Sample Packs verkaufen - Was ist erlaubt?

alleskoenner

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Hallo zusammen, ich möchte Sample Packs verkaufen. Jetzt Frage ich mich, ob ich meine Plugins (Omnisphere, Diva...) dafür verwenden kann? Angenommen ich erstelle mit einem Plugin eine Akkord-Rheinfolge, hau noch paar Effekte drauf. Darf ich das dann so verkaufen? Vielen Dank!
 
Nach US Recht nicht
 
Das könnte jeweils irgendwo in der Lizenzvereinbarung stehen. :schulterzuck:
 
Klah, warum nicht?Kannst doch auch Musik damit machen und verkaufen. Nur keine Samples weiter verwursten und weiter verkaufen., die haben das meistens als Klausel in ihren Samplepack Kaufvereinbarungen mit drin. Aber selbst wenn nicht, wie soll dir jemand nachweisen aus welchem plugin deine Samples kommen?
 
Hallo zusammen, ich möchte Sample Packs verkaufen. Jetzt Frage ich mich, ob ich meine Plugins (Omnisphere, Diva...) dafür verwenden kann? Angenommen ich erstelle mit einem Plugin eine Akkord-Rheinfolge, hau noch paar Effekte drauf. Darf ich das dann so verkaufen? Vielen Dank!
Im Zweifel eher nicht.
 
Es muss immer eine eigene Kreation sein. Dafür verwenden kannst du aber alle Plugins oder Libraries die du gekauft hast. Ist bei Veröffentlichung eigener Musik "das gleiche" - kommerziell nutzbar. Ich würde jedoch aufpassen nicht 1:1 vorgefertigtes aus Libraries zur Verfügung zu stellen, klar. Auch Erwähnung der verwendeten Plugins oder Libraries ist nicht notwendig.
 
Wenn dein Sample Pack nicht per se Samples sind (also bspw. einzelne Noten, Schlagzeug One Shots und Co.), sondern eher sowas wie ein Construction Set (also diverse vorgefertigte Loops), dann sollte das absolut unbedenklich sein. Und natürlich sollten, wie auch bereits erwähnt wurde, keine Patterns dabei sein, die das betreffende Plugin womöglich selber liefert.
Du stellst ja quasi nur deine Musik (wenn auch in einzelnen Schnipseln) zur Verfügung, dagegen kann kein Plugin-Macher etwas sagen. Es sei denn, die Nutzung in jeglicher veröffentlichter Musik wird untersagt - aber dann kann die Plugin-Schmiede auch gleich Insolvenz anmelden.
 
Hallo zusammen, ich möchte Sample Packs verkaufen. Jetzt Frage ich mich, ob ich meine Plugins (Omnisphere, Diva...) dafür verwenden kann? Angenommen ich erstelle mit einem Plugin eine Akkord-Rheinfolge, hau noch paar Effekte drauf. Darf ich das dann so verkaufen? Vielen Dank!

Die Frage beantwortet sich im Grundsatz in folgender Reihenfolge:

1. Schau in die EULA / AGB des Publishers der Software. Da sind diese Dinge geregelt.
2. Lass Dich ggf. beraten, ob die vorgenannten Regelungen einer AGB-Kontrolle insbesondere unter internationalem Privatrecht, Verbraucherschutzrecht* (wenn Du kein Unternehmer bist) und der Rechtsprechung insbesondere von EuGH und BGH Bestand haben.
3. Schau insbesondere nochmal ins Urhebergesetz. Dort könnten die Vorschriften über Software, §§ 69ff. UrhG betroffen sein.


Selbstverständlich kannst Du alle Klangerzeuger einer DAW wie Ableton Live (Samples, Loops, One Shots, Virtuelle Instrumente) zum Erzeugen eigener Musik verwenden. Natürlich kann es dabei passieren, dass bei einem Drum-Intro oder Break einzelne Sounds alleine spielen (die man sich dann "abgreifen" könnte), aber i.d.R. spielen ja mehrere Klangerzeuger gemeinsam.

Was aber eben im Zweifel nicht geht, ist die Samples, wie sie sind, kopieren oder einfach nen Ton halten und den dann verticken, da regelmässig die kommerzielle "Ausbeutung" einzelner Sounds / Samples nach der EULA unzulässig ist. Wenn man son bisschen drüber nachdenkt, kommt man auch drauf, weil das ja genau das ist, womit der Hersteller sein Geld macht.

Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob jemand merkt, aus welcher DAW die 1,000,000ste 808 stammt. Bei anderen Sounds, k.A. Absynth oder so wäre ich vorsichtiger. Je generischer, desto sicherer. Die Frage ist dann - gibt es einen Markt für "Sounds, die ich selber besser in meiner DAW habe, zumal sie dort besser integriert sind / abgefeuert werden können (z.B. aifs in Live, die gleich mit dem Simpler geöffnet werden oder andere Käse in Kontakt usw...
 
Es sei denn, die Nutzung in jeglicher veröffentlichter Musik wird untersagt - aber dann kann die Plugin-Schmiede auch gleich Insolvenz anmelden.

Es geht ja nicht um die Nutzung als Musik, sondern die Überführung von möglicherweise gewerblich geschützten Sounds in neue kommerzielle Produkte.
 
Geh in den Wald und nimm eine Ameise beim Kacken auf. Das ist rechtlich unbedenklich. 😵‍💫
 
Es geht ja nicht um die Nutzung als Musik, sondern die Überführung von möglicherweise gewerblich geschützten Sounds in neue kommerzielle Produkte.

Das ist aber mit ziemlicher Sicherheit trotzdem erlaubt. Die EULAs verbieten einem idR nur die Weiterverbreitung der Samples als solche, nicht irgendwelche musikalischen Ergüsse - und ob es sich dabei um Loops oder komplette Nummern handelt, ist dabei irrelevant. Bzw., mal als blödes Beispiel: Aus einem getragenen Klavier solo kann ich mir womöglich mehr einzelne, auch anders wiederverwertbare Samples fischen als aus einen Looppack. Und niemand verbietet einem, ein getragenes Soloklavierstück zu veröffentlichen.
Abgesehen davon wären dann auch sämtliche öffentlich zur Verfügung gestellten Stems illegal, wenn die Spuren aus einem Klangerzeuger auf Samplebasis kommen.
 

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