Schlupflöcher im Plattenvertrag ?

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Matze

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Hallo liebe HR-Gemeinde,

ich wende mich hilfesuchend an euch in der Hoffnung, jemanden zu finden, der sich auskennt.

Folgenden Passus haben wir unter dem Entgelt-Paragraphen in unserem Plattenvertrag stehen:

"die Kosten der tonträgerumhüllung und die technikkosten werden von dem im nachfolgenden definierten händlerabgabepreis in abzug gebracht"

Mit dem Begriff "Tonträgerumhüllung" kann ich zwar was anfangen, aber "Technikkosten" ist mir schon sehr suspekt :|

Was ist hierunter im allgemeinen zu verstehen? Jedenfalls NICHT die Herstellungskosten des Tonträgers, oder?

Wäre cool, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.


Gruß
Matze
 
Eine Frechheit aber hat sich leider in den letzten 3 Jahren quasi als Standard in vielen Plattenverträgen eingeschlichen.

Damit ist gemeint das von jedem verkauften Tonträger quasi die Herstellungskosten der CD auf dich abgewältzt werden (Hülle, Print-Cover, CD ...)

Das einzige was du machen kannst ist darauf zu bestehen das nicht prozentuell etwas abgezogen wird sondern der tatsächliche Wert oder mehr Prozent vom Händlerabgabepreis zu verlangen (z.b. statt 18%, 22%)

P.S. Noch viel Frecher ist der Abzug von Technikkosten beim Onlinevertrieb :eek:
 
hi,
mit technikkosten ist zelofanierung, veredelung mit schmuckfarben, stanzen oder ganz normales bedrucken, wobei auch verpackung in größere einheiten gedacht...
also ganz normale nebenkosten oder kosten welche bei einer druckerei anfallen.
vg
dia
 
Der Witz ist ja nur dass sie das pauschal abziehen können auch wenn keine Kosten für die Firma anfallen.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Das sind zwar keine wirklich guten Nachrichten, aber es hilft mir schon mal ein bißchen weiter ;)


Gruß
Matze
 

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