Prioritätsverhandlung beim Notar

DJAxeman schrieb:
Hi,
@vocede:
Klasse, dass Dich wirklich nochmal gemeldet hast!
Weisst zufellig noch, ob bei der Verhandlung auch sowas wie eine Feststellung ( oder Einschaetzung ) des Sachwertes gemacht wurde?

mfg
Ja jetzt wo du fragst kann ich mich an diese Frage im Vorgespräch erinnern. Der Notar machte das zwar so ganz beiläufig, mehr scheinheilig im Gespräch um einen Wert zu erfahren, aber ich war darauf schon gefasst und sagte, dass es im Moment ja noch überhaupt nichts wert wäre, bis man vielleicht mal was damit machen kann. Bis jetzt hätte es eigentlich nur Unkosten verursacht. Dann hat er zwar noch etwas nachgebohrt, so ganz beiläufig, aber ich bin bei meiner Aussage geblieben und habe gleich gefragt was das kostet. Dann hat er etwas rumgetruckst und ist auch mal für einige Zeit rausgegangen und nannte mir dann den Betrag von 60 Euro als er wiederkam.

Ich glaube also man sollte in dem Vorgespräch vorsichtig mit Wertangaben sein. Dort wollen sie das nämlich scheinbar so ganz beiläufig erfahren. Ich hatte jedenfalls diesen Eindruck. Am besten man gibt also keinen Wert und nur Unkosten an, dass die nicht auf die Idee kommen einem eine riesen Summe aufs Auge zu drücken.

MfG
Vocede
 
@axeman

Ganz fix...bei uns waren das glaub ich geschätzte 5000 Euro für eine CD (gebrannten Songs) in Vorbereitung auf unser Album. Das hat die Notarin mit uns so abgeschätzt...prozentual ging dann der Betrag ab, bei uns waren das glaub ich auch um die 50, 60 €, allerdings plus kopieren (siehe älterer Beitrag...).

Also dann, viele Grüße, P.
 
Tach!

Kann jemand jetzt noch mal ganz denau sagen, was man wie oft braucht? Manche sagen hier man braucht nur die Audio-CD und die anderen sagen, dass man Noten und lyrics bräuchte. Wie is das nun?
Kann man solch eine Prioritätverhandlung auch als minderjähriger machen? Oder muss man über 18 sein? Die angegebenen 60€ gelten für ein ganzes Album? Also egal wieviel songs?

Hoffe, dass mir das noch mal jemand zusammenfassen kann

Danke schon mal

Rod
 
Rod schrieb:

Kann man solch eine Prioritätverhandlung auch als minderjähriger machen? Oder muss man über 18 sein?

Das nehme ich mal stark an, da du als Minderjähriger geschäftsunfähig bzw. beschränkt geschäftsfähig bist und somit in jedem Fall die Zustimmung bzw. Genehmigung deiner Eltern brauchst.

Gruß
 
hi Entone,

da kann man Dir aber wirklich nicht zustimmen. In unserem Rechtssystem gelten Zeugenaussagen vor Gericht immer noch als glaubwürdiges Beweismittel.

Also Folgendes Verfahren ist genau so sicher, wie das mit dem Notar, aber wesentlich billiger.

Man nehme seine vorbereiteten Unterlagen Songs, Noten, CD, etc. und lege sie unter Aufsicht von unbeteiligten Zeugen in einen Umschlag. Diesen Umschlag klebt man ebenfalls unter Aufsicht der Zeugen zu und läßt diese auf den Nahtstellen des Umschlags Unterschreiben.

Wenn man jetzt diesen Umschlag in einen Größeren steckt, mit einem Begleitschreiben, in dem der vorige Vorgang beschrieben wurde, die Zeugen wiederum noch einmal unterschreiben läßt und den gesamten Brief zur Post als Einschreiben mit Rückschein an sich selbst sendet, so hat man den schlüssigen Beweis, daß zu diesem Zeitpunkt der Inhalt des Umschlags (ungeöffnet natürlich) sich in seinem Besitz befand. Dies ist durchaus vor Gericht Beweiskräftig. :)
Bernie
Atlanta-Country goes Rock
 
Bernhard schrieb:
hi Entone,

da kann man Dir aber wirklich nicht zustimmen. In unserem Rechtssystem gelten Zeugenaussagen vor Gericht immer noch als glaubwürdiges Beweismittel.

Ich hatte nie etwas anderes behauptet. Jedoch sind Zeugen vor Gericht verglichen mit einer notariell beglaubigten Urkunde das denkbar schlechteste Beweismittel.

Also Folgendes Verfahren ist genau so sicher, wie das mit dem Notar, aber wesentlich billiger.

Man nehme seine vorbereiteten Unterlagen Songs, Noten, CD, etc. und lege sie unter Aufsicht von unbeteiligten Zeugen in einen Umschlag. Diesen Umschlag klebt man ebenfalls unter Aufsicht der Zeugen zu und läßt diese auf den Nahtstellen des Umschlags Unterschreiben.

Wenn man jetzt diesen Umschlag in einen Größeren steckt, mit einem Begleitschreiben, in dem der vorige Vorgang beschrieben wurde, die Zeugen wiederum noch einmal unterschreiben läßt und den gesamten Brief zur Post als Einschreiben mit Rückschein an sich selbst sendet, so hat man den schlüssigen Beweis, daß zu diesem Zeitpunkt der Inhalt des Umschlags (ungeöffnet natürlich) sich in seinem Besitz befand. Dies ist durchaus vor Gericht Beweiskräftig. :)

nunja, wenn der Richter im Zweifelsfall dir deine Geschichte, die du ihm erzählen wirst, abkauft und du das ganze absolut glaubwürdig vorträgst kann das schon seine Beweiskraft haben, aber auch ein normales Einschreiben kann seine Beweiskraft haben, fraglich ist jedoch immer die Sicherheit und da bleibt der Notar an erster Stelle. Die Probleme, die ich einfach sehe sind folgende:

-Nach vielen Jahren kann man nicht mehr erwarten, dass Zeugen sich 100%ig erinnern
-Evtl. sind einige Zeugen in der Zwischenzeit verstorben, wenn der Prozess erst viele Jahre später stattfindet.
-Die Unterschriften könnten erst später auf den Umschlag geschrieben worden sein
-Unterschriften lassen sich fälschen (problematisch in Kombination mit Punkt 1, 2 und 3).

Sicherlich wird dir ein vernünftiger Richter eine schlüssige Argumentationskette zu deinen Gunsten nachvollziehen, bombensicher ist es trotzdem nicht und wenn man von seiner Sache wirklich überzeugt ist und beim Urheberschutz keinen Spaß versteht (wenn man wirklich professionelle Ambitionen hat), ist der Gang zum Notar Pflicht.

Gruß
 
Wie schaut das eigentlich aus mit Songs die noch nicht aufgenommen worden sind. Kann man da die Lyrics sichern? oder vielleicht ganz billig aufnehmen mit nem Kassetenrecorder + Micro??
 
Man kann alles sichern lassen was unters Urheberrecht fällt.

Noten, Texte, Buchmanuskripte, Samples usw.
Theoretisch kannst du eine Melodie einfach auf irgendeinen Tonträger ohne irgendwas nur mit lalala singen und schon bist du Komponist und somit Urheber. Das kannst du dir dann noteriell sicher lassen. Natürlich besser ist es wenn es mit einem Instrument begleitet und der Text schon mittgesungen wird und dann auch dazugelegt wird als Beiblatt. Am allerbesten ist es wenn man richtige Demos oder die fertigen Songs sichern lässt.

Am Besten man macht alles auf CD in zweifacher Ausführung gibt den Text auf oder/und die Noten noch mit als Manuskripte dazu. So viel ich mitbekomnmen habe, ist das aber dann etwas teurer wie wenn alles einfach auf der CD ist. Man kann ja die Muskifiles als Wavedateien draufbrennen und den Text dann als Textdatei oder die Noten auch als Notendatei. Geht alles.

Von den Einschreiben per Rückschein halte ich nicht mehr so viel, weil es doch scheinbar im Ernstfall kein hundertprozentig anerkanntes Beweismittel zu sein scheint. Ich habe es mit aber auch diesmal wie sonst auch immer noch zusätzlich als Einschreiben per Rückschein zugeschickt. Da habe ich mittlerweile jetzt schon einen ganze Menge davon, aber geklaut hat mir noch keiner was bis jetzt, hihi. Sicher ist aber sicher.

Viele Grüße
vocede
 
@entone und vocede:

Jungs, mein nächstes Bier trinke ich auf Euch! :)

Gruß Rainer
 

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