KoolKolle
Mal eine Frage die ich aus reinem Interesse stelle - Wie sind Volkslieder (Wie z.B. "Das waaandern ist des Müllers lust", "Hoch auf dem gelben wagen", Aus grauer Städte mauern",...) Weihnachtslieder, Kirchenlieder Nationalhymnen und so weiter rechtlich festgelegt? Dürfte damit jeder Hanswurst der sie covert oder Stücke entnimmt Geld verdienen?
Einen Urheber in diesem Sinne gibt es ja in den meisten Fällen nicht - zwar wurde jedes Stück von jemandem komponiert, aber bei manchen ist ja nicht mal klar wer es war und überhaupt sind die meisten ja auch schon laaange tot.
Einen Urheber in diesem Sinne gibt es ja in den meisten Fällen nicht - zwar wurde jedes Stück von jemandem komponiert, aber bei manchen ist ja nicht mal klar wer es war und überhaupt sind die meisten ja auch schon laaange tot.