Regelung zum Benutzen von Soundausschnitten

  • Ersteller paulgreen
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Kommt drauf an wie du Sampelst, wenn du loopst egal wie kurz, ist die Wahrscheinlichkeit groß das man es wiedererkennt und nicht als eigenständig gilt. Wenn du kleine stücke nimmst und die anders anreihst und pitcht, glaub ich nicht das du dafür verklagt wirst (weil es als eigenständig gelten kann). Ausser du hast tatsächlich ein Nr. 1 hit , man erkennt das Sample, und millionen verdient. Dann schaltet man halt alles ein was rechtmäßig möglich ist.

Bevor mich hier einer Totschlägt..

Man sollte auch keinen Künstler verurteilen der ein Mosaic aus Tonscherben anderer Vasen herstellt. Meine Meinung..
 
Bevor mich hier einer Totschlägt..

Modmodus an:

Hätte der TE gefragt, wie man es findet, dass Samplen ohne Rechteerwerb nicht geht, hätte dein Post bisschen umformuliert halbwegs gepasst.

Hier ging es aber darum, was man in dem Zusammenhang darf und was nicht. Deswegen hättest du diese Meinung besser für dich behalten - erst recht, weil sie als Aufforderung zum Rechtverstoß verstanden werden kann.
 
Man sollte auch keinen Künstler verurteilen der ein Mosaic aus Tonscherben anderer Vasen herstellt. Meine Meinung..
die anderen vasen muss er vorher aber auch gekauft haben.analog dazu müsste man also vereinbarungen mit den rechte inhabern treffen, und evtl dafür zahlen, das material nutzen zu dürfen ;)
 
-WaElI&feature=youtube_gdata_player

Wenn man dann schon sampled , dann bitte auch richtig...
smil451c71f7edf7c.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man dann schon sampled , dann bitte auch richtig...
... die Recht abklären, falls man es veröffentlichen möchte. Sonst braucht man gar nicht erst anzufangen.
 
@paulgreen: Okay, Du hast es so gewollt :-D!

Hier ein kleiner Aspekt zur rechtlichen Sichtweise:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=en&Datum=Aktuell&nr=62539&linked=pm&Blank=1

mh, dieses urteil ist echt heftig und verunsichert mich total. ich meine, es geht um ein paar sekunden!

daher scheinen earlgreys thesen nicht zuzutreffen von 20s sampeln eines beats usw.


es scheint sehr individuell zu sein, hab auch schon mehrfach artikel in der zeitschrift keys gelesen, jedoch konnten auch die nur annährungen liefern. eine eindeutige klärung war nie gegeben.


daher noch ein beispiel, was auf ein projekt von mir zutrifft und daher sehr individuell ist:
Ich verwende in eins meiner songs einen typischen schrei von michael jackson. der dauert ca 1 sekunde. ich wiederhole ihn mehrfach, er ist nur ein ornament. wie sieht es da mit der rechtslage aus?
 
daher scheinen earlgreys thesen nicht zuzutreffen von 20s sampeln eines beats usw.
Ironie wird von Kindern erst ab einem Alter von etwa vier Jahren erkannt ...;)

Ernsthaft - das war alles nur Satire! Genauso ernsthaft: Lass' das Sampeln sein oder greife auf Samples aus frei benutzbaren Sammlungen zurück (Kleingedrucktes lesen!). Das mit Michael Jackson darfst du nur machen, wenn du es nicht veröffentlichst!

Das gilt auch für alle anderen Beispiele, die dir so einfallen. Klar macht Samplen oft mehr Spaß, wenn man's wiedererkennt, aber für einen Hobbyisten ist es nicht realistisch, die Rechte an solchen Samples zu erlangen. Möglich ist das; die Kosten, die dabei anfallen (falls ein Clearing überhaupt möglich ist), sind aber besser in Dinge investiert, die dich in deinem Hobby, also musikalisch oder technisch, weiterbringen.
 
daher noch ein beispiel, was auf ein projekt von mir zutrifft und daher sehr individuell ist:
Ich verwende in eins meiner songs einen typischen schrei von michael jackson. der dauert ca 1 sekunde. ich wiederhole ihn mehrfach, er ist nur ein ornament. wie sieht es da mit der rechtslage aus?

Satiremodus aus: Ohne Sampleclearing geht das gar nicht. Sobald Du das Ding online stellst oder sonstwie veröffentlichst, verletzt Du die Leistungsschutzrechte an der Aufnahme und kannst auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Nach deutschem Recht können auch die Produktionsmittel, also Dein Computer, eingezogen werden. Und glaub nicht, das wäre schon alles.

Dass Du meine vorherigen Posts ernst genommen hast - schwanke noch zwischen Fassungslosigkeit und Lachanfall...
 
Dass Du meine vorherigen Posts ernst genommen hast - schwanke noch zwischen Fassungslosigkeit und Lachanfall...


achso, es tut mir leid, ich bin 17 und kenn mich mit der materie noch nicht so gut aus, daher kann ich das nicht einschätzen.

noch eine frage: wenn ich jetzt einen ausschnitt aus den nachrichten nehme, die stimme stark verfremde(oder nicht verfremde), den text aber belasse, ist das dann erlaubt? weil das hat ja dann nichts mit ideenklau zu tun oder?
 
Im Technofass muss man nur einmal schöpfen, um die Schöpfungshöhe wieder unter den Höchstwert zu bringen.


Immer wieder witzig, wie niedrig gerade in diesem Forum die Produktion elektronischer Musik angesehen wird. Dabei gibt es produktionstechnisch kaum eine anspruchsvollere Musik. So jetzt dürft ihr mich zerfleischen :)
 
Dabei gibt es produktionstechnisch kaum eine anspruchsvollere Musik.
Zumal, weil selten weniger als 30 Spuren allein für die Drums benötigt werden ...;)

Nee, lass' mal stecken - jedem Tierchen sein Plaisierchen. War schon genug Blödsinn im Thread, jetzt bloß nicht auch noch Genre-Bashing ...
 
ist aber OT. also BTT bitte
smil451c71f7edf7c.gif
 
Ach komm schon, ist doch witzig! Lächeln
Ich weiß, was du meinst, aber hier ist das nicht wirklich Thema. Wenn dir das am Herzen liegt, mach gerne einen Thread auf, in dem du die ungestellte Frage beantwortest, warum Techno das produktionstechnisch anspruchsvollste Genre von allen darstellt. Mal sehen, wie viele Posts es bis zur ersten Verwarnung braucht ...8-)



Nachdem jetzt Klarheit zum Thema "Samples - Aufzucht, Pflege und fachgerechte Entsorgung" herrschen sollte, kann das Ding wohl zu.

:closed:
 
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