"@Christian_30: Hörfunkbeiträge werden in Takten gemessen? Interessant... Gib mir mal 30 Takte Sportreportage, bitte...
"
Die Taktzahl bezog sich auf Musik.
Aber Du liegst völlig richtig: Das Zitatrecht bezieht sich auch auf Sportreportagen, so ist z.B. der berühmte Ruf "Tor, Toor, Toor" aus einer Rundfunkübertragung und wird heute immer wieder zitiert. Oder denk an Rudi Völlers Weißbier-Wutausbruch: Wer heute als Sportreporter darüber berichten will und dabei auf das Original-ARD-Sendematerial zurück greifen will, zitiert aus diesem TV-Material, wenn er die Szene zeigen will. In einem anderen Fall hat ein Gericht sich mit der Frage beschäftigt, ob Stefan Raabs TV-Ausschnitte von NDR etc. von der Zitierfreiheit gedeckt sind oder ob nicht, sodass er hätte Lizenzgebühren für die Verwendung dieser, nennen wir sie "Samples", bezahlen müssen. Wir sehen also, welche Tragweite solche banalen Fragen wie "Darf man im Radio oder TV zitieren oder nicht?" in der Praxis haben.
Und Zettberlin schreibt: "Ach komm schon, das ist Dir so rausgerutscht OK?
Letztens mal eine Radiosendung über Musik gehört?"
Ja, habe ich. Ich bin selbst Radiomacher. Mein Radiobeispiel kam nur deshalb, um einen Zusammenhang zu nennen, in dem aus meiner Sicht das Urheberrecht es gestattet, Zitate aus urheberrechtlich geschützter Musik für ein eigenes Werk (Radiosendung, Radiobeitrag) auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu verwenden.
Denn Jixcrossbow schrieb "Ich meine mich da zu erinnern dass ein Kumpel aus der Musikhochschule immer von 21 Takten sprach" - da war das Radiobeispiel das einzige Szenario für mich, in dem ich mir vorstellen könnte, dass es legal wäre, ohne Zustimmung des Urhebers einen Ausschnitt von 21 Takten Musik in ein eigenes Werk (also hier: die Radiosendung bzw. der urheberrechtlich geschützte journalistische Radiobeitrag) zu übernehmen.
@Zettberlin: dass die Urheber es in der Regel ohnehin begrüßen, wenn ihre Musik in Radiobeiträgen vorkommt, wie Du richtig feststellst, sagt ja nichts über darüber aus, welche Rechte ihnen das Urheberrecht gibt.
Interessant wirds dann, wenn die Band nicht einverstanden wäre. Stellen wir uns mal folgendes fiktives Szenario vor: Rechtsextreme betreiben ein Internetradio. Vielleicht würden die Betreiber sogar GEMA-Gebühren bezahlen, wer weiß. Könnte eine linke Punkband den Betreibern untersagen, dass Ausschnitte aus ihren Songs in den Sendungen ins Lächerliche gezogen werden? Könnte sich das Neonazi-Radio auf das Zitatrecht berufen? Oder die Band auf ihr Urheberrecht? Muss es sich die Band also gefallen lassen, weil der Sender GEMA-Gebühren bezahlt?
Für genau solche Streitfälle braucht es ein Urheberrecht, das festlegt, was erlaubt ist und was nicht. Und aus meiner Sicht sagt die Zahlung von GEMA-Gebühren nichts darüber aus, ob eine Band von ihrem Urheberrecht Gebrauch machen kann oder nicht.
Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, ohne Zustimmung der U.-Inhaber Motive, Melodien etc... aus fremden Werken zu entnehmen, um sie in eigene Werke einzubauen.
Es gibt wie immer ein paar Ausnahmen: wenn das eigene Werk z.B. wie erwähnt der journalistische Beitrag /Radiosendung ist oder eine wissenschaftliche Hausarbeit im Studium usw...
Aber wie gesagt: NICHT in eigenen musikalischen Werken, es sei denn (und jetzt kommen wir zu earlgreys Lieblingsbeispiel "Roll over Beethoven von ELO")
..es sei denn, der Urheber ist seit mehr als 70 Jahren tot, wodurch alle seine Werke gemeinfrei sind.
Ich habe den Eindruck, als würdest Du mit diesem Beispiel belegen wollen, dass es legal ist, aus Kompositionen wie von Beethoven zu "zitieren". Nur ist das ein schlechtes Beispiel für diesen Zweck, denn Beethoven ist natürlich länger als 70 Jahre tot.
Es konnte also in den 70ern schon rechtlich niemand gegen ELO vorgehen und auch heute kann niemand verhindern, dass Du oder andere von Beethoven und Co. Melodien samplen, nachspielen oder was auch immer.
Ich bin bei dem Thema deshalb so beharrlich, weil ich nicht will, dass Neulinge samplen oder nachspielen, was das Zeug hält, und dann heißts irgendwann "Ja aber im Internet habe ich gelesen, dass das erlaubt ist und dass man auch Melodien nachspielen darf".... mit sowas kommt man einfach in Teufels Küche. Also Zettberlin, ohne dir zu nahe treten zu wollen, Du kannst das von mir aus gerne anders machen und Sachen aus anderen Kompositionen "kurz anspielen" , wie Du sagst. Nur sollte man dann gleichzeitig unerfahrene Leute drauf hinweisen, dass das nicht sauber ist, nach dem Motto "Don`t try this at home!!"