SNAP Rythm is a Dancer - geklaut?

  • Ersteller FischerZ
  • Erstellt am
FischerZ schrieb:
....
Die Antwort der Plattenfirma "nicht unser Problem das müssen die Musiker mit SNAP ausmachen. .....

In jedem Vertrag steht doch drin, dass die Mucker versichern selbst Urheber der einzelnen Songs sind.

Somit hat die Firma damit NICHTS zu tun.

Kann nun aber sein, dass es durch die Mucker gecleart wurde, somit hätten dann beide dran verdient.
 
Soweit ich das aus 'ner Musotalk Sendung noch in Erinnerung habe, war das wohl so. das die SNAP Leute wohl damals 1:1 irgendwelche MIDI-Patterns verwendeten, die von irgendwelchen Musikern, Programmierern für 'ne Steinberg Software gemacht wurden.
 
Also quasi über Umwege geklaut.
Die Aussage kann sich jetzt aber auch auf "The Power" oder wie das Dingen hieß, bezogen haben.
 
Chama schrieb:
Also es klingt verdammt ähnlich ja, aber die Melodie ist nicht die gleiche.

Bei Snap geht es am Anfang runter, bei Newcleus hoch
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Fü mich ist es die gleiche Melodie. Nur im Takt versetzt. Also sozusagen von der Automan-Sequenz das letzte Viertel hinten abgeschnippelt und für die RIAD-Sequenz vorn wieder drangesetzt. Das Main-Vocal von "The Power" soll ja auch geklaut sein. Ich glaube, die befinden sich da immer noch im Rechtsstreit.
Ich fand SNAP trotzdem geil...

Gruß, Ferris
 
Cloudbuster schrieb:
das die SNAP Leute wohl damals 1:1 irgendwelche MIDI-Patterns verwendeten, die
von irgendwelchen Musikern, Programmierern für 'ne Steinberg Software gemacht
wurden.

STIMMT! Da war was! Der IPS (Interactive Phrase Synthesizer) war ja eine Art Arpeggiator, der mit recht ausgefuchsten Phrasen ausgestattet war, und SNAP haben sich da bedint (nicht nur die) und wurden, AFIAK auch vom Urheber verklagt und mussten zahlen... Aber 100%ig sicher bin ich mir nicht...

Gruße

Florian
 
ich hab da auch eins
media]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wo wir schon mal dabei sind, hätte ich dazu auch gleich mal noch eine Frage (wenn die jetzt auch nur indirekt mit der SNAP-Sache zu tun hat):


Wenn ein Sample / eine Melodie ungecleart verwendet wurde, gibt es dann sowas wie eine "Verjährungsfrist", nach deren Ablauf der Urheber keine Ansprüche mehr geltend machen kann, sprich kein Geld einklagen?


Ich frage deshalb, weil mir Fälle bekannt sind, bei denen Künstler über 9 Jahre nach Veröffentlichung eines nicht geclearten Songs vom Urheber auf ein nettes, 7-stelliges Sümmchen verklagt wurden und zahlen mussten.


Weiß jemand, wie lange man dafür belangt werden kann und ob es da überhaupt eine Verjährung gibt? Ist ja schließlich kein Mord
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Weiß jemand, wie lange man dafür belangt werden kann und ob es da überhaupt eine Verjährung gibt?

Soweit ich weiß, verjährt in Deutschland alles nach spätestens 30 Jahren. Bis auf Mord und Kapitalverbrechen. Das kommt aber immer drau an, ob es schon einen Richterspruch gab, oder nicht. 30 Jahre mit Urteil, und 3 Jahre ohne, soweit ich weiß. Hab mal gegoogelt:

§195 BGB sagt:"Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Das gilt wohlauch für Urheberrechtsgeschichten.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt, und kann hier nur meine Meinung, und Gesetzestexte wiedergeben.
Womit wir wieder beim Anfang wären
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Benni.
 
Die Antwort der Plattenfirma "nicht unser Problem das müssen die Musiker mit SNAP ausmachen."
Das finde ich jetzt lustig.
Als ich nen Kumpel darauf ansprach, ob er denn das Sample eines bekanntes Liedes, welches er in einem Hiphop-Beat verwendete, gecleart hätte, meinte er:
"Nicht mein Problem ... da kümmert sich die Plattenfirma drum."

xD
 
Kuno schrieb:
Das finde ich jetzt lustig.
Als ich nen Kumpel darauf ansprach, ob er denn das Sample eines bekanntes Liedes, welches er in einem Hiphop-Beat verwendete, gecleart hätte, meinte er:
"Nicht mein Problem ... da kümmert sich die Plattenfirma drum."

xD


Kommt immer darauf an, was vertraglich vereinbart wird, denke ich. Wenn der Künstler unterschreibt der Urheber aller seiner Werke zu sein, dürfte er der Dumme sein.
Steht im Vertrag, dass Samples, die verwendet wurden vor veröffentlichung durch das Label vom Label gecleart werden, dann dürfte das Label verantwortlich sein...

...zumindest würde es mir so meine Logik sagen.



EarlGrey: WO BIST DU?
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Wie läuft das überhaupt, wenn die Plattenfirma im Vertrag sich von jeglichen Forderungen Dritter freistellt, sofern der Titel Samples oder geklaute Melodien benutzt?

Der Kläger wird ja erstmal gegen das Label vorgehen... und was machen die dann? Vor Gericht gehen und bei verlorenen Prozess die Kosten alle dem Künstler weiterreichen?

Oder können die gleich bei Beginn der Klage sagen: "He das hat Künstler X gemacht und wir vertreiben es nur, wendet euch also direkt an Künstler X, hier ist seine Anschrift"?
 
Ist das hier der garantiert aktuelle Gesetztestext bezüglich Urheberrechte bzw. gibt es nochmal mehr Text zu Samples/Melodien? http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Kann man eigentlich Melodien klauen? Ist das nicht etwas unfair denjenigen gegenüber, welche von selbst ohne Kenntnis einer bereits vorhandenen Melodie auf selbige kommen? Dass jemand z.b. die komplette Mondscheinsonate neu-erfindet, ist äußerst unwahrscheinlich. Bei einzelnen, ein paar Takte langen Melodien ist die Wahrscheinlichkeit allerdings schon höher.
Mir ist klar, dass man weder beweisen kann, die Melodie nicht geklaut zu haben, noch, sie aus eigener geistiger Kraft selbst erschaffen zu haben. Welch Dilemma
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Mein Gott
heutzutage sampled jeder von jedem nur wills keiner wahr haben
Man muss es einfach geschickt anstellen und schon hat man berge von kohle als musik"komponist"
 
mheadshot schrieb:
Mein Gott
heutzutage sampled jeder von jedem nur wills keiner wahr haben
Man muss es einfach geschickt anstellen und schon hat man berge von kohle als musik"komponist"

Nur haben sich SNAP nicht geschickt angestellt.
 
egal
so lang sie geld damit gemacht haben kanns denen ja nur recht sein und wenn die anderen sich nicht beklagen ist doch friede freude eierkuchen wa´
 
Ich frage deshalb, weil mir Fälle bekannt sind, bei denen Künstler über 9 Jahre nach Veröffentlichung eines nicht geclearten Songs vom Urheber auf ein nettes, 7-stelliges Sümmchen verklagt wurden und zahlen mussten.





Diese Fälle würden mich jetzt aber interessieren. 7stellig?
Kannst Du die Fälle nennen?
 
7 stellig sicher nicht^^
 
globo schrieb:
Diese Fälle würden mich jetzt aber interessieren. 7stellig?
Kannst Du die Fälle nennen?


Ja, habs wieder gefunden:

http://www.wildstylemag.com/index.php/magazine/news/92.html?task=view


Verklagt auf 1 Million USD und am Ende mussten sie zahlen, soweit ich mich erinnern kann.


EDIT: Das Album (BlackOut!) von Method Man und Redman, auf dem z.B. der Track "Run 4 Cover" drauf ist, wurde 1999 veröffentlicht. War also zum Zeitpunkt der Klage schon 9 Jahre alt.
Wäre in Deutschland also verjährt gewesen...?
 
mmh okey
denk aber das für die eine millionen nicht die welt ist
 

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