Schutz für eigene Songs

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fabianradke

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Hallo,

mich würde mal interessieren,
wenn man eigene Songs komponiert und produziert, sie dann z.B. auf einer eigenen Website veröffentlicht oder hier im Song Voting runterladen kann. Sind diese Songs dann irgendwie geschützt oder kann jeder damit machen was er will? Hab mal gehört das jeder Song, den man selbst produziert schon irgendwie geschützt ist.

Kennt sich da jemand aus?
Würde mich mal interessieren.

Gruß Fabian
 
Moin.

Wo kein Richter - da kein Henker.

Grundsätzlich sind Deine Werke durch das Urheberrecht geschützt; aber das musst DU geltend machen. Was ich meine: Es gibt keine Instanz, die einen Bruch des Urheberrechts "automatisch" ahndet... Wenn Du mitbekommst, dass jemand Deine Songs auf irgendeine Weise kopiert, benutzt oder sonst irgendwas, kannst Du das rechtlich beanstanden und wirst, wenn Du Deine Urheberschaft beweisen kannst, auch Recht bekommen. Nur ist das wohl in den meisten Fällen in der Praxis irrelevant, weil kein finanzieller Schaden entsteht - so dass der Aufwand eines Rechtsstreits dann meistens nicht gerechtfertigt ist. Kostet ja alles Geld.

LG,

Tomstein.
 
mich würde mal interessieren, ob man seine kosten , wenn man zb auf unterlassung klagt, dem verlier auferlegen kann oder trägt da jeder seine eigenen kosten?
 
Ner Unterlassungsklage gehen im Normalfall ja auch diverse Schreiben vorneweg. In der Praxis wird es so aussehen, dass kein Mensch ernsthaft ne Unterlassungsklage vor Gericht kommen lässt, wenn er wirklich nicht im Recht ist. Das heißt du schriebst ihn an, machst anschließend mit nem Brief vom Anwalt nochmals Druck und dann wird die Handlung normalerweise unterlassen. Bis dahin trägst du die Kosten, es sei denn du stellst sie ihm in Rechnung und drohst damit schon im ersten bzw zweiten Brief (man kann ja freundlich anfangen ;)).

Wenns dann wirklich zur Klage kommen wird, ist der Richter im Normalfall um nen Vergleich bemüht. Der ist dann im Detail unterschiedlich, kann also sein jeder tägt seine Kosten und der Angeklagte unterlässt die Handlung oder er trägt die gesamten Kosten und das Verfahren wird eingestellt...

Wenns wirklich zu ner Verhandlung kommt, trägt der Verlierer die Kosten.
 
der einzige effektive schutz ist,
deine [g=420]cd[/g] in einem verschlossenen umschlag
bei einem notar zu hinterlegen.
dieser macht dann einen stempel mit datum
drauf.
vor gericht kannst du dann so beweisen,
dass du der "erste" warst.

alles andere ist quatsch, ganauso wie die [g=119]gema[/g],
die ist auch nicht dazu da, wie oft behauptet.

lg tommy
 
DJTommyM schrieb:
der einzige effektive schutz ist,
deine [g=420]cd[/g] in einem verschlossenen umschlag
bei einem notar zu hinterlegen.
Der zweite effektive Schutz ist die VÖ selbst. Wenn dir bis zur VÖ keiner den Song klaut, ist eine veröffentlichte [g=420]CD[/g] oder LP normalerweise natürlich auch Schutz genug.

Eigentlich gehts bei der Notar hinterlegung eben ja drum, die Songs bis zur VÖ zu schützen, oder die Songs zu sichern, die erstmal noch nicht regulär veröffentlich werden.

Oder anders gesprochen: Damit die Sache mit dem Notar Sinn macht, muss der Kram auch da hin, bevor er ins Netz gestellt oder anders veröffentlicht wird.

Nachher macht das eben weniger Sinn.
 
DJTommyM schrieb:
der einzige effektive schutz ist,
deine [g=420]cd[/g] in einem verschlossenen umschlag
bei einem notar zu hinterlegen.
dieser macht dann einen stempel mit datum
drauf.
vor gericht kannst du dann so beweisen,
dass du der "erste" warst.

lg tommy

Nein, das ist MYTHOS! Habe kürzlich noch mal die Bestätigung dafür erhalten, ein Kumpel eines Kunden von uns ist einer der besten Mediananwälte Deutschlands und der hat meinem Kunden bestätigt, dass eine Einschrieben vor Gericht mittlerweile so gut wie KEINEN Bestand hat. Man kann es zu leicht manipulieren.
Das Einzige was hilft ist Hinterlegung mein Notar oder eine VÖ
-->>>http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=38848&forum=3
 
Ja, und genau das hat DJTommyM ja ganz sicher auch gemeint.
Von einem Einschreiben hat er garnichts geschrieben ... :)

(Du meinst hier sicher den alten "Trick" mit dem Einschreibebrief,
den man an sich selber schickt.)
 
hehe, vor allem weil man ja auch einen leeren offenen einschreibenbrief verschicken kann macht sowas ja urheberrechtlich nicht besonders viel beweiskraft her :D

gruss
marco
 

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