Produzenten vertrag

  • Ersteller Ersteller Caramel41
  • Erstellt am Erstellt am
Allen schrieb:

Das würde also heissen, dass die [g=119]GEMA[/g] max. ein Pseudonym pro Anmeldung akzeptiert?
Nein. Aber du musst alle Songs anmelden, egal unter welchem Pseudonym die veröffentlicht werden.

Das bringt eben unschöne Einschränkungen:
Du bist mit Projekt A so erfolgreich, dass du einen Labeldeal bekommst und dich bei der [g=119]Gema[/g] anmeldest.

Für Projekt B schreibst du auch songs, trittst aber max. 3 mal im Jahr vor 100 Leuten auf und machst alle 2 jahre ein selbstgebranntes Demo - [g=119]gema[/g] Anmeldung lohnt sich eher nicht. Jetzt würdest deine Songs gern kostenlos und ohne Formalitäten im Internet als Mp3 frei zu verfügung stellen. Das wird durch deine [g=119]Gema[/g]-Mitgliedschaft aber nicht so einfach. Denn die [g=119]gema[/g] will, dass du alle deine Songs anmeldest. Wenn man in einer Band oder einem Projekt mehrere Komponisten hat, kann man da für die online Präsentation evtl noch eine [g=119]Gema[/g] kompatible Lösung finden.

Allerdings hat die [g=119]Gema[/g] eigentlich nur dann ein echtes wirtschaftliches Interesse, wenn die Songs auch was einbringen. Die Songs von Projekt B wären eigentlich mehr Verwaltungsaufwand als die Sache wert ist. Deshalb weiß ich nicht, wie konsequent das von der [g=119]Gema[/g] verfolgt wird.

Sinnvoll wäre imo, dass jeder Urheber selbst entscheiden kann, welche Songs und Projekte er über die [g=119]Gema[/g] abrechnen will und welche nicht.

Gruß
C.
 
also es handelt sich um einen exclusiven künstlervertrag mit nem verwetrtungsrecht von 12 jahren :S
wie ist es aber mit meinen songs in wie weit habe ich mitbestimmungsrecht was mit ihnen passiert? (es handelt sich um einen "standart" künstlervertrag also gehe ich mal davon aus das es so richtlinien gibt
 
? Das steht ja dann in deinem Vertrag drinne wen du einen hast.
 

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