Musikrecht für Volksliedergut und Nationalhymnen?

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Mal eine Frage die ich aus reinem Interesse stelle - Wie sind Volkslieder (Wie z.B. "Das waaandern ist des Müllers lust", "Hoch auf dem gelben wagen", Aus grauer Städte mauern",...) Weihnachtslieder, Kirchenlieder Nationalhymnen und so weiter rechtlich festgelegt? Dürfte damit jeder Hanswurst der sie covert oder Stücke entnimmt Geld verdienen?

Einen Urheber in diesem Sinne gibt es ja in den meisten Fällen nicht - zwar wurde jedes Stück von jemandem komponiert, aber bei manchen ist ja nicht mal klar wer es war und überhaupt sind die meisten ja auch schon laaange tot.
 
Das hatten wir doch auch schon mal irgendwo.

"nicht mal klar wer es war und überhaupt sind die meisten ja auch schon laaange tot"

In diesem Falle liegt das Recht aber bei denen die es neu eingesungen oder -gespielt haben.
Soll heißen, wenn ich mir ´ne CD kaufe mit Weihnachtsliedern habe ich kein Recht die Sachen die dort eingespielt wurden zu Sampeln. Anders wäre es wenn du die Sache selber einspielst, zumindest bei Sachen wo die Urheberrechte erloschen sind. Mußt allerdings darauf achten ob diese Rechte nicht von Erben weitergeführt werden.

EDIT: Kenne außerdem kein Lied was keinen Autor hat. Das Wandern ... ist z.B. von Wilhelm Müller !!
 
Wozu schreib ich dann überhaupt ???? :|

:D
 
Die Komposition "Das Wandern ist des Müllers Lust" ist von Schubert - nur der Text ist von Müller.
Die Volksliedversion ist eine Abwandlung der Schubertversion.

Genau wie "Der Lindenbaum" und einige andere (Schubert/Müller)!

Gruß
Christoph
 
Ich schrieb ja - "Autor" des Liedes ist .... :D
 

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