Musikstück 100%ig kopieren?

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Hallo Leute,

ich habe vor längerer Zeit mal gehört, dass man angeblich kein Urheberrecht verletzt, wenn man ein Musikstück 100%ig genau kopiert. Jetzt neulich hörte ich wieder, dass eine Nazi-Band einen Song von Hannes Wader gecovert hat und er dagegen keine Handhabe hat.

Was bedeutet denn das, wann ist ein denn Lied genau nachgespielt?
 
Wird ein Musikstück zu 100% gecovert, so MUSS man das zumindestens bei der [g=119]GEMA[/g] melden (bietest Du beispielsweise Dein Cover gar als Download an etc. so werden auch hier entsprechende Gebühren an die [g=119]GEMA[/g] entrichtet).

Wird das Original-Arrangement verändert, ist dies eine Bearbeitung und ein Einverständnis des Rechte-Inhabers des jeweiligen Interpreten ist notwendig (siehe auch aktueller Beatallica-Rechtsstreit).

Auf Dein Beispiel bezogen ist es also höchst schleierhaft, daß Herr Wader da angeblich nichts machen kann. Hast Du weitere Infos diesbezüglich?
 
Hi!

Wenn ein Lied gecovert werden soll muss streng genommen der Autor/Komponist zustimmen - man darf meines Wissens nichts nachmachen oder bearbeiten ohne die Zustimmung des Urhebers. Mag aber sein, dass es für reine Cover-Versionen eine spezielle Regelung gibt (ich bin hier auch nicht der [g=119]GEMA[/g]-Crack!). Die meisten Künstler überlassen ja die Verwaltung/Verwertung ihrer Rechte allgemein z. B. einem Verlag oder auch der [g=119]GEMA[/g] und dann könnte es vermutlich schwierig werden (da kenn ich mich aber nicht aus).
Im Fall der Rechtscombo ist der neue Text ja sozusagen ein eigenes Werk, aber ob Wader die Möglichkeit hat, die Kombination mit seinem Lied zu verhindern, ist sicherlich von der umgebenden Situation abhängig. Würde mich aber auch mal interessieren was da los ist...!

Gruß,
Yes
 
Wenn ein Lied gecovert werden soll muss streng genommen der Autor/Komponist zustimmen - man darf meines Wissens nichts nachmachen oder bearbeiten ohne die Zustimmung des Urhebers

Doch, wenn das Lied originalgereu nachgespielt wird, brauch man diese Zustimmung nicht. Erst bei einer "Bearbeitung", d.h der Veränderung der Originalkomposition brauch man die Zustimmung des Rechteinhabers, der wiederum zwangsläufig auch nicht der originale Komponist sein braucht (siehe Beatallica).
 
marcoman schrieb:

Doch, wenn das Lied originalgereu nachgespielt wird,.......

originalgetreu.....ich kann mir unter originalgetreu nicht viel vorstellen - das ist in meinen augen (ohren) sehr dehnbar.
die selben harmoniefolgen in der selben tonlage ohne zB. dazugewurschtelte septakkorde, gleicher text, möglichst ähnliche stimmmodulation, die selben melodien....wo fängst an wo hörts auf? weiss das wer?

oder ist es genau das worum man sich dann auch im falle des falles streiten würde?
 
Jetzt neulich hörte ich wieder, dass eine Nazi-Band einen Song von Hannes Wader gecovert hat

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ich fasse es nicht, das eines meiner vorbilder so vergewaltigt wird

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Hi!

Originalgetreu heißt: wenn du das Lied nachspielst, also coverst! Wie 'ne Top-40-Band beim Erntefest. Keine Veränderung des Textes und quasi keine Veränderung der Musik.

Gruß,
Yes
 
@saan:

Die Grenzen sind fließend. Aber wie du schon schriebst, gleicher Text, gleiche Melodie, gleiche Harmonien, gleiches Arrangement, keine neuen Akkorde dazu oder sowas.

Gruß Rainer
 
Doch, wenn das Lied originalgereu nachgespielt wird, brauch man diese Zustimmung nicht. Erst bei einer "Bearbeitung", d.h der Veränderung der Originalkomposition brauch man die Zustimmung des Rechteinhabers, der wiederum zwangsläufig auch nicht der originale Komponist sein braucht (siehe Beatallica).

Aber gilt das nicht nur für Songs von [g=119]Gema[/g] Mitgliedern?
Ich dachte immer, dass diese Coverrecht nur deshalb zustande kommt, weil [g=119]Gema[/g] Mitglieder, dem automatisch zustimmen, da sie ja die [g=119]Gema[/g] durch die Mitgliedschaft für die Verwaltung der Nutzungsrechte beauftragen.
Deshalb brauch ein Radiosender, wenn er einen Song spielen will nicht den Urheber fragen und aushandeln, sondern kann dass über die [g=119]Gema[/g] abrechnen (aber nur, weil der Künstler diese dazu beauftragt hat). Genauso bei "echten" Coversongs.
 
Geschützt über das Urheberrecht ist nur die Kombination [g=63]Harmonie[/g] und Melodie sowie der Text. Wenn sich eine [g=63]Harmonie[/g] - Melodiekombination nach 8 Takten wiederholt und man den letzten Takt ändert (also einen Ton anders setzt oder den [g=250]Akkord[/g] ändert) so ist das eine Interpretation. Wird viel gemacht. Immer wieder werden Stücke als das eigene verkauft wobei der Titel schon existiert und eben nur eine kleinigkeit geändert wurde. Mann kann außerdem auch am erscheinungsdatum einer Coverversion eines bekannten Titels meistens auch das Erstveröffentlichungsdatum erkennen. Meistens liegt das dann 20 oder 25 Jahre zurück. Die Veröffentlichungsrechte lagen dann bis zu diesem Zeitpunkt bei der Plattenfirma. Es gibt tatsächlich Listen mit Erstveröffentlichungsdaten. Diese sind mal recherchiert worden und einige haben da einen Einblick. Bei auslaufen der entsprechenden Rechte kommt es dann nur noch darauf an wer schneller ist. Nena ist ein gutes beispiel. Exakt 20 Jahre später covert sie sich erfolgreich selber. Warum nicht schon vorher? Die Rechte wahren noch bei der Company.
 
Vielen Dank für Eure Beiträge. Die haben mir einiges klarer gemacht.

@ Marcoman: Ich habe darüber auf 3sat (Kulturzeit) gehört. Text und Musik sind bei dem Stück wohl gleich geblieben, jedoch erhält der Text in dem Kontext einen ganz anderen Sinn. Zu finden ist das Lied angeblich auf einer Wahlkampf(sollte ich PROPAGANDA sagen?)-CD der NPD.
 

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