@Kayoyo
Junge, ich habe keine Rechtsberatung gewollt, also behalte sie fuer Dich....
Mal abgesehen davon, dass man mit dem Ersteigern einer Auktion einen Kaufvertrag abschliesst, und das - von mir aus - auch in der ebay-AGB verankert steht, kann da gerne drinstehen, dass ich dazu verpflichtet bin, zu kaufen.
Das beruehrt in keiner Weise mein Recht, die Ware kommentarlos zurueckzusenden und es beruehrt auch in keiner Weise des VK Verpflichtung die Kohle zurueckzuschicken.
Da kannst Du jetzt drehen und wenden, wie Du willst, und auch gerne mit irgendwelchen Fachausdruecken um Dich werfen - Du aenderst nichts daran, dass der TE die Karte umgehend und ohne Kommentar und ohne, dass ebay wie auch der VK auch nur den Hauch einer Chance hat, dagegen was zu machen, die Karte an den VK zurueckschicken kann, ohne Angabe von Gruenden und mit dem Recht, seine Kohle wiederzubekommen.
Wär ja noch schöner, wenn ich was ersteiger, und jeder zweite VK sagt : Nö, an Gesetze halte ich mich nicht.
PS:
>> Bist du Jurist?
Ne. Aber so lange bei ebay unterwegs, dass ich weiss, wovon ich rede.
Deswegen: Lesen (aber an den richtigen Stellen....)
Micha