Regelung zum Benutzen von Soundausschnitten

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paulgreen

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Hey, ich lese überall immer nur kontroverses. einmal heißt es man darf fremde soundsamples benutzen, solange sie eine bestimmte zeit nicht überschreiten, wo anders höre ich man darf so viel benutzen wie man will, solange keine eindeutigen eigenschaften hörbar sind wie eine hook, dann heißt es wieder man darf nichts benutzen.

daher benutze ich in meinen produktionen nie fremdes soundmaterial wie z.B. mitschnitte aus filmen usw. obwohl das ja viele machen. holen die sich dann eine genehmigung?

kennt jemand die eindeutige rechtslage und bitte keine vermutungen! ich will endlich mal im klaren sein, weil google verrät wie gesagt nur schwammig wie es läuft.
 
Ja fände ich auch interessant, wie es nun jemand schildern würde der sich aus kennt.

Das mit der bestimmten Zeit hab ich auch schon gehört, glaube 20Sec oder so.
Wie es bei Sampel Liberys ist wäre doch sehr interessant!
 
Verrückter Hinweis meinerseits: Das Thema kommt hier alle drei Monate auf den Tisch.
 
Verrückter Hinweis meinerseits: Das Thema kommt hier alle drei Monate auf den Tisch.

und ich kann mich nicht erinnern, dass das ergebnis jemals kurz gefasst werden konnte. ;)
(falls überhaupt was dabei rauskam)
 
Es ist egal wie kurz verboten. Aber: wo kein Kläger............

Wahrscheinlich gibts bei der GEMA-Seite auch irgendwelche Merkblätter dazu, zumindest bei der SUISA gibts das wo solche Mythen geklärt werden.
 
Wer es bequem und deswegen kurzgefasst aka "in mundgerechten" Häppchen haben möchte wende sich an den bereits erwähnten Fachanwalt.
 
Wer es bequem und deswegen kurzgefasst aka "in mundgerechten" Häppchen haben möchte wende sich an den bereits erwähnten Fachanwalt.

... den man natürlich nicht brauchen würde, wenn man die diesbezügliche Rechtslage kurz und in mundgerecht Häppchen verpacken könnte...

Es ist nun mal ein komplexeres Thema. Über die Suchfunktion wird man das feststellen können (und dieses ist ja noch nicht mal ein Juristen-Forum).
 
aber was ist daran bitte komplex auf den punkt zu kommen?
genau das finde ich nämlich auch auf google, leider... :(

kann man nicht in spätestens 10 sätzen sagen, was man darf und was nicht?
 
Dann mach es dir doch einfach zum Ziel die Sachlage korrekt in zehn Sätzen zusammenzufassen,gibt bestimmt tausende von Leuten die Dir dafür die Nüsse küssen werden. :D
 
ich will endlich mal im klaren sein,
Echt?

Darüber, wie weit Du gehen darfst, ohne dass Dir der Rechtsvertreter die Eier quetscht?

Du könntest schon lange Klarheit haben über die Rechtslage, Du müsstest nur ein bisschen suchen und lesen.
Aber Dir gehts darum, bescheinigt zu bekommen, wie weit Du es treiben kannst und ab wann man Deine Samplerei derart vefolgen wird, dass es Dir wehtut, ne?
Denn es ist offensichtlich: Mit der Lage im Recht, die man allenthalben beschrieben findet, bist Du nicht zufrieden. Denn wärest Du es, hättest Du nicht hier gefragt....

Alle paar Tage wacht ein Anderer auf und geht das Forum mit dieser Frage ärgern.... ;)
 
Ich versuche mal eine vereinfachte Darstellung ...

Du darfst alles samplen, was dir unter die Finger kommt und in deinen eigenen Songs nach Belieben verwursten, wenn du die Songs nicht veröffentlichst.

Willst du Samples in Songs verwenden, für die eine Veröffentlichung geplant ist, musst du dir vorher die Rechte an diesen Samples besorgen. Dabei spielt für die Rechtmäßigkeit deines Tuns keine Rolle, ob du mit der Veröffentlichung kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke verfolgst.
 
Ich versuche mal eine vereinfachte Darstellung ...

Du darfst alles samplen, was dir unter die Finger kommt und in deinen eigenen Songs nach Belieben verwursten, wenn du die Songs nicht veröffentlichst.

Willst du Samples in Songs verwenden, für die eine Veröffentlichung geplant ist, musst du dir vorher die Rechte an diesen Samples besorgen. Dabei spielt für die Rechtmäßigkeit deines Tuns keine Rolle, ob du mit der Veröffentlichung kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke verfolgst.

Wenn man da jetzt noch kurz ergänzt was "Veröffentlichung" bedeutet, also auch Soundcloud, Facebook, Youtube usw, und daß es unabhängig von der Länge des Samples ist, dann könnte man diese Kurzinfo doch mal als Sticky anpinnen...
 
Den Bauch einer Kickdrum oder das E aus einem Pad-Akkord zu sampeln, geht völlig in Ordnung unabhängig von der Länge des Samples. Dasselbe gilt auch für das Absampeln einer einzelnen Violine bei einer Aufführung der Berliner oder Wiener Symphoniker. Triangel sind wegen der eindeutigen Erkennbarkeit kritischer, da ist sich die Rechtsprechung noch uneinig. Das letzte Wort des BGH steht dazu noch aus.

Für Aufnahmen mit Stimmen / Gesang gilt folgendes: Bei Prominenten (z.B. Sängern, Hiphoppern, Comedians, Nachrichtensprechern) sind generell bis zu 5 s ohne Husten oder Schmatzgeräusche erlaubt. Bei Fernsehköchen hängt die Sekundenzahl allerdings von der Anzahl der Sterne ab (historisch bedingt und gefestigte Rechtsprechung, frag mich nicht warum).
Heino ist bereits Allgemeingut und daher frei verwendbar. Bei Deutschrockern ab 45 (Lindenberg, Reichel) dürfen nur Strophen gesampelt werden, keine Refrains. Sind sie über 60, dürfen auch Refrains gesampelt werden, aber nicht von Best-Of-Alben. Unter Artenschutz stehende Musiker (beim WWF nachfragen, falls Unklarheiten bestehen) dürfen weder gesampelt noch um Autogramme gebeten werden. Völlig unbekannte Sänger/innen müssen Dir sogar ein Werbehonorar zahlen, wenn Du sie sampelst, da Du ihnen dadurch hilfst, etwas bekannter zu werden. Es wundert mich, dass die meisten auf ihr Honorar einfach so verzichten.

Bei Beats sind die bekannten 20 s erlaubt, da da sowieso schon mehrfach geloopt wurde und die Gefahr, etwas Neues abzusampeln, gering ist. Analog gilt dies für Techno. Von richtigen Musikstücken dürfen maximal 2 Takte abgesampelt werden, keine Ahnung, woher das Märchen mit den 4 Takten stammt. Auch hier gibt es aber 2 Ausnahmen: Bei besonders langatmigen Stücken (Rechtsprechung gibt es zu Haydn und Wagner) dürfen bis zu 12 Takte abgesampelt werden. Dasselbe gilt bei zeitgenössischer Musik von Stockhausen, bei Schnittke ist das aber noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Im privaten Bereich gilt folgendes: Die singende, schimpfende, telefonierende, frühstückende oder duschende Nachbarin abzusampeln, geht in Ordnung, wenn das Mikro nicht mehr als 30 cm entfernt ist, da gibt es auch keine Einschränkungen bei der Länge, wenn sie blond ist. Bei Brünetten kommt es auf die Haarlänge an. Bei Schwarzhaarigen sind bis Schuhgröße 40 Aufnahmen mit einem Richtmikrofon zulässig, bei Größen über 40 nur noch mit Superniere. Geräusche von Männern hingegen dürfen ohne Erlaubnis gar nicht gesampelt werden, da das gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Derzeit wird vor dem OLG Naumschloss allerdings die Klage einer Schwarzhaarigen auf Gleichstellung mit einer Blondine verhandelt, das Ergebnis könnte die Rechtsprechung für die nächsten Jahre prägen wie kein anderes Urteil.
 
Na, EarlGrey, das war doch mal kurz und bündig... :-D

Eine Frage noch an Dich als Fachmann: Darf ein Schizophrener, der imaginäre Stimmen hört, diese auch ohne weiteres absampeln oder muss er erst seinen Arzt oder Apotheker fragen?
 
Das kommt auf die Anzahl der Stimmen an. Aber ich glaube, das sieht die Rechtsprechung nicht so eng. Bei fortgeschrittener Demenz wurden sogar die Les Humphrey-Singers durchgewunken.
 
@Earl:

wo du schonmal so schön in Fahrt bist - kannst du bitte noch kurz erklären, wie sich die Schöpfungshöhe verändert, wenn dieser berühmte Tropfen das Fass zum Überlaufen bringt? :D
 
@DerGipfel: Das ist mehr eine Frage des Schöpflöffels, den man dann ganz schnell benutzen sollte, um die Schöpfungshöhe wieder dem zulässigen Niveau anzugleichen. Deshalb gibt es ja auch verschieden große Fässer entsprechend den verschiedenen Genres. Im Technofass muss man nur einmal schöpfen, um die Schöpfungshöhe wieder unter den Höchstwert zu bringen. Alternativ den Ecstasy-Stöpsel ziehen. Bei Schlagerfässern müssen es 3 Löffel sein, aber bitteschön nur genormte Schlagerschöpflöffel. Bei Rock nimmt man Metal-Löffel, weil sich Versuche mit Gabeln, deren 2 Zinken in V-Form angeordnet waren, einfach nicht bewährt haben.
 
Einfach 50 Jahre warten, dann ist das Copyright abgelaufen !

Edit: Sry ich les grad die comments von EarlGrey, ich hoffe ich hab seinen Lauf nicht unterbrochen ! : )
 
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