KleenerTrommler
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Nabend zusammen....
da ich mittlerweile von mir denke, dass ich durchaus Anfängern Unterricht geben könnte, wollte ich mich mal etwas mit der rechtlichen Seite auseinandersetzen.
Was muss geschehen, damit ich nicht mit geltendem Recht in Konflikt gerate?
Auf der einen Seite biete ich ja dann eine Art Dienstleistung an - andererseits wird der Abiturient, der Schülern Nachhilfe gibt, sicher kein Gewerbe deswegen angemeldet haben....
Von welcher Seite ist es nun zu betrachten? Hat jemand Erfahrung damit?
Gruß,
Kleener Trommler
da ich mittlerweile von mir denke, dass ich durchaus Anfängern Unterricht geben könnte, wollte ich mich mal etwas mit der rechtlichen Seite auseinandersetzen.
Was muss geschehen, damit ich nicht mit geltendem Recht in Konflikt gerate?
Auf der einen Seite biete ich ja dann eine Art Dienstleistung an - andererseits wird der Abiturient, der Schülern Nachhilfe gibt, sicher kein Gewerbe deswegen angemeldet haben....
Von welcher Seite ist es nun zu betrachten? Hat jemand Erfahrung damit?
Gruß,
Kleener Trommler