Hi,
<strong>GEMA</strong> = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Textauszüge GEMA:
<strong>Rechtliche Grundlage</strong>
Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 schützt den Urheber eines Werkes in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Der Urheber hat darüber hinaus das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen und wiederzugeben. Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bearbeitungen werden wie selbständige Werke geschützt.
<strong> Aufgaben der GEMA</strong>
Die GEMA verwaltet als Treuhänderin ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Verleger) die ihr von diesen zur Wahrnehmung übertragenen Nutzungsrechte an Musikwerken. Die Wahrnehmung erstreckt sich darüber hinaus auch auf nahezu das gesamte übrige Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter Musik.
<strong> Rechtevergabe</strong>
Die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte durch die GEMA an Werken ihres Repertoires erfolgt auf vorherige Anmeldung entweder in Form einer Einzelgenehmigung oder durch Abschluss eines Pauschalvertrages für Musikaufführungen und -wiedergaben, Weiterübertragungen und Vervielfältigungen. Bemessungsgrundlagen für die Vergütungshöhe sind u.a.
1.) die Größe des Veranstaltungsraumes in qm bzw. in Einzelfällen das Sitzplatzangebot oder das Personenfassungsvermögen eines Veranstaltungsplatzes
2.) das höchste Eintrittsgeld je Person
3.) der zeitliche Rahmen (Tage, Uhrzeit, Beginn und Ende der Veranstaltung)
4.) die Art der Musikwiedergabe (z.B. live, Tonträger).
Also auf gut deutsch:
Bei öffentlichen Auftritten/Veranstaltungen usw. geht ohne Gema nichts!
Es ist vollkommen egal welche Art von Darbietung.
Noch mehr Info gibt es unter
www.gema.de
Gruß Ruby