L0rdVetinari
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Zitat
http://musik.messefrankfurt.com/
Als Fachbesucher gelten:
Mitarbeiter aus Großhandel/Außenhandel - Einzelhandel/Fachhandel - Industrie/Handwerk für Musikinstrumente, Noten und Zubehör - Einkäufer von Kauf- und Warenhäusern - Komponisten - Orchester/Chorleiter/Dirigenten - Musiklehrer/Musikdozent/Autoren - Gastspiel-/Konzertagenturen/Veranstalter - professionelle Musiker (Berufsmusiker) und Dienstleister im Bereich Musik.
Mist, ich bin nur Einkäufer IN einem Musikwarenhaus. Also ich kaufe da ein.
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