Sample rechte bei release?

  • Ersteller Tha-EternalThug
  • Erstellt am
T

Tha-EternalThug

Registriert
14.02.05
Beiträge
71
Reaktionen
0
Punkte
105
Kleine frage, um mal alle gerüchte aus der Welt zu räumen. Also , Ein member von Broothers Keepers, ich und ein freund von mir wollten in den nächsten 2 Wochen einen Song auf platte rausbringen, Es sollen 500 Auflagen "erstmal" gepresst und verkauft werden. Das Problem, oder auch nicht problem ist, das wir ein älteres Sample benutzen, es gibt Leute die sagen, bis 1000 stück dürft ihr es ohne anfrage aufs sample realeasen. Andere machen einen kopfweh und sagen, ne müsst ihr abklären selbst wenn ihr nur 10 verkauft!?? Was ist jetzt richtig davon?

Ich kenn eine gruppe die haben auf ihren MIXTAPE instrumentals von berühmten Artists wie Dr.Dre, Bobby Valentino usw, und verkaufen es, und die [g=119]GEMA[/g] gab ihnen dieses berühmte zeichen das auf den CDs mit drauf ist, also ein volles ok das sie es verkaufen dürfen, war der zuständige bei der [g=119]GEMA[/g] crayzie?, oder ist das rechlich so ok??

thanx a lot 8)
 
Eine Frage, die sich schnell am Telefon klären lässt:

http://www.gema.de/kontakt.shtml

Dann haste auch ne klare Aussage und keine Spekulationen.
Einfach mal anrufen, die leiten dich dann intern an die zuständige Person weiter. Das Ergebnis dann gleich hier bekannt geben, damit alle was von haben;)
 
Tha-EternalThug schrieb:

es gibt Leute die sagen, bis 1000 stück dürft ihr es ohne anfrage aufs sample realeasen.
Diese Leute haben eine höchst interessante Phantasie... Haben diese Leute ir-gend-ei-ne Quelle für Ihre Rechtsauffassung?

Andere machen einen kopfweh und sagen, ne müsst ihr abklären selbst wenn ihr nur 10 verkauft!??
Selbst wenn Du nur eine verkaufst.

Ich kenn eine gruppe die haben auf ihren MIXTAPE instrumentals von berühmten Artists wie Dr.Dre, Bobby Valentino usw, und verkaufen es, und die [g=119]GEMA[/g] gab ihnen dieses berühmte zeichen das auf den CDs mit drauf ist, also ein volles ok das sie es verkaufen dürfen, war der zuständige bei der [g=119]GEMA[/g] crayzie?, oder ist das rechlich so ok??
Mal ohne Kenntnis dessen, was da los war: Das [g=119]Gema[/g]-Zeichen heißt noch lange nichts. Im Gegenteil: Das [g=119]GEMA[/g]-Emblem ist ein Hinweis darauf, das das vorliegende Werk (also das "Mixtape" ) selbst von Mitgliedern der [g=119]GEMA[/g] herausgegeben wurde. Mit der Herkunft der Samples hat es nichts zu tun.

Ich bin mir als juristischer Laie auch nicht sicher, ob die [g=119]GEMA[/g] überhaupt der richtige Ansprechpartner für Euch ist: Bei der [g=119]GEMA[/g] geht es um Verwertungsrechte. Was Ihr vorhabt ist aber mMn eine "Bearbeitung" - und dafür braucht ihr das DIREKTE Einverständnis der Urheber.

Earl, Du bist dran.

EDIT:
@ ben: So geht´s natürlich auch. ;)
 
ok, die Antwort der [g=119]GEMA[/g] "jegliche Art der Verbreitung , und sei es nur 10 stück, muss abgeklärt werden mit den Label/Hersteller/Produzenten/Künstler, solange der song aus dem das Sample stammt urheberrechtlich geschützt ist" soviel zum Thema 1000 for free..

take care, Eternal
 
Ein member von Broothers Keepers
...sind das nicht 86 leutd, oder so? :)


ich wollte mal anfragen ob unwissen vor strafe schützt?

grüße
 
siehe darth fader und ben. Ich gehe mal von einem anständig langen Sample mit Wiedererkennungswert aus.

Samples aus Stücken nehmen und weiterverwursten betrifft aber nicht nur Urheberrechte (also [g=119]Gema[/g] und bei Bearbeitung auch Erlaubnis einholen), sondern auch Leistungsschutzrechte: Die Verwertung fremder AUFNAHMEN betrifft die Rechte des Tonträgerherstellers und der Musiker/Sänger, deren Arbeit auf der Aufnahme drauf ist. Evtl. verwaltet Urheberrechte und Leistungsschutzrechte derselbe Verlag/dasselbe Label. Dann kann man sowas u.U. in einem abklären. Ansonsten immer dran denken: Für die Verwertung fremder Aufnahmen muss man eine Extra-Erlaubnis einholen, die mit dem Urheberrecht der Komponisten/Texter und der [g=119]Gema[/g] nichts zu tun hat.

Das ist die rechtliche Lage. Etwaige Anmerkungen á la "in der Praxis / im Hiphop / in meinem Club / aufm Klo läuft das aber immer ganz anders" gehören in die Kategorie Praxiserfahrung und haben nichts mit der Rechtslage zu tun.

Gruß Rainer
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
0
Aufrufe
23K
M
K
Antworten
18
Aufrufe
1K
F

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben