wohl schon aus Eigeninteresse gelöhnt um die Melkkuh Snap nicht zu schädigen...
 

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