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misery
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Hallo Mitmusiker ..
Ich habe da mal eine Frage und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann.
Wir sind mit der Band gerade dabei, eine "Best of" Scheibe aufzunehmen und
lassen die Gesangsparts durch verschiedene Gastsänger einsingen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, daß derjenige die Gesangslines nicht für
eigene Songs benutzt, wollten wir einen kleinen Vertrag aufsetzen.
Aber was muss dieser Vertrag beinhalten und welches Recht kommt in dem
Fall zum tragen? Reicht es aus, daß wir als Urheber dem Gastsänger ein
einfaches Nutzungsrecht mit inhaltlicher Begrenzung aussprechen?
Was ist denn z.B., wenn der Gastsänger von der eigentlichen Gesangsline
abweicht? Dieses "Recht" möchten wir ihm als Band dann schon einräumen,
schließlich wäre es doch irgendwie doof, wenn wir ihn in seiner Kreativität
auf diese Art begrenzen würden.
Vielleicht hat da ja jemand ein paar Ratschläge für mich?
Würde mich sehr drüber freuen.
Beste Grüße
Sascha
Ich habe da mal eine Frage und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann.
Wir sind mit der Band gerade dabei, eine "Best of" Scheibe aufzunehmen und
lassen die Gesangsparts durch verschiedene Gastsänger einsingen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, daß derjenige die Gesangslines nicht für
eigene Songs benutzt, wollten wir einen kleinen Vertrag aufsetzen.
Aber was muss dieser Vertrag beinhalten und welches Recht kommt in dem
Fall zum tragen? Reicht es aus, daß wir als Urheber dem Gastsänger ein
einfaches Nutzungsrecht mit inhaltlicher Begrenzung aussprechen?
Was ist denn z.B., wenn der Gastsänger von der eigentlichen Gesangsline
abweicht? Dieses "Recht" möchten wir ihm als Band dann schon einräumen,
schließlich wäre es doch irgendwie doof, wenn wir ihn in seiner Kreativität
auf diese Art begrenzen würden.
Vielleicht hat da ja jemand ein paar Ratschläge für mich?
Würde mich sehr drüber freuen.
Beste Grüße
Sascha