Pornorap Verboten?

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Kennt ihr auch nur EIN Elternteil, der aufpasst (und kontrolliert), was seine Kids im Netz treiben? Oder was die auf dem Handy haben?

Es soll tasächlich noch Eltern geben die Zeit mit Ihren Kindern verbringen und das Internetverhalten so gut es geht kontrollieren.
Kurz gesagt: Ja, ich kenne solche Eltern :)
 
BJ_Sanchez schrieb:
Kennt ihr auch nur EIN Elternteil, der aufpasst (und kontrolliert), was seine Kids im Netz treiben? Oder was die auf dem Handy haben?

Es soll tasächlich noch Eltern geben die Zeit mit Ihren Kindern verbringen und das Internetverhalten so gut es geht kontrollieren.
Kurz gesagt: Ja, ich kenne solche Eltern :)

Ich kenne meine Eltern. Die haben das früher auch alles gecheckt. Und da war das Internet noch nicht in allen Medien vertreten und verteufelt.

mfg,
Mirko
 
Deren Pornomafia wurde heute indiziert.
...na endlich. Ich kenne 7-jährige Mädchen, die das auswendig können (durch ihre Geschwister, die in der Hauptschule das Zeugs von Kumpels aufs Handy bekommen haben). Einfach nur traurig :(
 
@"Deren Pornomafia wurde heute indiziert."

Ihr wisst aber, dass das leider nichts bewirkt, außer, dass die tatsächlichen Einnahmen dadurch wohl sinken werden.


@instrufreak

Ist doch kein Problem - ist halt ne Diskussion. Ich find's gut, dass unser aller Meinungen verschieden sind.

Gruß
 
Hallo an Alle,
bevor ich wes schreibe:
Habe 4 Kinder (ja, ich mache nicht NUR Musik); mein ältestes Kind ist 13, jeden Tag im Netz unterwegs, und ICH weiß welche Seiten er besucht...

Das eigentliche Problem liegt an mehreren Stellen:

1. Die Eltern - hier fange ich bewusst an - haben die (moralische) Pflicht zu wissen was die Kinder so machen (nicht nur im Internet...) und über "Gefahren" offen zu sprechen, usw.
2. Das Internet - hierzu hat die ganze Politik die rasante Entwicklung "verpennt" - es ging fast völlig an der Politik vorbei (nicht nur im Deutschland), und jetzt ist es fast zu spät...
3. Jugendschutz Gesetze; auf den Papier ja, aber die Umsetzung - MANGELHAFT!
4. Die Medien - tragen für "die Verdummung der Menschheit" sehr viel bei, angefangen von MTV, über der Bravo bis der Bild usw.
5. Soziale "Brennpunkte" vergehen langsam aber sicher in einen "Flächenbrand".
Ich mag nicht weiter...
Silvo
 
ich denke,
man kann nicht zu viel von eltern erwarten!

sicher,
wenn der papa einen guten job hat und die mama sich ganz auf die "erziehung" des nachwuchses konzentrieren kann, dann würde ich einiges erwarten.

die realität sieht aber anders aus:

-alleinerziehende mütter die auch vollzeit arbeiten müssen
-eltern mit emigrationshintergrund die sich noch kaum in der neuen gesellschaft zurechtfinden und technologisch nicht auf unserem stand sind
-eltern mit problemen wie krankeit, alkohol und drogensucht

man sollte hier wirklich nicht an die klassische "einfamilienhausfamilie" aus der 80´jahren denken ;-)
 
Das ist das Problem, der "mündige Bürger" existiert in der Mehrzahl so nicht, er wehrt sich nicht, er konsumiert, alles was im Alltag Schwierigkeiten bereitet wird mit Vorliebe delegiert.

Sollte es wider erwarten doch zu Problemen mit Kindern kommen ist die Gesellschaft schuld, der Staat, der Lehrer, die Musik und ihre Inhalte..

Eigenverantwortung, Erziehung wie folgt:

"warum erziehen? Kinder machen den Eltern doch alles nach"..

Das ist der Schlüssel.

Und dazu gehört auch Schutz vor gefährlichen Einflüssen, und in meinen Augen ist Pornorap für ein Kind gefährlich.

Und für Menschen die den Intellekt eines Kindes haben aber der körperlichen Entwicklung nach erwachsen sind. ;)


Gruss Holgi
 
@AndreD,
ja zum Teil geb ich dir Recht; die Eltern von Heute arbeiten viel zu lang und haben immer weniger Zeit für die Kinder und dadurch auch für die Erziehung.
Trotzdem: Ich kenne viele Eltern die zu Hause sind, und deren Kinder haben erhebliche (soziale) Probleme - weil zu wenig getan wird... Einige sind auch überfordert (mit Kindererziehung) - dies führt in eine Sackgasse.
LG
Silvo
 
@Holgi,
JA, vorleben satt predigen! Findet leider immer weniger statt.
LG
Silvo
 
*edit* huch, sind ja schon 3 weitere seiten dabei ^^

dieser schauspieler und vor allem früher als absoluter playboy geltende "Sky Dumont" hat schon vor 3 jahren mal in ner talkshow, in der es um die jugend von heute ging, sinngemäß gesagt: "Ich wohn in der nähe einer Grundschule, und wenn ich da mal zufällig auf ein paar Mädchen treffe und zuhöre, also... die... die reden von Sachen... die hab ICH noch nicht mal probiert!!!"

und das will was heißen... */edit*



Boxxxstar schrieb:
also ich glaube mal wenn es zu einem prozess kommt wird er wohl mit einer geldstrafe davon kommen.
klar, was denn sonst? etwa sogar knast? nur wegen nem "harten" text?

aber wenn du das von elmar liest solltest du sehen, dass sich dein kumpel (mit hilfe eines anwalts) vor ner strafe entziehen könnte.



aber wie hätte er denn die seite schützen können?
bei zB gamesshops wird halt per "persönlicher übergabe und altercheck" vom postbotenversendet, und für den zutritt zum bereich mit indizierten spielen reicht es aus, wenn du nen scan des persos schickst. wenn bei denen ne fälschung ankommt: das kann man nicht dem shop anlasten. der hat in dem fall im rahmen des zumutbaren ausreichend gehandelt.

oder schau dir mal die seiten vieler spielehersteller an: bei ab18-spielen muss man oft einfach nur sein geburtsdatum eingeben. es sollte halt dabei stehen, dass der nuzter versichert, dass er nicht "lügt". gegen betrug und fälschung kann keiner was machen, das wäre unverhältnismäßig zu verlangen, dass jeder websitebetreiber das 100%ig checkt.


also ein banner mit zutritt ab 18 reich wohl nicht aus und einer kopie des ausweises auch nicht da man ihn mit photoshop ganz einfach fälschen kann
wozu fälschen? selbst bei der abfrage des perso: du kannst doch einfach die daten desjenigen eingeben, dessen ausweis du "geliehen" hast. du musst den nicht mal fälschen. wenn einer aber sich älter macht, als er ist: das wäre dann aber wie gesagt nicht die schuld der websitebetreibers.
 
@Belgarion

es gab aber schon urteile, bei denen der ausweis check als unsicher und zu leicht zu überwinden eingestuft wurde und für eine altersprüfung daher juristisch unwirksam war...
 
DaddyDufte schrieb:
ElmarW
DaddyDufte schrieb:
Natürlich kann er bestraft werden



so so. alles selbsteinleuchtend. klar.

Was ist "selbsteinleuchtend". Und worauf willst Du hinaus?
Sarkasmus gegen mich in Zukunft bitte mit Niveau. Danke.

"Natürlich" kann er bestraft werden. das war deine aussage.
so natürlich (selbsteinleuchtend) ist das absolut nicht.

"mit niveau" ... lies einfach was darunter steht. dann verstehst du auch warum das nicht so selbstverständlich ist.


richie1982 schrieb:
Strafmildernd eventuell. Aber griundsätzlicg gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Der gesunde Menschenverstand sollte doch bei deinem Kumpel doch zumindestens soweit funktioniert haben: Ob ich das, mit den ganzen pornographischen Kraftausdrücken, einfach so ins Internet stellen darf. Keine Ahnung - ich glaub' ich frage oder lese lieber nach. Sicher ist Sicher.

Wenn amn keine Ahnung hat, erst mal informieren und nicht einfach mal machen.

ich zitiere dich mal: "Wenn man keine Ahnung hat, erst mal informieren"
wo hast du das her - unwissenheit schützt vor strafe nicht? war doch mal n werbeslogan gegen raubkopie oder von der gez, oder? ...
jedenfalls ist es verallgemeinert blödsinn.

das gegenteil gilt im allgemeinen - schau dir einfach §15 an -> strafbar ist nur vorsätzliches handeln (kein fahrlässiges handeln!), wenn nicht vom gesetz anders bestimmt.

anders bestimmt ist es bei schwerwiegenderen delikten wie z.b. den tötungsdelikten, aber nicht (!) beim 184.
um's klarer zu machen - vorsatz bezeichnet den willen zur verwirklichung eines
straftatbestandes in kenntnis aller seiner objektiven
tatumstände.

am willen wird die strafbarkeit hier nicht scheitern, denn da reicht bereits (insofern überhaupt das wissenselement gegeben ist), sich mit dem erfolg abzufinden ("billigend in kauf nehmen" ) .
kritisch wird's bereits vorher beim wissenselement. hier reicht auch bedingter vorsatz aus - sprich dass er den erfolgseintritt (des tatbestands) für möglich hält.
ABER: hält er es denn wirklich für möglich, dass er minderjährigen zugang zu pornografischen schriften ermöglicht?
der vorsatz muss sich auf den tatbestand beziehen: wenn er nicht weiß, dass seine musik pornografische ->schriften<- darstellt; er sich somit nicht bewusst ist, dass er den objektiven tatbestand überhaupt erfüllt, dann liegt kein vorsatz vor.

es geht beim vorsatz eben NICHT um die frage (anders als z.b. beim entschuldigenden verbotsirrtum nach §17), ob er sich hätte besser informieren können, denn der vorsatz zielt auf die ->intention<- des "täters" ab.
das ergibt sich schon aus dem eigentlichen sinn und notwendigkeit einer strafe.

anders siehts da eben bei wesentlich schwerwiegenderen straftaten wie tötungsdelikten aus. hier stellt das gesetz fahrlässiges handeln (wenn auch natürlich strafgemildert) unter strafe.
der gründe liegen wieder in dem eigentlich sinn einer strafe im allgemeinen:
einerseits soll eine negative generalprävention erfolgen, d.h. die allgemeinheit vorbeugend abgeschreckt werden.
auf gut deutsch gesagt: jeder weiß, dass er sich strafbar macht, wenn er jemanden tötet, auch wenn es "aus versehen" ist. die achtsamkeit wird dadurch natürlich erhöht.
andererseits (abhängig vom fall und von der person des täters) kann auch eine (positive oder auch negative) spezialprävention (bezogen auf den täter, nicht auf die allgemeinheit) in frage kommen; z.b. um's dem täter eine lehre sein zu lassen. sozusagen eine erziehungsmaßnahme.


nochmal: es steht hier völlig außer frage, dass es verboten ist, was er gemacht hat (und das auch absolut zu recht!). aber dass jemand eine verbotene handlung vornimmt ist nicht damit gleich zu stellen, dass er deshalb gleich bestaft werden muss (und auch das absolut zu recht).


holgi schrieb:
Welchen Schutz geniessen Idioten?

dürfte beantwortet sein.

---------

absolut eindeutig wäre es, wenn er das ganze nochmal durchziehen würde.
denn dann kann nicht mehr davon die rede sein, dass er es nicht besser wusste.

---------

wenn ich irgendwo falsch liege, bitte - korrigiert mich (earl grey?).
aber bitte keine vorwürfe von niveaulosigkeit von leuten die scheinbar keinen blassen schimmer haben.
 
strafbar ist nur vorsätzliches handeln (kein fahrlässiges handeln!)

Fahrlässige Körperverletzung...meines Wissens z.B. durchaus strafbar.

Und mal ehrlich: Er hat nun ein Verfahren am Hals, also wird da schon irgendwo ein Grund gewesen sein, ihn anzuklagen. Sonst hätte man es gelassen.

Wobei ich beim Thema Pornorap sowieso der Meinung bin, das sowas vom Markt gehört oder zumindest, wie Pornos auch, in den hübschen "ab 18" Bereich. Leider steht so ein Kram immer noch viel zu oft im normalen Handel.
 
noisefloor schrieb:
strafbar ist nur vorsätzliches handeln (kein fahrlässiges handeln!)

Fahrlässige Körperverletzung...meines Wissens z.B. durchaus strafbar.

Und mal ehrlich: Er hat nun ein Verfahren am Hals, also wird da schon irgendwo ein Grund gewesen sein, ihn anzuklagen. Sonst hätte man es gelassen.

richtig, fahrlässige körperverletzung ist strafbar. ist aber eben auch vom gesetz so bestimmt, da es wesentlich schwerwiegender ist.

zum zweiten punkt: selbstverständlich gibt's n grund warum ERMITTELT wird, denn es besteht die möglichkeit, dass er eine straftat begangen hat!!! aber auch wenn sich rausstellt, dass er sie begangen hat, deshalb wird er noch nicht unbedingt bestaft!!!
(befolgt doch einfach earl's rat und liest euch die normen durch!)

...

noisefloor schrieb:
Wobei ich beim Thema Pornorap sowieso der Meinung bin, das sowas vom Markt gehört

das is widerum schon allein des ohrenkrebs' wegen wahr :D
 
AndreD schrieb:
@Belgarion

es gab aber schon urteile, bei denen der ausweis check als unsicher und zu leicht zu überwinden eingestuft wurde und für eine altersprüfung daher juristisch unwirksam war...

das kann sein, aber da is die frage, um was es ging. du meinst es "es gab schon", d.h. es gibt kein grundsatzurteil. zB websites von ab18 spielen, da reicht nur ein bestätigen des alters. beim bestellen von ab18 aber muss es mind. postident oder so was sein. aber nur den shop betreten mit ab18-artikeln, das braucht gar keine prüfung (sonst hätt zB amazon schon längst ne klage am hals). bei indiziertem material sieht aber auch wieder anders aus.

ich bezweifle aber, dass einer privatperson mit musik als hobby, die halt nicht jugendfreien text hat, die gleichen altersverifikationen auflerlegt werden wie zB einer kommerziellen pornoseite... ^^
 
Ich finde Pornorap zu verbieten würde keinen Sinn machen !

Jeder Künstler sagt halt seine Meinung (mögen andere auch anders bewerten, aber so ist es nunmal)

Ich finde jeder und absolut JEDER sollte sein Meinung offenkundig machen machen (können) und dazu gehört auch die "Künstlerische Freiheit" !


Aber jedem seine "pornografischen" Texte zuganglich zu machen, find ich nich gut.


Is meine Meinung, ich wollte nich das meine Tochter (die ich nicht habe) sowas hört !


Zum Ende: Pornorap is OK, nur für Kinder nich !




What´s your age ?

18 !

It´s your life !!!
 
Belgarion schrieb:
ich bezweifle aber, dass einer privatperson mit musik als hobby, die halt nicht jugendfreien text hat, die gleichen altersverifikationen auflerlegt werden wie zB einer kommerziellen pornoseite... ^^

naja,
eine internetseite ist nur privat,
wenn sie nur einer geschlossenen benutzergruppe zur verfügung steht...
schon das anbringen eines provider-geförderten banners kann eine seite "kommerziell" machen..
..und dann wären beide seiten aus dem beispiel rechtlich gleich zu bewerten..

es ist wirklich nicht so einfach,
wenns hart auf hart kommt...

beste grüsse,
andre
 
Belgarion schrieb:
AndreD schrieb:
@Belgarion

es gab aber schon urteile, bei denen der ausweis check als unsicher und zu leicht zu überwinden eingestuft wurde und für eine altersprüfung daher juristisch unwirksam war...
ich bezweifle aber, dass einer privatperson mit musik als hobby, die halt nicht jugendfreien text hat, die gleichen altersverifikationen auflerlegt werden wie zB einer kommerziellen pornoseite... ^^

Mag doof klingen, ist aber doch so. Es gibt keinen Unterschied. Ob du Pornografie an Minderjährige verkaufst oder verschenkst, ist egal. Wobei Eltern ihren Kinder sowohl Pornos als auch Ab-18-Spiele geben dürfen.
Pornofilmemusikhörbücherbüchergedichtewebseiten und so weiter sind halt erst mal gar nicht verboten, sondern dürfen nur nicht Minderjährigen zugänglich gemacht werden. Erotik für Minderjährige ist eben kein Porno, sondern Erotik. Ist wie mit Spielen und Filmen.
Und der Ausweischeck ist deswegen kein anerkannter Alterscheck, weil es Nummerngeneratoren dafür gibt.
 
SinSyndicate schrieb

Ich finde jeder und absolut JEDER sollte sein Meinung offenkundig machen machen (können) und dazu gehört auch die "Künstlerische Freiheit" !


Eigentlich hast du recht..... denn wer sich Demokrat schimpft muss auch solche Statements aktzeptieren.....auch die von rechtsgerichteten Mitbürgern!
Obwohl ich diese Art von Musik hasse muss ich sie als eine Stilrichtung des HipHops aktzeptieren!Leider!

Gruss,

Christian
 
Freiheit endet dort, wo man einen anderen Freiheitsraum verletzt. Und das tue ich ganz sicher, wenn ich unmündigen Kindern den ungeschützen Zugang zu Sachen gewähre, zu denen sie keinen Zugang haben sollten.

Abgesehen davon wird mir der Begriff "Künstlerische Freiheit" zu inflationär verwendet. Damit wird ja mittlerweile jede noch so dumme Provokation bezeichnet.
 
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