DaddyDufte schrieb:
ElmarW
DaddyDufte schrieb:
Natürlich kann er bestraft werden
so so. alles selbsteinleuchtend. klar.
Was ist "selbsteinleuchtend". Und worauf willst Du hinaus?
Sarkasmus gegen mich in Zukunft bitte mit Niveau. Danke.
"Natürlich" kann er bestraft werden. das war deine aussage.
so natürlich (selbsteinleuchtend) ist das absolut nicht.
"mit niveau" ... lies einfach was darunter steht. dann verstehst du auch warum das nicht so selbstverständlich ist.
richie1982 schrieb:
Strafmildernd eventuell. Aber griundsätzlicg gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!
Der gesunde Menschenverstand sollte doch bei deinem Kumpel doch zumindestens soweit funktioniert haben: Ob ich das, mit den ganzen pornographischen Kraftausdrücken, einfach so ins Internet stellen darf. Keine Ahnung - ich glaub' ich frage oder lese lieber nach. Sicher ist Sicher.
Wenn amn keine Ahnung hat, erst mal informieren und nicht einfach mal machen.
ich zitiere dich mal: "Wenn man keine Ahnung hat, erst mal informieren"
wo hast du das her - unwissenheit schützt vor strafe nicht? war doch mal n werbeslogan gegen raubkopie oder von der gez, oder? ...
jedenfalls ist es verallgemeinert blödsinn.
das gegenteil gilt im allgemeinen - schau dir einfach §15 an -> strafbar ist nur vorsätzliches handeln (kein fahrlässiges handeln!), wenn nicht vom gesetz anders bestimmt.
anders bestimmt ist es bei schwerwiegenderen delikten wie z.b. den tötungsdelikten, aber nicht (!) beim 184.
um's klarer zu machen - vorsatz bezeichnet den willen zur verwirklichung eines
straftatbestandes in kenntnis aller seiner objektiven
tatumstände.
am willen wird die strafbarkeit hier nicht scheitern, denn da reicht bereits (insofern überhaupt das wissenselement gegeben ist), sich mit dem erfolg abzufinden ("billigend in kauf nehmen" ) .
kritisch wird's bereits vorher beim wissenselement. hier reicht auch bedingter vorsatz aus - sprich dass er den erfolgseintritt (des tatbestands) für möglich hält.
ABER: hält er es denn wirklich für möglich, dass er minderjährigen zugang zu pornografischen schriften ermöglicht?
der vorsatz muss sich auf den tatbestand beziehen: wenn er nicht weiß, dass seine musik pornografische ->schriften<- darstellt; er sich somit nicht bewusst ist, dass er den objektiven tatbestand überhaupt erfüllt, dann liegt kein vorsatz vor.
es geht beim vorsatz eben NICHT um die frage (anders als z.b. beim entschuldigenden verbotsirrtum nach §17), ob er sich hätte besser informieren können, denn der vorsatz zielt auf die ->intention<- des "täters" ab.
das ergibt sich schon aus dem eigentlichen sinn und notwendigkeit einer strafe.
anders siehts da eben bei wesentlich schwerwiegenderen straftaten wie tötungsdelikten aus. hier stellt das gesetz fahrlässiges handeln (wenn auch natürlich strafgemildert) unter strafe.
der gründe liegen wieder in dem eigentlich sinn einer strafe im allgemeinen:
einerseits soll eine negative generalprävention erfolgen, d.h. die allgemeinheit vorbeugend abgeschreckt werden.
auf gut deutsch gesagt: jeder weiß, dass er sich strafbar macht, wenn er jemanden tötet, auch wenn es "aus versehen" ist. die achtsamkeit wird dadurch natürlich erhöht.
andererseits (abhängig vom fall und von der person des täters) kann auch eine (positive oder auch negative) spezialprävention (bezogen auf den täter, nicht auf die allgemeinheit) in frage kommen; z.b. um's dem täter eine lehre sein zu lassen. sozusagen eine erziehungsmaßnahme.
nochmal: es steht hier völlig außer frage, dass es verboten ist, was er gemacht hat (und das auch absolut zu recht!). aber dass jemand eine verbotene handlung vornimmt ist nicht damit gleich zu stellen, dass er deshalb gleich bestaft werden muss (und auch das absolut zu recht).
holgi schrieb:
Welchen Schutz geniessen Idioten?
dürfte beantwortet sein.
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absolut eindeutig wäre es, wenn er das ganze nochmal durchziehen würde.
denn dann kann nicht mehr davon die rede sein, dass er es nicht besser wusste.
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wenn ich irgendwo falsch liege, bitte - korrigiert mich (earl grey?).
aber bitte keine vorwürfe von niveaulosigkeit von leuten die scheinbar keinen blassen schimmer haben.