Schutz von eigenen Liedern

  • Ersteller Woodstock
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Kommt darauf an, was du unter Rechtsschutz verstehst. Beim Urheberrecht hat man auch "absoluten Rechtsschutz", wenn man zum Notar geht.
 
@Entone:

Natürlich hast du das automatisch, aber nur wenn du auch NACHWEISLICH der Urheber bist.

Reicht da auch ein Freund als Zeuge?

Gruß

Marty
 
Da war eine (finde ich) ziemlich interessante Frage, die aber noch nicht beantwortet wurde: Was ist, wenn ich pdf´s und so weiter auf eine MixedMode-CD brenne? Ist das ein Kopierte-Noten Ersatz?

Gruß Slowhand
 
@Martyk

Gute Frage. Also ein Zeuge ist natürlich etwas wenig. Lieber ein paar Leute mehr. Aber ich weiß natürlich nicht, wie die Sache aussehen würde, wenn's hart auf hart käme. Da steht dann nur die Aussage (von dir und deinen Zeugen) gegen eine andere Aussage möglicherweise sogar mit Beweisen. Lieber nen handfesten Beweis. Denn Zeugen sind ja normalerweise dann von Belang wenn es um ein Ereignis geht (also die Aussage, dass es passiert ist und nicht wann sie dein Stück gehört haben). Also lieber nen richtigen Beweis, der zählt mehr. Die Zeugen kannst du aber trotzdem aufführen (macht sich immer gut)
 
Hi!

Ich will kurz mal ne andere Perspektive klarmachen, was wer nun zum Nachweis wie machen will, wird er ja sowieso selbst entscheiden.

@MartyK:
Natürlich hast du an deinen eigenen Songs von Gesetzes wegen das Urheberrecht daran. Das musst du im Zweifelsfall aber auch nachweisen können. Bei der ganzen Fragestellung geht es immer nur um diese eine Frage: WIE weise ich mein Urhebrrecht nach?

@all:
Hehe, und wenn es wirklich mal hart auf hart kommt, dann landet man als Kläger vor Gericht. Hierfür muss der Kläger Gerichtskosten vorschießen oder er kriegt Prozesskostenhilfe bewilligt. Letztere gibtes aber nur für die eigenen Kosten. Wenn man verliert, dann muss man auch, wenn man PKH bewilligt bekam, die gegnerischen Kosten trotzdem aus eigener Tasche bezahlen. Das mal vorweg. Nun zu den Beweisarten:

Vor Gericht gibt es bei der Zivilklage 5 Strengbeweise, und nur diese:

1. Parteivernehmung. Der Kläger könnte beantragen, die GEGNERISCHE Partei als Beweismittel aussagen zu lassen. Das macht man logischerweise nur in solche Punkten, bei denen man der Gegenseite notfalls Prozessbetrug nachweisen kann, also nur, wenn man faul ist und genug andere Beweismittel zur Verfügung stehen. Kann man also im Zweifelsfalle knicken.

2. Zeugen
Sind denkbar schlechte Beweismittel. Also, man ist vor Gericht und bennent 2 Freunde als Zeugen dafür, dass man schon vor zwei Jahren den Song fertig hatte, der später ein Hit wurde, nur leider angeblich von einem anderen geschrieben ist. Vor Gericht könnte es dann so ablaufen: Zeuge: "Ja, der Kläger hat mir vor ziemlich langer Zeit mal so ´ne CD vorgespielt und gezeigt,hat er selbst gebrannt." Ihm wird der Radio-Hit vorgespielt. "Ja, könnte er sein." "Können Sie das Stück eindeutig wiedererkennen?" "Naja, also so ganz genau kann ich das nicht sagen, ist ja nicht meine Richtung"...
Oder der Zeuge kann sich nicht mehr daran erinnern, wann er die CD vom Kläger gekriegt hat oder, oder, oder. Freundschaft Ende.

3. Augenschein
Der Kläger war schlauer und hat eine Mix-Mode-CD mit pdf-Datei gebrannt. Der Richter ist generös und läßt einen Laptop im Saal anschließen. Er sieht oder hört von der CD das klägerische Werk, dass sich verdächtig nach dem Radiohit anhört. Das reicht ihm aber nicht.

4. Sachverständigengutachten.
Nun wird der Richter mit Sicherheit nicht wissen, ob das nun ein sicherer Nachweis ist. Da er Richter ist und nicht Informationstechnik-Freak, lässt er ein Sachverständigengutachten einholen und verlangt dafür vom Kläger einen weiteren Kostenvorschuss von 1.000,- EUR. Was der Sachverständige als Ergebnis präsentiert, dürfte eine der beiden Parteien freuen und die andere nicht. Manchmal ist das Ergebnis für den Kläger nicht wie erwartet.

5. Urkunde
Das ist der sicherste Nachweis. Urkundenbeweis sind alle Schriftstücke, und zukünftig werden auch Dateien mit elektronischem Wasserzeichen als Urkunden anerkannt sein. Nur derzeit ist das ganze noch nicht ausgereift. Natürlich sind Urkunden auch notarielle Niederschriften oder Beglaubigungsvermerke mit Datum, aber auch schriftliche Bestätigungen über die Inempfangnahme einer CD. In diesem Fall geht der Kläger mit den notariellen Unterlagen zum Gericht und überzeugt den Richter sowohl vom Inhalt als auch vom Datum. Und es lässt sich auch mit Sicherheit nachweisen, dass die hinterlegte CD genau DIE CD ist.

Mehr als die 5 Beweisarten gibt es nicht. Nun wird immer wieder das an einen selber gerichtete Einschreiben mit Rückshein oder so angeführt. Das fällt, was den verschlossenen Zustand des Breifes angeht, unter Augenschein. Wenn man einen einfach verklebten Briefumschlag oder einen verplombten Breifumschlag vorlegt, dürfte das in der Regel nichts nutzen. Damit kann der Kläger im Zweifelsfall nur beweisen, dass der Umschlag vor drei Jahren geschickt wurde, und dass er jetzt verschlossen ist. Wann er verschlossen oder gar verplombt wurde, kann er damit nicht beweisen. Und dass es viele Manipulationsmöglichkeiten gibt, weiß der Richter auch.

Gruß Rainer
 
@neighbour67:

Die GEMA hat keine Funktion in Sachen Urheberrecht. Wenn jemand einen Song klaut und ihn bei der GEMA anmeldet und der wahre Urheber hat ihn nicht angemeldet, zahlt die GEMA brav an den Falschen.
Haben beide den Song angemeldet, zahlt die GEMA auch an den Falschen. Das Anmeldedatum hat grundsätzlich auch nichts mit dem Tag zu tun, an dem das Urheberrecht entstand.

Gruß Rainer
 
Hmm... jetzt bin ich verwirrt...
wo muss ich also jetzt meine Ideen sichern?
Beim Anwalt? Beim Notar? Müssen die als Spezialisierung Urheberrecht haben?
 
Am besten hinterlegst du deine Werke bei einem Notar. Ich würde Notenausdruck, Textausdruck (wenn du der Texter bist) und CD mit Song(s) drauf zusammen dort lassen. Der nimmt sie in Verwahrung und bestätigt dir, dass du (Personalausweis mitbringen!) genau diese Werke am Tag XYZ bei ihm in Verwahrung gegeben hast.
Frag aber vorher genau nach, was er haben will. Manche nehmen 20,- EUR für ne ganze Cd mit Songs drauf, manche 20,- EUR pro Song :-o
Liegt am sogenannten Gegenstandswert. Was deine Songs wert sind, muss geschätzt werden ;-) Danach richten sich die Gebühren.

Nur damit kein falscher Eindruck entsteht: Auch der Notar kann dir natürlich nicht bestätigen, dass du der Urheber bist. Es geht immer "nur" um den Zeitpunkt, zu dem eine Person über ein geistiges Werk verfügt hat.

Korrektur zu oben: Die GEMA hat schon mit Urheberrecht zu tun. Ich meinte damit, die GEMA-Anmeldung ist kein Nachweis für das Urheberrecht.

Gruß Rainer
 
@EarlGrey

Volle Zustimmung

@all

Bleibt wohl nur noch als einzige wirkliche Sicherung des Urheberrechts der Notar. Wenn man nachweisen könnte, wann der Brief verplombt/geschlossen worden wäre, sähe die Sache anders aus, aber wie das praktisch gehen soll :-?
Man könnte höchstens sich das amtlich beglaubigen lassen, aber da kann man dann gleich zum Notar gehen. ;-)
 
Kostet das Ganze wirklich nur so wenig also ca 20 € oder kommen da noch Kosten drauf... ich hatte noch nie mit nem Notar zu tun, daher meine Frage.
Und kann das jeder Notar machen, oder muss der sich spezialisiert haben?
 
Das kann grundsätzlich jeder Notar tun. Und wenn er das nicht anständig macht, hat er ne Haftpflichtversicherung ;-)

Gruß Rainer
 
hmm... also das mit dem an-sich-selber-schicken kann ja kein rechtsgültiger beweis sein, weil so ein brief schließlich sehr einfach ohne den postversand leicht zu fälschen ist.

nehmen wir an, ich will einen song klauen. ich nehme als das päckchen, was ich mir vor zwei jahren leer selber geschickt habe - öffne es vorsichtig. lege eine cd mit dem song rein und versiegele es wieder. bumm - ist meins! ;-)

aber eine interessante frage wäre doch, ob der upload bei verschiedenen musikportalen nicht als "zeugenaussage" gewertet werden kann. ich könnte zwar theoretisch alle portale bestechen, die zeit des uploads zu fälschen - aber wenn <i>theoretisch</i> eine zeugenaussage geltung hat, dann doch ein uploaddatum erst recht, oder?

Grobi
 

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