>> Das hatten wir mal, Post hat Mist gebaut, Käufer hat Geld eingefroren..klasse.
Jep.
Dann stellt PP vielleicht fest, dass der Kaeufer schummelt. Also bekommt er sein Geld nicht.
Das Konto des Verkaeufers bleibt aber eingefroren, denn scliesslich ist er ja an einer Schummelei beteiligt.
Deswegen auch mein Hinweis, die AGB wirklich durchzulesen.
PP hat es fertig gebracht, in der AGB vorzuschreiben, dass es Kaeuferschutz nur dann gibt, wenn man die Ware per Pos und versichert schickt UND wenn man den Einlieferungsschein vorweisen kann - und haben dann den Paket-Schein der Deutschen Post nicht akzeptiert.......
Oder: Man musste sich verifizieren.
Dazu verlangte PP dann eine Rechnung des Gas-, Strom- oder Wasserversorgers.....
Und so weiter, und so fort.....