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SidechainLive2
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Kommt drauf an wie du Sampelst, wenn du loopst egal wie kurz, ist die Wahrscheinlichkeit groß das man es wiedererkennt und nicht als eigenständig gilt. Wenn du kleine stücke nimmst und die anders anreihst und pitcht, glaub ich nicht das du dafür verklagt wirst (weil es als eigenständig gelten kann). Ausser du hast tatsächlich ein Nr. 1 hit , man erkennt das Sample, und millionen verdient. Dann schaltet man halt alles ein was rechtmäßig möglich ist.
Bevor mich hier einer Totschlägt..
Man sollte auch keinen Künstler verurteilen der ein Mosaic aus Tonscherben anderer Vasen herstellt. Meine Meinung..
Bevor mich hier einer Totschlägt..
Man sollte auch keinen Künstler verurteilen der ein Mosaic aus Tonscherben anderer Vasen herstellt. Meine Meinung..