Sind schon kurze Phrasen kritisch?

  • Ersteller CaptainCook
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Mir ist klar, dass Radiosender einen Song nach dem anderen spielen können, darum ging es mir nicht.

Mir ging es um den Fall, dass Ausschnitte aus Songs verwendet werden. Radio ist wohl nicht das beste Beispiel - nehmen wir stattdessen Hörbücher.
Hier darf man auch gegen den Willen des Musik-Urhebers Ausschnitte aus dessen Stücken zitieren, solange ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Gesagtem und Musik besteht und die Grenzen des Zitatrechts beachtet werden (Stichwort Kleinzitat/Großzitat). Ich dürfte dagegen nicht den ganzen Song einfach ins Hörbuch einbinden, weil das kein Zitat mehr darstellt, sondern müsste stattdessen die Einwilligung der Urheber einholen.
 
Wer heute als Sportreporter darüber berichten will und dabei auf das Original-ARD-Sendematerial zurück greifen will, zitiert aus diesem TV-Material, wenn er die Szene zeigen will.

Juristisch gesehen eine falsche Aussage. Ein Zitat ist nicht die Verwendung einer fremden Aufnahme (eines Samples). Sondern das Anfertigen einer neuen Aufnahme, mit der die alte nachgemacht wird. Aber die neue muss auch als Zitat kenntlich gemacht werden.

In einem anderen Fall hat ein Gericht sich mit der Frage beschäftigt, ob Stefan Raabs TV-Ausschnitte von NDR etc. von der Zitierfreiheit gedeckt sind oder ob nicht, sodass er hätte Lizenzgebühren für die Verwendung dieser, nennen wir sie "Samples", bezahlen müssen.

Du verwechselst schon wieder die Verwurstung fremder Aufnahmen und das Zitat. Das eine betrifft Leistungsschutzrechte, das Recht an einer Aufnahme. Das andere betrifft das Urheberrecht an einem Werk!

Ja, habe ich. Ich bin selbst Radiomacher.

Ja, Du bist echt der Profi. :D

Interessant wirds dann, wenn die Band nicht einverstanden wäre. Stellen wir uns mal folgendes fiktives Szenario vor: Rechtsextreme betreiben ein Internetradio. Vielleicht würden die Betreiber sogar GEMA-Gebühren bezahlen, wer weiß. Könnte eine linke Punkband den Betreibern untersagen, dass Ausschnitte aus ihren Songs in den Sendungen ins Lächerliche gezogen werden? Könnte sich das Neonazi-Radio auf das Zitatrecht berufen? Oder die Band auf ihr Urheberrecht? Muss es sich die Band also gefallen lassen, weil der Sender GEMA-Gebühren bezahlt?

Das hat mit Zitat ja mal gar nichts zu tun. Null. Das hat etwas mit Zwangslizenzen zu tun, die man durch Abführung von Gema-Gebühren automatisch bekommt, mit der Frage, für welche Verwertungen einzelne Lizenzen ggf. individuell ausgehandelt werden können und mit der Frage, wie weit das Persönlichkeitsrecht des Urhebers reicht, um Missbrauch trotz Gema-Zwangslizenz verhindern zu können, Du Checker. Oder glaubst Du, dass Heino mit freundlichen Grüßen alle Lizenzen freiwillig von den Urhebern bekommen hat?

Für genau solche Streitfälle braucht es ein Urheberrecht, das festlegt, was erlaubt ist und was nicht.

Und es braucht solcher Vollprofis wie Dich, die sich bemerkenswert damit auskennen...

Und aus meiner Sicht sagt die Zahlung von GEMA-Gebühren nichts darüber aus, ob eine Band von ihrem Urheberrecht Gebrauch machen kann oder nicht.

Ja, da hat die Band wirklich viel mitzureden... aua. :D

Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, ohne Zustimmung der U.-Inhaber Motive, Melodien etc... aus fremden Werken zu entnehmen, um sie in eigene Werke einzubauen.

Eine Ausnahme ist das musikalische Zitat, von dem dieser Olaf schon lange handelt... schon gemerkt? Jemand zu Hause?

Warum müssen oft diejenigen, die am wenigsten beizutragen haben, die längsten Romane verzapfen?
 
Mir ist klar, dass Radiosender einen Song nach dem anderen spielen können, darum ging es mir nicht.

Mir ging es um den Fall, dass Ausschnitte aus Songs verwendet werden. Radio ist wohl nicht das beste Beispiel - nehmen wir stattdessen Hörbücher.

Das wäre dann eine Redistribution wie ein Sampler. Solche Zusammenstellungen sind durchaus Genehmigungspflichtig.
Aber wenn ich in einer Radiosendung ein Buch vorlese und zwischendurch irgendwelche Musikstücke spiele, darf ich das jederzeit.
 
Earl Grey, Du greifst mich hier persönlich an ("Ja, Du bist echt der Profi. :D", "Vollprofis wie dich", "schon gemerkt? Jemand zu Hause?"). Ich fordere dich daher auf, das zu unterlassen und zu einer sachlichen Diskussion zurück zu kommen.

Juristisch gesehen eine falsche Aussage. Ein Zitat ist nicht die Verwendung einer fremden Aufnahme (eines Samples). Sondern das Anfertigen einer neuen Aufnahme, mit der die alte nachgemacht wird. Aber die neue muss auch als Zitat kenntlich gemacht werden.
Das ist völliger Unsinn. Du schreibst, ein Zitat sei das "Anfertigen einer neuen Aufnahme, mit der die alte nachgemacht wird", das klingt für mich nach der Beschreibung einer Coverversion. Dementsprechend schreibst Du später von Heino und seinen Coverversionen - das hat gar nichts mit Zitaten zu tun, sondern mit dem Recht, in Deutschland eine Coverversion anzufertigen.

Stattdessen ist ein Zitat "eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden", sagt z.B. wikipedia - und damit eben doch die "Verwendung einer fremden Aufnahme (eines Samples)".

Außerdem schreibst Du, das Beispiel TV Total vs. NDR habe nichts mit Urheberrechten zu tun. Wenn Du dir beispielsweise diesen Artikel hier durchliest, wirst Du merken, dass das Verwenden von Filmausschnitten für ein eigenes Werk eben doch mit dem Zitatrecht des Urheberrechts zu tun hat. http://irights.info/die-gefahren-der-montage Bereits der Anfang macht es deutlich: "Fremdes Material spielt in Filmen eine gewichtige Rolle: Dokumentar- und Experimentalfilme zeigen Ausschnitte aus anderen Filmen oder verwenden Nachrichten aus dem Fernsehen. Aber Filme und Fernsehsendungen sind urheberrechtlich geschützt, so dass man bei der Übernahme von fremdem Material einiges zu beachten hat."

Also anstatt andere persönlich anzugreifen und ihnen die Qualifikation abzusprechen, solltest Du dich besser mit dem Grundvokabular des Urheberrechts (Zitat, Coverversion...) vertraut machen.
 
@ Christian_30

Earl Grey, Du greifst mich hier persönlich an ("Ja, Du bist echt der Profi. Lachen", "Vollprofis wie dich", "schon gemerkt? Jemand zu Hause?"). Ich fordere dich daher auf, das zu unterlassen und zu einer sachlichen Diskussion zurück zu kommen.
Gehen Dir langsam die Argumente aus, dass Du jetzt wegen ein bisschen von der Seite angeblasen zu werden die Karte Ich werde persönlich angegriffen" spielen musst?

Also anstatt andere persönlich anzugreifen und ihnen die Qualifikation abzusprechen, solltest Du dich besser mit dem Grundvokabular des Urheberrechts (Zitat, Coverversion...) vertraut machen.
Ein gutes Argument bezogen auf die Zitatrechte / Samplerechte / Klaurechte? Wer im Glashaus sitzt.......... :D


Wie dem auch sei:
Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Und wenn ein von mir als Zitat gemeinstes Stück fremder Musik in einem Song von mir im Nachhinein als Sampleklau zertifiziert wird, zahl ich halt die Lizenzgebühren, und gut isses.
 
Ich habe sachlich kommentiert und earlgrey hat sich dazu entschieden, persönlich zu werden. Ich bin der Meinung, dass das fehl am Platz ist.
 
Christian_30 schrieb in #44:

...
Also anstatt andere persönlich anzugreifen und ihnen die Qualifikation abzusprechen, solltest Du dich besser mit dem Grundvokabular des Urheberrechts (Zitat, Coverversion...) vertraut machen.

Nun gut.

Der Kollege EarlGrey verfügt sicherlich über ausreichende Sprachkenntnisse im juristischen Bereich um Wohl von Wehe unterscheiden zu können :)

Der Ton ist mir allerhöchstens herzhaft und kann gerne so sein, solange der Inhalt nachvollziebar richtig ist. Und dies scheint mir so zu sein.

Aber ich bin hier nicht auf dem Hochseil :)
 
Gut, möglicherweise hat er Zitat und Cover einfach verwechselt und hat ansonsten juristischen Sachverstand, das kann gut sein. Dann fände ich es trotzdem besser, den juristischen Sachverstand für sachliche Argumente zu werden, anstatt persönlich zu werden, und vielleicht siehst Du das ja genauso.
 
[Christian_30 schrieb in #48:

...
Dann fände ich es trotzdem besser, den juristischen Sachverstand für sachliche Argumente zu werden, anstatt persönlich zu werden, und vielleicht siehst Du das ja genauso.

Nö.
Sehe ich eigentlich nicht so.

Aber ich bin auch ein verdorbenes Stück und ein verquarzter Stänkerer und komme mit so sanften GuteNacht-Tönen eigentlich schon klar.
Ich meine dass haut mich nicht gleich aus dem Ring wenn ich meine tägliche Ration Penne Agressina hatte :)
 
Jetzt vertragt euch doch bitte wieder. Meine Frage ist beantwortet, und damit sollte es auch gut sein. Ich bin jedenfalls froh, dass wir hier mit Earl Grey einen Juristen im Forum haben.
 
Meine Frage ist beantwortet, und damit sollte es auch gut sein.



Frage ist beantwortet, dann mach ich hier mal dicht!



smil46ff730a6ad10.gif
 
Abschließend noch folgende Klarstellung von EarlGrey:

Ein musikalisches Zitat ist ein "Cover" eines kurzen Ausschnittes aus einem anderen Musikstück, für das man KEINE Lizenz benötigt und dementsprechend auch keine Gema-Gebühren etc. abdrücken muss.

Für ein Cover braucht man eine Lizenz, die im Allgemeinen durch das Abdrücken von Gema-Gebühren erworben wird.



:closed:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

moonbooter
  • Artikel
Interviews Bernd Kistenmacher
Antworten
4
Aufrufe
51K
Marcusssi
Marcusssi

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben