Den Bauch einer Kickdrum oder das E aus einem Pad-Akkord zu sampeln, geht völlig in Ordnung unabhängig von der Länge des Samples. Dasselbe gilt auch für das Absampeln einer einzelnen Violine bei einer Aufführung der Berliner oder Wiener Symphoniker. Triangel sind wegen der eindeutigen Erkennbarkeit kritischer, da ist sich die Rechtsprechung noch uneinig. Das letzte Wort des BGH steht dazu noch aus.
Für Aufnahmen mit Stimmen / Gesang gilt folgendes: Bei Prominenten (z.B. Sängern, Hiphoppern, Comedians, Nachrichtensprechern) sind generell bis zu 5 s ohne Husten oder Schmatzgeräusche erlaubt. Bei Fernsehköchen hängt die Sekundenzahl allerdings von der Anzahl der Sterne ab (historisch bedingt und gefestigte Rechtsprechung, frag mich nicht warum).
Heino ist bereits Allgemeingut und daher frei verwendbar. Bei Deutschrockern ab 45 (Lindenberg, Reichel) dürfen nur Strophen gesampelt werden, keine Refrains. Sind sie über 60, dürfen auch Refrains gesampelt werden, aber nicht von Best-Of-Alben. Unter Artenschutz stehende Musiker (beim WWF nachfragen, falls Unklarheiten bestehen) dürfen weder gesampelt noch um Autogramme gebeten werden. Völlig unbekannte Sänger/innen müssen Dir sogar ein Werbehonorar zahlen, wenn Du sie sampelst, da Du ihnen dadurch hilfst, etwas bekannter zu werden. Es wundert mich, dass die meisten auf ihr Honorar einfach so verzichten.
Bei Beats sind die bekannten 20 s erlaubt, da da sowieso schon mehrfach geloopt wurde und die Gefahr, etwas Neues abzusampeln, gering ist. Analog gilt dies für Techno. Von richtigen Musikstücken dürfen maximal 2 Takte abgesampelt werden, keine Ahnung, woher das Märchen mit den 4 Takten stammt. Auch hier gibt es aber 2 Ausnahmen: Bei besonders langatmigen Stücken (Rechtsprechung gibt es zu Haydn und Wagner) dürfen bis zu 12 Takte abgesampelt werden. Dasselbe gilt bei zeitgenössischer Musik von Stockhausen, bei Schnittke ist das aber noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Im privaten Bereich gilt folgendes: Die singende, schimpfende, telefonierende, frühstückende oder duschende Nachbarin abzusampeln, geht in Ordnung, wenn das Mikro nicht mehr als 30 cm entfernt ist, da gibt es auch keine Einschränkungen bei der Länge, wenn sie blond ist. Bei Brünetten kommt es auf die Haarlänge an. Bei Schwarzhaarigen sind bis Schuhgröße 40 Aufnahmen mit einem Richtmikrofon zulässig, bei Größen über 40 nur noch mit Superniere. Geräusche von Männern hingegen dürfen ohne Erlaubnis gar nicht gesampelt werden, da das gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Derzeit wird vor dem OLG Naumschloss allerdings die Klage einer Schwarzhaarigen auf Gleichstellung mit einer Blondine verhandelt, das Ergebnis könnte die Rechtsprechung für die nächsten Jahre prägen wie kein anderes Urteil.