Samplerechte

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maro1012

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Hallo Leute,

ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Samplerechte.

Wenn ich aus einem Track ein kurzes Sample, sagen wir mal nicht mehr als 1 - 2 Sekunden verwenden wollte, was meines Erachtens keiner erkennt, weil es sich dabei um ein aus der Mitte heraus abgesampletes Instrument handelt. Darf ich das oder ist das nicht erlaubt. Also Beispielsweise ein Stück von 'nem Synth oder 'ner [g=422]Gitarre[/g] oder wo mehrere Instrumente übereinanderliegen? Oder muss ich das ganze noch verfremden. Würde es dann reichen, wenn ich z.B. nur die Tonhöhe ändere.

Bzw. wie sieht es mit einer einzelnen [g=432]Basedrum[/g] oder [g=149]Snare[/g] aus?

Freu mich über Antworten.
 
Wie das mit Mini-Schnipseln aussieht, ist höchstrichterlich noch nicht ausgepaukt.

Denn der praktische Fall tritt beim Absampeln von bloßen Klängen oder dem bloßem Sound einer einzelnen Trommel nicht ein, weil kein Mensch erkennen kann, woher solch ein Sample stammt. Deshalb musste der BGH noch nie entscheiden, ob das Absampeln einer [g=149]Snare[/g] aus einem veröffentlichten Werk eine Verletzung von Leistungsschutzrechten darstellt.

Vom Grundsatz her gilt aber trotzdem der Grundsatz: Absampeln ohne Sample-Clearing verletzt die Leistungsschutzrechte an der Aufnahme.

Bei 1-2 Sekunden solltest Du schon vorsichtig sein und Dir überlegen, ob Du nur einen "Klang" oder einen Trommelschlag hast oder vielleicht irgendetwas Charakteristisches, welches sich individuell als Ausschnitt aus dem Werk XYZ erkennen lässt. Denn sobald sich erkennen lässt, aus welcher Aufnahme der Schnipsel stammt, kannst Du sicher davon ausgehen, dass Du die Leistungsschutzrechte verletzt hast!

Gruß Rainer

P.S.: Grenzen zeitlicher Art gibt es nicht! Ich will in diesem Thread nicht einen Beitrag lesen, in welchem wieder so ein Mist behauptet wird wie 3 s wären erlaubt. Das ist Schwachsinn! Das gleich mal vorbeugend zum Thema.
 
Es gibt doch genügend royalty-free Samples von z.B. [g=149]Snare[/g] oder [g=118]BASS[/g]-Drums.
Da musst Du Dir wegen irgendwelcher Rechte erst gar keine Gedanken
machen!
 
Und sie schreibt sich Bassdrum! :x
 
Hi, danke schon mal für die Antworten. In erster Linie ging es mir auch weniger um die [g=432]Basedrum[/g] oder die [g=149]Snare[/g] als z.B. einen Ausschnitt aus einem Synth z.B. vieleicht einen Akkordwechsel oder sowas. Ich sag mal wenn da jetzt 3 oder vier Instrumente übereinanderliegen und das Sample ist wirklich äußerst kurz so dass man eigentlich nur einen Ton oder 2 erkennt.
 
Wenn es gut ist und man es erkennt, kannst Du Ärger kriegen. Es sind doch
in der Regel mehr oder weniger spektakuläre Sachen, die gerne zum
Samplen genommen werden. Die fallen dann halt auf...
Es gibt auch andere royalty free Samples, nicht nur für die B A S S -Drum ;)
 
mal ne frage zwischendurch.....was beszahlt man denn so,wenn man samples clearen möchte!was fordert der Urheber im Gegenzug!Ist es Geld oder einfach nur,dass deren Name in den Credits(heißt das glaub ich) auftaucht!?

Würd mich mal inressieren!
 
@ J-Soundation

Ich verfolge da einen anderen Ansatz, ich möchte die Samples eher im Bereich Electronic einsetzen. Deshalb müssen sie wie im HipHop auch nicht zu erkennen sein bzw. meistens sind sie dann auch eher unspektakulär und aufgrund der Länge auch, so denke ich jedenfalls nicht zu erkennen.
 
@maro1012
Lesen müsste man können: Bassdrum. Fehler macht man einmal. ;)
 
meine einstellung zu dem thema ist ganz einfach:
alles was ich finde und was mir gefällt verwende ich, egal wer was sagt!

wenn dt. erfolgreichster rapper bushido, sachen nach lust und laune ohne clearing sampelt, dann kann ich das auch!
so einfach ist das, auch wenn rainer anderer meinung ist!
 
Oh Kupo! :D

Keine Ahnung, wen Du mit "reiner" meinst. :D

Die Samples, von denen Du sprichst, sind soooowas von lang, das gehört überhaupt nicht in diesen Thread!

Und dass Bushidos Management die Samples gecleart hat - darauf kannste aber einen lassen.
 
na dich natürlich atze :)
 
Nachtrag: Wenn jemand fragt: "Darf ich das oder ist das nicht erlaubt?"

Dann sind Antworten wie "meine Einstellung zu dem Thema" aber absolut daneben!
 

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