wenn du zb emails als beweis hast, in der der verkäufer dir bestätigt, dass der synthie einwandfrei funktioniert, dann muss der sythie auch einwandfei funktionieren. im zweifel wäre das bei nem rechtsstreit auch ein beweis.
und wenn erst DURCH den transport was kaputtgeht, dann is ein DHL-pakete zB bis 500€ versichert - voraussetzung: ordentlich verpackt! am besten soll der verkäufer sogar fotos machen, was er alles für dämmmaterial usw. drin hatte, und wie er es positionierte usw.
gibt ja so spagallos, die wickeln zB nen DVDplayer in ne tüte ein, legen den in einen karton und schmeissen ein paar zusammengeknüllte zeitungseiten rein, aber 50% des inneren sind immer noch voll luft, so dass der player sich frei bewegen kann ... das reicht natürlich nicht, um im schadensfall die versicherung im anspruch zu nehmen.
das is dann aber das problem den verkäufers.