Pornorap Verboten?

  • Ersteller Boxxxstar
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
B

Boxxxstar

Registriert
28.02.08
Beiträge
1.096
Reaktionen
20
Punkte
1.484
Hi,

ich habe mal eine frage in sachen recht.

Also ein kollege von mir hat jetzt ein strafverfahren wegen pornorap, er hat auf seiner internetseite eine [g=420]cd[/g] mit pornographischen inhalten zum freien download reingestellt.
jetzt frage ich mich kann man dafür überhaupt bestraft werden?
wenn ich mich in den regalen bei media markt so umschaue sehe ich haufenweise solche [g=420]cd[/g]\\\\\\\\\\'s da wird komischerweise kein strafverfahren eingeleitet höchstens das die [g=420]cd[/g] indiziert wird aber der künstler brauch keine strafe bezahlen nix.
also das heisst ja im klartext wenn ich meine [g=420]cd[/g]'s verkaufe kann ich rappen was ich will, stelle ich sie aber frei ins internet muss ich aufpassen was ich sage oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?
 
"Pornorap" ist nicht verboten.
 
Also in der anklage hieß es das er nichts gegen den schutz jugendlicher unternommen hatte das sie freien zugang da zu hatten, wenn es nicht verboten ist warum dann einen schutz?
 
wenn überhaupt, dann gib es ärger wegen der öffentlichen verbreitung jugendgefährdender medien, wobei ich da nicht weiß, ob eine [g=420]CD[/g], die gar nicht irgendeiner behörde zur freigabe vorgelegt und daher auch noch gar nicht indiziert wurde, darunter fällt... wenn etwas indiziert wurde, darf man es nämlich nicht mehr öffentlich anbieten und/oder bewerben.

klar: wenn du nen privatporno drehst und den einfach auf deiner in D gemeldeten page ohne altersabfrage für jedermann DLoadbar zur Verfügung stellst, dann is jedem klar, dass du das nicht so einfach machen darfst, denn pornos sind ab18, das weiß man. aber bei nem lied/album? vlt. könnte man bei ganz extremen texten sagen "das sollte jedem einleuchten, dass das keine jugendfreigabe bekommen würde" - keine ahnung => anwalt fragen, den man eh braucht, wenn es zu ner strafe oder verhandlung kommt.

nur BESONDERS krasse texte könnten unmittelbar strafrechtlich relevant sein, zB wenn man den holocaust rappend verleugnen und juden den tod wünschen würde oder so. aber in "porno"richtung direkt was verboten? wüßt ich jetzt nichts.


waren vlt. auch pronografsiche fotos mit dabei, zB als booklet ?
 
also er ist angeklagt wegen verbreitung pornographischer schriften im internet.
also das cover hatte keine pornogrphischen bilder etc. nur das er einen stadtnamen mit als titel benutze wie es zum beispiel aggroberlin macht und dadurch wurde die stadt aufmerksam und die haben es weitergeleitet
 
Eine mögliche Erklärung wäre evtl., dass er die Werbetrommel etwas zu heftig gerührt hat (StudiVZ, Myspace, tralala) und somit AGBs missachtet hat.
 
Naja, gewissermaßen wird Musik und der dazugehörige Text ja geschrieben... somit könnte ja auch die BPjS ihre Finger im Spiel haben, wie bei Computerspielen, die basieren ja auch auf geschriebenem Code.

BPjS = Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.
Und ein Songtext mit Pornozeug drin... könnte durchaus darunter fallen.

Aber gut, das is nur "nightly guessing", kein wirkliches Wissen. ^^
 
gut, dann muss er abwarten. ich kenn mich da nicht aus, ich weiß nur, wie es bei filmen/bildern wäre oder bei bereits indizierter musik. man muss halt schauen, ob die staatsanwaltschaft nur ermittelt und das verfahren einstellt, und wenn nein: dann gibt es halt wohl doch was rechtlich haltbares, um ihn zu bestrafen, denn das verfahren geht nur weiter, wenn die staatsanwaltschaft ne chance für einen erfolg sieht.

was is denn bisher an post gekommen? auch ein anhörungsbogen oder so was, oder nur ne info "wir ermitteln".. . ? wenn ersteres, dann würd ich lieber direkt nen anwalt nehmen, denn so oder so: entweder es kommt sowieso zur verhandlung und er braucht einen, oder er braucht den anwalt, damit der ihm bestätigt, dass er nichts unrechtes getan hat.


@caleb: natürlich haben indizierungen mit der BPsjM zu tun - die indiziert regelmäßig ja auch musik, das is doch nix neues. der ärzte-song "bitte bitte" zB veralberte insbesondere im video schon in den 80ern die damalige indizierungswut (zahreiche ärzte-songs wurden indiziert):

oder meintest du jetzt, dass der "kläger" die BPSjM sein könnte?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Irgendwie wird hier eines nicht ganz klar:
Dein Kollege hat die Inhalte so ins Internet gestellt, dass jeder 10-Jährige
an die Files rankommt, ohne dass er irgendwo raufklicken muss:
"Ich bin 18"

Das ist in Deutschland verboten. Jugendgefährdende Inhalte
müssen als solche gekennzeichnet sein und sie dürfen
Minderjährigen nicht frei zugänglich gemacht werden.

Genau das hat Dein Kumpel aber gemacht, und dafür wird er dann
auch ordentlich verknackt werden. So wie sich das gehört.
 
caleb
Ich dachte, die BPJS kann höchstens indizieren und selbst das muss geprüft werden (mindestens 2 Monate) und vorher erstmal von Dritten in Auftrag gegeben werden.
 
HipHopMacher
also hatte ich recht er kann dafür bestraft werden aber künstler die ihre [g=420]cd[/g]'s verkaufen nicht?
soviel ich weiss reicht ein banner mit zutritt ab 18 zum draufklicken in deutschland nicht aus!
 
eines is klar: wenn etwas indiziert ist, darfst du es nur verkaufen und "bewerben", wenn du einen zugang ab18 sicherstellst. wenn nun zB ein eigenständiger [g=420]CD[/g]-shop dagegen verstößt, kann selbstverständlich nicht zb SIDO bestraft werde, aber wenn nun SIDO auf seiner eigenen homepage in einem nicht-ab18-bereich seine indizierten CDs anbietet, wäre er natürlich dran (außer der verwantwortliche für die inhalte der page is offiziell dann doch wieder ein anderer).


wie das aber bei nicht-geprüften texten wie hier is, weiß ich wie gesagt nicht. aber ich persönlich fänd es richtig, wenn wirklich pornografische texte nicht ohne alternachweis zugänglich sein dürfen. kann ja nicht angehen, dass 12jährige sich perfekt im pornoslang auskennen und gangbangs&co als "normal" wahrnehmen... :D

da wäre dann die frage - wenn es wirklich so ist - WIE pornografisch die texte deines kumpels sind ^^

es ist aber nicht verboten, solche lieder überhaupt zu produzieren - wenn was verboten ist, dann das unbeschränkte verbreiten.
 
Natürlich kann er bestraft werden, aber Du hast gemeint, Pornorap sei verboten, und das ist er nicht und schon gar nicht, wenn das jeweilige Werk nicht indiziert ist.

Im laden gibts ja zum Glück noch Kassierer, die einen 13 jährigen von einem 20 jährigen unterscheiden können.

Internetseiten müssen halt ordentlich gekennzeichnet und gesichert sein.
 
DaddyDufte schrieb:
das jeweilige Werk nicht indiziert ist.

Im laden gibts ja zum Glück noch Kassierer, die einen 13 jährigen von einem 20 jährigen unterscheiden können.
was hat das mit dem kassierer zu tun? bei musik gibt es kein "ab18" - da gibt es nur indiziert oder nicht. und wenn es indiziert ist, darf es gar nicht offen im regal stehen, d.h. es kann gar nicht passieren, dass ein 13jähriger mit ner "unerlaubten" [g=420]CD[/g] an der kasse auftaucht.

lediglich wenn ein video mit auf der [g=420]CD[/g] ist, gibt es ne FSK-freigabe - aber eben nur fürs video.

und als hinweis diesen "parental advisory: explicit content "-sticker, der aber keine rechtliche beduetung hat, sondern nur die eltern warnen soll, die ja regelmäßig die CDs für ihre kinder kaufen... ^^
 
Belgarion

also die musik und texte gehen in dieser richtung

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Belgarion Z: "was hat das mit dem kassierer zu tun?"

Hä?

Wenn ein 13 jähriger nach einer indizierten [g=420]CD[/g] hinterm Ladentisch fragt, sollte der Kassierer eine andere Antwort geben, als wenn ein 20 jähriger fragt - is doch logisch oder?!

Und von "offen im regal stehen" oder "FSK ab 18" hab ich überhaupt nicht geredet.
 
hmm, also, ich hab jetzt nur die hälfte ertragen :D aber das würd ich noch nicht als zu "pornografisch" sehen... für ne indizierung von texten muss schon einiges zusammenkommen: derbe ausdrücke, genaueres beschreiben von sexuellen handlungen, propagieren von sexistischen ansichten... ich kenn jedenfalls genug nichtindizierte lieder, wo auch "mal" derbe wörter vorkommen oder MAL auch so was wie "ich f#%& dich bis du schreist", halt dann nicht das ganze lied über, sondern aus dem kontext heraus als abschluss einer strophe oder so.

problem is halt: kann man bestraft werden, bevor es indiziert wurde? ich hab ehrlich gesagt nix drüber gehört, dass zB SIDO & konsorten und/oder deren labels ne strafe zahlen mussten, weil deren indizierten CDs BIS zur indizierung frei erhältlich waren... ^^

naja, wie gesagt: abwarten und/oder anwalt nehmen.


@DaddyDufte: warum sagst du nicht gleich "verkäufer", dann hätt ich direkt verstanden, was du meinst... ich ging jetzt bei "kassierer" vom typischen saturn aus, wo auch mal ein kiddie mit nem game a la dead space oder CoD5 unter dem arm zur kasse stapft und hofft, dass er durchkommt...
 
DaddyDufte schrieb:
Natürlich kann er bestraft werden

so so. alles selbsteinleuchtend. klar.

...

schriften stehen tonträgern gleich (§11 abs.3), somit kommt auf jeden fall §184 abs.1 nr.1 3.fall in betracht (wer pornogr. schriften person unter 18 zugänglich macht...). grundsätzlich gilt aber, dass nur vorsätzliches handeln (wissen und wollen; in bezug auf jedes objektive merkmal des tatbestands) bestraft werden kann, wenn nicht vom gesetz anders bestimmt - das ist es beim 184 nicht.
ich vermute mal, dass hier in bezug auf das merkmal "pornografische schriften" von keinem vorsatz ausgegangen wird, sondern von fahrlässigkeit.
---> also nicht strafbar.
sollte das nicht so gesehen werden, könnte man auch noch §17 (entschuldigender verbotsirrtum) in betracht ziehen. sowohl bezogen auf 184 wie auch auf 11 (wie man hier im thread schön sehen kann dass einige wohl den verbot in bezug auf schriften kennen, aber nicht vermutet hätten, dass es genauso auch auf musiktexte zutrifft).
da is dann wieder fraglich, ob er den verbotsirrtum vermeiden konnte (bin ich mir recht sicher, dass das bejaht werden würde, zumindest in bezug aufn 184).
folge wäre nach §49 abs.1 nr.3 milderung auf das gesetzl. mindestmaß (also geldstrafe. wahrscheinlich auch keine hohe...)
wenn's z.b. in bezug aufn 11 verneint werden würde ---> nicht strafbar weil entschuldigt.
 
also ich glaube mal wenn es zu einem prozess kommt wird er wohl mit einer geldstrafe davon kommen.
aber wie hätte er denn die seite schützen können?
also ein banner mit zutritt ab 18 reich wohl nicht aus und einer kopie des ausweises auch nicht da man ihn mit photoshop ganz einfach fälschen kann und so ein post-ident wär ja viel zu aufwengig gewesen.
 
Andere Texte machen, sexuelle Inhalte wegpiepen im Song. Und wenn ihr nen ü18-Bereich bastelt (wie youporn zum Bleistift) reicht das. Damit hätte man erkennen können, dass es sich um "über 18-Zeugs" handelt. Es muss erkennbar sein und darf nicht mit nur einem Mausklick erreichbar sein. Wenn sich ein Kind "verklickt" (jaja, ich weiß^^) landet es so erstmal auf der Seite mit der Zugangsweiche (bist du 18? ja/nein) und kann so die Internetpräsenz verlassen ohne, das Pornozeugs "unter die Nase gerieben zu bekommen"...

...zumindest ist das meine Meinung dazu.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben