Pornorap Verboten?

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mein kollege scheint nicht der einzige zu sein der wegen seinen texten vor's gericht muss da gab es schonmal so einen fall!



 
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Also Ausdrücke wie ..otze sind meines Wissens z.B. ein kritischer Fall nach dem Jugendschutz und dürften u.U. im pornographischen Zusammenhang nicht mal hier im Forum auftauchen und für Minderjährige lesbar sein.
Und sobald die Texte (detailliert) pornographisch werden, wirds sowieso kritisch.

--> der Jugendschutz in Deutschland ist streng.

Deshalb filtern seriöse Online-Portale ja auch ihre Inhalte automatisch mit Jugendschutz-Filtern.


Hier mal ein kleiner Überblick:

Verboten sind z.B.:

- Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Gewaltverherrlichung (z.B. "ich reiß deine .... auf und hämmer ... rein...so stell ich mir das Leben vor..." oder dergleichen)
- Kriegsverherrlichung
- Die Menschenwürde verletzende Darstellungen (ebenfalls häufig im Pornorap der Fall, grade gegenüber Frauen)
- Unnatürlich geschlechtsbetonte Haltung (--> Pornorap)
- Harte Pornographie (-->Pornorap)
- Sexuelle Vorgänge werden unter Ausklammerung aller sonstigen Bezüge in übersteigerter, grob aufdringlicher und anreißerischer Weise in den Vordergrund gerückt (--> Pornorap)
- Angebote, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.“
- Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung sexueller Interessen (--> auch öfter mal im Pornorap der Fall)
- Sexuelle Diskriminierung von Minderheiten
- Verführung zum Erwerb oder Gebrauch von Suchtmitteln
- Aufruf zum Suizid
- Verbreitung [g=177]destruktiv[/g]-extremistischer Glaubensrichtungen (z.B. auch islamischer Extremismus "Selbstmordattentäter bekommen 12 Jungfrauen im Himmel" )
- Grobe Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen


Angaben ohne Gewähr, Quelle: www.linksandlaw.org
 
Wieso rätseln hier die meisten wild herum? Wenn er eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten hat, dann wird ihm zum Vorwurf gemacht, ein Strafgesetz verletzt zu haben. Das Thema wurde schon überdeutlich genannt.

Dann schaue man sich mal folgende Paragraphen im StGB an (gibt´s auch im Internet):

§ 11 Abs. 3
§ 184
auch § 184 a nicht vernachlässigen
184 b und c schließe ich jetzt mal aus, solche Leute sollte man vierteilen.
Und insbesondere noch § 184 d !
Hätte er wenigstens das typische Fensterchen "Ich bin über 18, lass mich hier rein" davorgeschaltet. Aber so wird er es nie wieder vergessen.
 
Grundsätzlich ist es richtig solche Sachen zu bestrafen, andererseits frage ich mich wie man informiert wird, im Vorfeld evtl, was man einstellen darf und was wiederum nicht.

Nicht jeder ist mit "gesundem Menschenverstand" gesegnet, der wiederum sagt MIR das man PORNORAP keinem Kind zugänglich machen sollte, aber jeder Dämlack darf eine Seite ins Netz stellen.

Wie strafbar macht man sich dann WIRKLICH? Kann man auf unwissend plädieren? Evtl. strafmildernd?

Welchen Schutz geniessen Idioten? :D

Gruss Holgi
 
Direkt Kopp ab !!!
 
Wie strafbar macht man sich dann WIRKLICH? Kann man auf unwissend plädieren? Evtl. strafmildernd?

Strafmildernd eventuell. Aber griundsätzlicg gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Der gesunde Menschenverstand sollte doch bei deinem Kumpel doch zumindestens soweit funktioniert haben: Ob ich das, mit den ganzen pornographischen Kraftausdrücken, einfach so ins Internet stellen darf. Keine Ahnung - ich glaub' ich frage oder lese lieber nach. Sicher ist Sicher.

Wenn amn keine Ahnung hat, erst mal informieren und nicht einfach mal machen.
 
Oh mann... Das sie "Kleinkünstlern" gleich das Geld aus der Tasche ziehn find ich schon heftig. Die Regierung soll mal lieber zuschauen das die Kinder richtig lernen in der Schule... dann is es auch egal ob sie sich einen Pornorap anhören oder nicht.

Ich sage...
JA(!) zu klugen "Porno" Kindern die Killerspiele spielen und...

NEIN(!) zu dummen Pokemon Kindern die eine Clearasil Werbung interessanter finden als den Biologieunterricht!

sry für offtopic
 
Odaz schrieb:

Ich sage...
JA(!) zu klugen "Porno" Kindern die Killerspiele spielen und...

NEIN(!) zu dummen Pokemon Kindern die eine Clearasil Werbung interessanter finden als den Biologieunterricht!

sry für offtopic

gehts noch ?
 
Odaz schrieb:
Ich sage...
JA(!) zu klugen "Porno" Kindern die Killerspiele spielen und...

NEIN(!) zu dummen Pokemon Kindern die eine Clearasil Werbung interessanter finden als den Biologieunterricht!

Das ist ein bisschen extrem. Dennoch scheint eine Korrelation zwischen dem persönlichen Bildunsniveau und der Glorifizierung dieses sog. "Porno Rap" zu existieren.
Ich stimme also in soweit zu, dass jemand mit solidem Bildungshintergrund differenzieren kann zwischen Wahrheit und Fiktion solches Liedguts. Dieser jemand sollte in der Lage sein, die Intention des Interpreten zu deuten.

Dass man nicht einfach jugendgefährdende Inhalte ohne entsprechenden Hinweis verbreiten kann ist ja wohl einzusehen.
Wie lautet den der genaue Grund der Untersuchung in diesem Fall?

Ich finde es auch nicht verwerflich für gewisse Inhalte, die nicht unbeschränkt jedem Verbraucher zugänglich gemacht werden sollten, da es ernsthafte Einwände dagegen gibt, zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Aber eine Anklage sollte nicht sofort erfolgen. Ich denke hier vielmehr an eine erste Abmahnung.

Archi

P.S. Macht doch einfach mal gehaltvollen Rap mit Niveau. Dann braucht ihr keine negativen Konsequenzen zu fürchten und das Ansehen der Rapmusik wird nicht so in den Dreck gezogen.
 
@Archibald: Du verstehst mich! Wow... Erlebt man selten! Vieleicht liegts an der Art wie ich rede... oder doch an der verblödung der Menschheit... man weiss es nicht.
 
Ich glaub' mir wird schlecht...
 
here we go again... Jemand sagt etwas ohne Disclaimer und schon versteht die gesamte Forenwelt es falsch. Es ist einfach nur lustig. Ich schließe mich Odaz an.

mfg,
Mirko
 
Odaz schrieb:

Ich sage...
JA(!) zu klugen "Porno" Kindern die Killerspiele spielen und...

NEIN(!) zu dummen Pokemon Kindern die eine Clearasil Werbung interessanter finden als den Biologieunterricht!

sry für offtopic


definitiv!
 
@Odaz: Hier gehts ja nicht darum, ob "Kleinkünstler" oder "Großkünstler"...(Großkünstler informieren sich halt nur in der Regel, bevor sie was veröffentlichen, ob es legal ist)

In Deutschland gibts nun mal Gesetze und wenn man die nicht mag, muss man sich entweder politisch engagieren oder weg gehen (In Holland wird z.B. das Thema Porno etwas offener gehandhabt wenn ich mich recht entsinne).

So wie verboten ist, dass ich dir eine runter hau wenn ich Lust dazu hab, ist es eben auch verboten, dass Minderjährigen ohne Vorwarnung Inhalte zugänglich gemacht werden, die nicht altersgerecht sind.

Die Diskussion um "Killerspiele" ist wieder ein ganz anderes Thema.



NEIN(!) zu dummen Pokemon Kindern die eine Clearasil Werbung interessanter finden als den Biologieunterricht!
Die Kinder musst du mir davon abgesehen mal zeigen. Und dass man den Biologieunterricht an unseren Schulen nicht unbedingt spannend findet, kann ich ziemlich gut nachvollziehen - das betrifft aber unser gesamtes Schulsystem.
 
Es geht nicht um disclaimer, es geht um die Verbreitung pornographischer Inhalte mittels der modernen Medien.

Der Gesetzgeber stellt dies vor allem dann unter Strafe, wenn Kinder und Jugendliche ungehindert Zugang dazu bekommen.

Und bei aller Nachdenklichkeit über die Frage, inwieweit Moralvorstellungen mittels StGB durchgesetzt gehören, möchte ich gerne jedem Idioten selber als Vater zweier Kinder gehörig auf die Finger klopfen, wenn er das Netz mit solchen Sachen zumüllt und jeder inklusive der Grundschüler, die ihre ersten Schritte im Netz machen, da einfach so draufstoßen kann.

Aber vor allem frage ich mich:

Habt Ihr eigentlich den 184 gelesen?!?

Das ist nämlich zu großen Teilen eine reine Jugenschutzvorschrift. Und wer den Sinn des Jugenschutzes anzweifelt, dem hat einer ins Hirn geschissen oder er hat keine Kinder oder beides.

Ich bin raus, soviel Ignoranz ist unerträglich.
 
haha, das bezog sich mehr auf Odaz post. Zu dem anderen Kram hier ist doch sowieso schon so ziemlich alles gesagt, oder?

Jugendschutz ist ja auch gut und richtig. DA sag ich auch nix gegen.
 
Odaz schrieb:

Ich sage...
JA(!) zu klugen "Porno" Kindern die Killerspiele spielen und...

NEIN(!) zu dummen Pokemon Kindern die eine Clearasil Werbung interessanter finden als den Biologieunterricht!

sry für offtopic


Das ist so dermassen plakativ und polemisch formuliert, unglaublich.

Ich sage ja zu Kindern die klug genug sind Porno als das zu begreifen was Porno ist, nämlich als Hirngespinst mit Realitätsanleihen, ferner sage ich ja zu Kindern die mit solchen Dingen konfrontiert werden wenn es ZEIT dafür ist, und das bestimmt bei meinem Sohn meine Wenigkeit (noch ;) ).

..was ich damit sagen will, Pornorap für Kinder nicht einfach so per Mausklick zu ermöglichen finde ich richtig und wichtig, bin mir aber auch klar darüber, dass es im Zeitalter der globalen Vernetzung nicht zu realisieren ist..

Deswegen plädiere ich an die Macher und/oder Verbreiter solcher "Kunstwerke", stellt euch die Frage: Möchtet Ihr das eure Kinder beim surfen NEBENBEI so etwas zu hören bekommen?

Gruss Holgi
 
Was für einen Wert hat eigentlich DAS hier? Ist das auch Pflicht, oder mehr guter Wille?
 
Hätte er wenigstens das typische Fensterchen "Ich bin über 18, lass mich hier rein" davorgeschaltet. Aber so wird er es nie wieder vergessen.

Lieber Kollege Earl, ganz vergessen, bzw. übersehen haben wir bislang auch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html

Besonders interessant sind hier die §4 und §5. §4 betrifft Angebote, deren Verbreitung IMMER verboten ist (unbeschadet der strafrechtlichen Thematik). Das sind u.a. "Nazikram", Gewaltpornos und Kinderpornographie".

§ 5 betrifft Angebote, die eingeschränkt verbreitet können. Das ist u.a. "einfache Pornographie" - wohl sowatt was hier zur Debatte steht.

Diese Angebote müssen derart gestaltet sein, daß Kinder und Jugendliche sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Es ist nur eine sogenannte nichtunwensentliche Barriere ausreichend.

Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.


Zu Ziffer 2: im EA-Webstore kann man ab 16 Titel nur ab 2300 Uhr kaufen. Das wurde an die TV-Regelung angeglichen.

Zu Ziffer 1: "WESENTLICH ERSCHWERT" - der "Ich bin 18 Button" ist ABSOLUT NICHT AUSREICHEND!!!

Die einzigen Möglichkeiten, in DE straflos Pronokrams anzubieten, ist über Postidentverfahren oder sonstige Wege, die die eindeutige Identifizierung des Users ermöglichen. Und damit fallen alle "Surf-By" Angebote weg! Alle!

Die Explicit Language Sticker haben in DE keine Bedeutung.

HURZ!
 
:D Ich sag nix gegens Gesetz. Das Gesetz ist ja nur für unser Wohlbefinden... (punkt punkt punkt). Vorallem wenns um Kinder und Jugendliche geht steh ich voll hinterm Gesetz. Kids lernen Ausdrücke wie "Ich #### deine Mama du H"$&/"$(" bestimmt nicht weil sie Pokemon schauen... Und ich verachte auch solchen Rap! Bringt den Kindern lieber bei wie schlecht es ist andere Menschen nur Oberflächlich zu betrachten... wie schlecht es ist andere Mitschüler zu hänseln...

Aber irrgendwo macht die Regierung was falsch... In einer Hauptschule hörst du schlimmere Sachen als auf jedem PornoGangstaAlbum. Die Kinder interessiert ein Jamba Klingelton mehr als die Mathehausaufgabe? Rapper rappen lieber über Titten und Pussys als über die dritte Welt, Politik oder Aids? Irrgendwas läuft da falsch...
 
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