Rechteabtretung durch Gastmusiker

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misery

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Hallo Mitmusiker ..

Ich habe da mal eine Frage und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann.
Wir sind mit der Band gerade dabei, eine "Best of" Scheibe aufzunehmen und
lassen die Gesangsparts durch verschiedene Gastsänger einsingen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, daß derjenige die Gesangslines nicht für
eigene Songs benutzt, wollten wir einen kleinen Vertrag aufsetzen.

Aber was muss dieser Vertrag beinhalten und welches Recht kommt in dem
Fall zum tragen? Reicht es aus, daß wir als Urheber dem Gastsänger ein
einfaches Nutzungsrecht mit inhaltlicher Begrenzung aussprechen?

Was ist denn z.B., wenn der Gastsänger von der eigentlichen Gesangsline
abweicht? Dieses "Recht" möchten wir ihm als Band dann schon einräumen,
schließlich wäre es doch irgendwie doof, wenn wir ihn in seiner Kreativität
auf diese Art begrenzen würden.

Vielleicht hat da ja jemand ein paar Ratschläge für mich?
Würde mich sehr drüber freuen.

Beste Grüße
Sascha
 
Hi,

es wird eine Vereinbarung zwischen dem Studiomusiker
und dem Produzent geschlossen. Anbei der Link.

http://www.mica.at/includes/image.aspx?type=1&ID=965

Wenn der Sänger von der Gesantlinie abweicht und etwas
markant neues schafft, was dann euren Hit ausmacht, wird
es wahrscheinlich etwas komplizierter. Da sind
schon einige Fälle vor Gericht gegangen, aber ohne Rechtsanwalt
würde ich mir keine Aussage zutrauen. Die Wahrscheinlichkeit
ist aber 1:1.000.000 und wenn es so kommt umso besser,
dann hattet ihr anscheinend Erfolg!

Grüsse
 
Viel Spaß mit der Kümsterlsozialkasse! :D
 
Viel Spaß mit der Kümsterlsozialkasse!

Kannst Du mir erklären, wie die Künstlersozialkasse darin involviert ist?
Das verstehe icht gerade nicht so recht.

@ SEBBOS
Erstmal ein großes Dankeschön für Deinen Beitrag. :) Allerdings gibt es
da eine Klausel in dem Vertrag, der meines Erachtens in Deutschland
nicht anwendbar ist:

Hiermit übertrage ich dem Produzenten .. meine sämtlichen ausschließlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.

§ 29 (1) UrhG: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.

Beste Grüße
Sascha
 
also im grunde verstehe ich deine frage, aber dein problem nicht, denn es macht rechtlich keinen unterschied, ob du einen gastsänger hast oder nicht. niemand darf deine gesangslinie verwenden, wenn er nicht der urheber ist, dafür brauchst du mit dem sänger keinen vertrag machen, denn rechtemäßg unterscheidet dieser sich nicht von einem normalen hörer. wie oben schon erwähnt regelt das urheberecht dieses szenario.

randy will wahrscheinlich auf den fall hinaus, das du die gastsänger entlohnst..denn dann wärest du verpflichtet an die künstlersozialkasse beiträge zu zahlen.
 
Hmm .. da versucht man hier in diesem völlig verdrehten Paragraphenstaat
auf alles zu achten und für alles Verträge aufzusetzen .. und im Endeffekt
sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

@ gabrielsworld
Selbstverständlich hast du recht. Ich hatte da ein Brett vor'm Kopf.
Eigentlich ist es total einleuchtend .. ;)

@ randy
Unsere "Best of" Scheibe wird keinerlei gewinnorientiert vermarktet -
vielmehr wird sie unter einer Creative Commons Lizenz kostenlos zum
Download zur Verfügung gestellt. Die Gastsänger erhalten keinerlei
Bezahlung, sondern helfen auf freiwilliger Basis aus. Im Gegenzuge werden
sie im Booklet in ausführlicher Form creditiert.

Vielen Dank für Eure Hilfe! :)

Beste Grüße
Sascha
 
Als was die Scheibe vertrieben wird, ist der KSK egal. Die interessiert nicht einmal, wenn die Sänger oder die Beauftragten gar keine Mitglieder der KSK sind... ;)

Mach mit denen ja einen guten Vertrag, sonst musst du blechen, die kennen da nix, die Bürokraten.

Grüße, Randy
 
@ Randy

Ich verstehe gerade nicht so recht, was die KSK mit uns zutun hat? ;)
Wir sind eine Feierabend-Band mit eigenem privaten Tonstudio und fragen
Freunde, ob sie bei den Aufnahmen aushelfen. Niemand von uns oder den
Sängern war je Mitglied in der KSK.

Wäre super nett, wenn Du mich da kurz aufklären könntest :)

Gruß
Sascha
 
google

Ddie KSK interessiert es nicht, ob jmd Mitglied ist, oder nicht :x

Randy
 
@randy
Na aus Dir sprudeln die Informationen ja geradezu heraus...

Gruß Stephan
 
Was ist daran so schwer in google "ksk kein mitglied" einzugeben und uz lesen?

Meine Güte... :?

Ich will da nix konkretes dazu sagen, weil ich auch kein Fachmann bin - selber lesen macht schlau.

Randy
 
Vielleicht willst Du uns ja an Deinen Erfahrungen mit der KSK, die Du ja offensichtlich hast, sonst wären Deine Äusserungen ja etwas verwunderlich, teilhaben lassen?

Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber irgendwelche kryptischen Orakel-Einzeiler ohne eine Aufklärung, was konkret Du uns damit sagen möchtest oder worauf Du Dich damit beziehst, wirkt auf mich ein bissl aufschneiderisch.

Nix für ungut.

Stephan
 
...kein Thema, ich hab jetzt nur keine Zeit - ich melde mich heute n8 wieder.

Bis dahin kann sich ja jeder schon mal einlesen :D

LG, Randy
 
So .. ich hatte nun einige Stunden Zeit, um zu recherchieren und ich weiß
immer noch nicht, was wir in unserem Fall mit der KSK zutun haben.

Stark vereinfacht gesagt ist es bei uns so: Ein Zusammenschluss von
Freunden machen in ihrer Freizeit zusammen Musik und nehmen ihre
selbstgeschriebenen Lieder mit einem PC auf. Keiner dieser Freunde
betreibt irgendein Gewerbe, welches entfernt mit Musik zutun hat. Diese
Gruppe von Freunden fragen einen Kumpel, ob er darauf ein paar Töne
singen möchte. Dieser Kumpel willigt ein, (ist ebenfalls nicht im Bereich
der Musik gewerblich tätig und ist auch kein angemeldeter Künstler,
sondern Hartz-IV Empfänger) und trällert nun ein paar Töne zu o.g.
PC-Aufnahme. Nach den Aufnahmen wird eine mp3-Datei erstellt, welche
kostenlos auf der Website der Band heruntergeladen werden kann.

@ Randy
Es wäre schön, wenn Du Dein Wissen mit uns teilen könntest. :)

Beste Grüße
Sascha :)
 
Sodele, N8-SChicht ging länger als geplant...

Also der KSK ist es wurst, ob ein Künstler Mitglied ist oder nicht.
Wenn du einen Künstler beauftragst, etwas musisches für dich zu tun und du hierfür einen Vertrag hast - es also offiziell ist - musst du einen %-Satz an die KSK melden und abführen - ist doof, oidst aber so.

Dabei ist es auch egal, ob du ein Gewerbe hast oder nicht. Das ganze geht soweit, dass ein Veranstalter 100 EUR Gage an eine 4-Mann-Band zahlt, wovon er einen Teil an die KSK abgeben muss. Der Bandleader muss wiederum fü die 25 EUR, die jedes Mitgleid bekommt einen Teil an die KSK abführen - egal ob KSK'ler oder nicht.

Daher, wenn du einen Vetrag mit den Sängern abschließt, schreib rein, dass es keine künstlerische Tätigkeiten war, sondern einen Tätigkeit auf Anweisung, also nix kreatives ...

Hierzu läuft aktell eine große Diskussion im Netz:
Sucht mal nach Peter Fleischhauer, KSK, drmv.de

LG, Randy
 
Hallo Randy ..

Danke für die Hinweise!! :)
Wir haben uns mit der Band nun dazu entschlossen, keinen Vertrag
mehr aufzusetzen. ;) Das ist für alle Beteiligten das Einfachste.

Ich werde die große Diskussion aber mal weiter verfolgen.

Beste Grüße
Sascha
 

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