Remix vom eigenen Lied

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Hallo !

Ich habe éine kurze Frage und zwar hat uns ein ziemlich begabter DJ angeboten einen Remix von einem unserer Lieder zu machen. Das Problem ist nur, dass unsere Band noch keine CD veröffentlicht hat und dem entsprechend auch noch keine GEMA Absicherung hat. Des weiteren kommt der Song bei uns in der Gegend so gut an, dass wir uns alleien dadurch schon sehr viele Auftritte erkämpfen konnten. Daher haben wir die Befürchtung, dass er evtl. mit dem Remix schneller zu einem gewiss Erfolg gelangt , als wir, die den Song eigentlich als Rocksong geschrieben haben. Deshalb meine beiden Fragen: Was haltet Ihr davon bzw. würdet Ihr tun und 2. Wenn man den Deal machen würde, was gäb es rechtlich zu beachten und wie sähe das mit Umsatzbeteiligung aus ?

Vielen Dank für alle Antworten und besten Gruß
Marco
 
Naja, wenn du jetzt schon befürchtest daß die Version des DJs besser als eure sein könnte dann kannst du ja selbst nicht ganz so begeistert von deinem Song sein.
Wie das mit Umsatzbeteiligiung usw. aussieht weiß ich alles nicht aber ich würde zur Absicherung das Lied (alle Spuren, Gesamtmix) zu einem Notar bringen und der soll das dann verwahren. So ist wenigstens sichergestellt daß der DJ diesen Song später nicht als seinen eigenen verkaufen kann.
 
Hallo
Rechtlich ist es auch in Deutschland so, dass geistiges Eigentum geschützt ist, da wo es entsteht. Dein Song ist also von rechtes wegen schon geschützt in dem Moment, wo du ihn komponierst - du musst gar nichts weiter machen.

Ja was macht dann die GEMA oder bei uns die SUISA?
Du musst einen Vertrag mit einer solchen Organisation abschliessen und tritts deine Rechte an diese ab. Sie werden dann an deiner Stelle die Rechte "vor dem Richter" erstreiten (du hast diese ja im Vertrag an die Organisation abgetreten). Die Erlöse aus den Gebühren werden dann an den Urheber durch eben diese Organisation abgerechnet.

Was kannst du machen, damit du das beweisen kannst wenn du nicht bei einer solchen Organisation bist?
Du nimmst den Titel auf einen Tonträger (CD, Minidisc, Cassette) auf und sendest diesen dir selbst in einem Paket eingeschrieben zu. Das ganze bewahrst du auf und wenn irgenwann mal die Herkunft in Frage gestellt wird, kannst du rechtsgültig beweisen, wann du das Material erstellt hast und wer der Urheber ist.

Deine Kompositionen sind bis 50Jahre nach deinem Tod geschützt. :-D

That's it. Sonst wende dich doch an die GEMA, die wird dir bestimmt gerne behilflich sein.

Oder stell dem bekannten DJ dein Material in Lizenz zur Verfügung.

Übrigens, kann Euch ein Remix zu noch mehr Auftritten und Bekanntheit verhelfen. Ein Remix ist nicht als Konkurrenz sondern als Unterstützung anzusehen.


Ueli

PS: Die Rechtsanwaltskosten kannst du dir sparen. Den Gang zu Ihm auch.
 
Naja, die beschriebene Sache mit der CD per Post an sich selbst zu schicken ist ein irrtümlich alter Hut und wurde gerichtlich nie anerkannt und wird auch in Zukunft nicht anerkannt werden. Egal ob man sich das per Paket oder Einschreiben oder wie auch immer an sich selber schickt. Und die 20 Euro für den Notar sollten doch übrig sein ? Oder ?

Dazu hatten wir hier schon mal einen mehrseitigen Thread.
 
Danke erstmal für die Tipps, dass das mit dem IEnschreiben nicht funktioniert hab ich auch öfters schon gelesen. Und zu dem überzeugt sien von unserem Song kann ich nur sagen, dass ich es schon bin, allerdings ist es wohl logishcerweise schwerer als Newcomer einen Plattenvertrag zu bekommen und erst danach den Song prsäentieren zu können, als wenn man als DJ schon einen hat udn den Track sofort veröffentlichen könnte....

Der DJ hat allerdings nun angeboten den Song zu machen und nicht selbst zu veröffentlichen, sodass wir den Remix nur auf unserer Single (die leider noch in den Sternen steht) veröffentlichen sollen, dafür dann allerdings ihn entlohnen... Naja mal sehn.
 

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