P
pianojoe
- Registriert
- 21.02.07
- Beiträge
- 57
- Reaktionen
- 0
- Punkte
- 66
Ich bin immer davon ausgegangen, dass der Musiker erstmal das alleinige Nutzungsrecht an seinen Darbietungen hat, auch und gerade, wenn Sie zB mitgeschnitten werden. Deswegen muss man bei professionellen Studiogigs regelmäßig einen Wisch unterschreiben, der dem Studio-Produzenten-Label whoever gestattet, diese Aufnahme zu veröffentlichen. Gegen Bares, [g=314]GVL[/g] und, wenn man ein Weltstar ist, vielleicht sogar gegen eine Umsatzbeteiliung.
Soweit klar.
Nun fällt dieser Aspekt bei "nicht wirklich kommerziellen Lo- oder No-Budget-Produktionen" gerne mal unter den Tisch. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Wenn ich einen Kumpel bitte, mir für lau einen Track einzuspielen… Darf ich das releasen, ohne seine explizite schriftliche Einwilligung? Wie handhabt ihr das?
Im konkreten Fall geht es um eine sehr kleine [g=420]CD[/g]-Produktion, auf der ein Haufen Leute mitgespielt haben. Zum Spaß, ohne Studiogage. Es war klar, dass die Aufnahme gepresst werden soll. Nun hat sich erfreulicherweise sogar ein Label gefunden, das die Sache ein bißchen organisiert und logistisch in die Hand nimmt. (Auflage: 1000.) Leider haben die vom Label erst mal an alle Mitwirkenden Formulare zur Rechtsübertragung verschickt. Und auf einmal ist das Hallo! groß: "Wie? Wer will mir welche Rechte wegnehmen? Ich will Geld! Ich will eine Umsatzbeteiligung! Ich will guten Sex! Ich will die [g=66]Schallplatte[/g] zurück!"
Hätte das sein müssen? Hätte das Label das Thema einfach versanden lassen sollen, statt in ein Wespennest zu stoßen? Problem: Der normale Bandübernahmevertrag verlangt vom Künstler, dem Label gegenüber zu erklären, dass die Produktion frei von Rechten Dritter ist.
Es handelt sich um die Debüt-[g=420]CD[/g] einer absoluten Newcomerin der deutschen Instrumental-Jazz-Szene mit 0€ Promotion-Etat. Da wird sowieso nix verdient, und die Musiker reden sich gerade die Köpfe über x Prozent von 0 heiß.
Offensichtlich hätte man das regeln sollen, bevor die Pressung in Auftrag ging, klar.
Wie verfahrt ihr mit diesen Rechtsübertragungsdingen?
Soweit klar.
Nun fällt dieser Aspekt bei "nicht wirklich kommerziellen Lo- oder No-Budget-Produktionen" gerne mal unter den Tisch. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Wenn ich einen Kumpel bitte, mir für lau einen Track einzuspielen… Darf ich das releasen, ohne seine explizite schriftliche Einwilligung? Wie handhabt ihr das?
Im konkreten Fall geht es um eine sehr kleine [g=420]CD[/g]-Produktion, auf der ein Haufen Leute mitgespielt haben. Zum Spaß, ohne Studiogage. Es war klar, dass die Aufnahme gepresst werden soll. Nun hat sich erfreulicherweise sogar ein Label gefunden, das die Sache ein bißchen organisiert und logistisch in die Hand nimmt. (Auflage: 1000.) Leider haben die vom Label erst mal an alle Mitwirkenden Formulare zur Rechtsübertragung verschickt. Und auf einmal ist das Hallo! groß: "Wie? Wer will mir welche Rechte wegnehmen? Ich will Geld! Ich will eine Umsatzbeteiligung! Ich will guten Sex! Ich will die [g=66]Schallplatte[/g] zurück!"
Hätte das sein müssen? Hätte das Label das Thema einfach versanden lassen sollen, statt in ein Wespennest zu stoßen? Problem: Der normale Bandübernahmevertrag verlangt vom Künstler, dem Label gegenüber zu erklären, dass die Produktion frei von Rechten Dritter ist.
Es handelt sich um die Debüt-[g=420]CD[/g] einer absoluten Newcomerin der deutschen Instrumental-Jazz-Szene mit 0€ Promotion-Etat. Da wird sowieso nix verdient, und die Musiker reden sich gerade die Köpfe über x Prozent von 0 heiß.
Offensichtlich hätte man das regeln sollen, bevor die Pressung in Auftrag ging, klar.
Wie verfahrt ihr mit diesen Rechtsübertragungsdingen?